Ausschluss der NPD aus staatlicher Parteienfinanzierung
Innenminister Stahlknecht begrüßt Entscheidung des Bundesrates
02.02.2018, Magdeburg – 10
- Ministerium für Inneres und Sport
Der
Bundesrat in Berlin hat heute einstimmig für die Einleitung eines Verfahrens
zum Ausschluss der ?Nationaldemokratischen Partei Deutschlands? (NPD) von der
staatlichen Parteienfinanzierung gestimmt. Die Entscheidung ermöglicht es der
Länderkammer, nun den Ausschluss der NPD von der staatlichen
Parteienfinanzierung beim hierfür zuständigen Bundesverfassungsgericht zu
beantragen.
Sachsen-Anhalts
Innenminister und Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMIK) Holger
Stahlknecht:
?Die
Entscheidung des Bundesrates ist richtig und konsequent. Die NPD als
verfassungsfeindliche Partei darf keinesfalls weiter mit Steuergeld finanziert werden.
Der Geldhahn muss endlich zugedreht werden. Ich rechne nun mit einer schnellen Antragsstellung
beim Bundesverfassungsgericht, möglichst noch in diesem Jahr.?
Stahlknecht
hatte bereits seit 2011 federführend das Verbotsverfahren gegen die NPD initiiert.
Hintergrund:
In seiner Entscheidung vom
17. Januar 2017 (2 BvB 1/13) hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt,
dass die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) die freiheitlich
demokratische Grundordnung missachtet und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber,
gegenüber Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, gestufte
Sanktionsmöglichkeiten hat. Von dieser Möglichkeit hat der verfassungsändernde
Gesetzgeber durch die Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21 Absatz 3) vom 13.
Juli 2017 (BGBl. I S. 2346) und durch Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher
Parteien von der Parteienfinanzierung Gebrauch gemacht. Der Ausschluss von der
staatlichen Parteienfinanzierung soll gemäß § 18 Parteiengesetz für sechs Jahre
erfolgen. Zudem entfällt bei einem Ausschluss von der staatlichen
Parteienfinanzierung auch die steuerliche Begünstigung der Partei.
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