Menu
menu

Ausschluss der NPD aus staatlicher Parteienfinanzierung
Innenminister Stahlknecht begrüßt Entscheidung des Bundesrates

02.02.2018, Magdeburg – 10

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

Der

Bundesrat in Berlin hat heute einstimmig für die Einleitung eines Verfahrens

zum Ausschluss der ?Nationaldemokratischen Partei Deutschlands? (NPD) von der

staatlichen Parteienfinanzierung gestimmt. Die Entscheidung ermöglicht es der

Länderkammer, nun den Ausschluss der NPD von der staatlichen

Parteienfinanzierung beim hierfür zuständigen Bundesverfassungsgericht zu

beantragen.

 

 

 

Sachsen-Anhalts

Innenminister und Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMIK) Holger

Stahlknecht:

 

 

 

?Die

Entscheidung des Bundesrates ist richtig und konsequent. Die NPD als

verfassungsfeindliche Partei darf keinesfalls weiter mit Steuergeld finanziert werden.

Der Geldhahn muss endlich zugedreht werden. Ich rechne nun mit einer schnellen Antragsstellung

beim Bundesverfassungsgericht, möglichst noch in diesem Jahr.?

 

 

 

Stahlknecht

hatte bereits seit 2011 federführend das Verbotsverfahren gegen die NPD initiiert.

 

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

 

In seiner Entscheidung vom

17. Januar 2017 (2 BvB 1/13) hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt,

dass die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) die freiheitlich

demokratische Grundordnung missachtet und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber,

gegenüber Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, gestufte

Sanktionsmöglichkeiten hat. Von dieser Möglichkeit hat der verfassungsändernde

Gesetzgeber durch die Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21 Absatz 3) vom 13.

Juli 2017 (BGBl. I S. 2346) und durch Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher

Parteien von der Parteienfinanzierung Gebrauch gemacht. Der Ausschluss von der

staatlichen Parteienfinanzierung soll gemäß § 18 Parteiengesetz für sechs Jahre

erfolgen. Zudem entfällt bei einem Ausschluss von der staatlichen

Parteienfinanzierung auch die steuerliche Begünstigung der Partei.

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de