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Innenminister Hövelmann zur NPD: ?Die Chancen
für ein neues Verbotsverfahren steigen?

22.01.2009, Magdeburg – 9

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 009/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 009/09

 

 

 

Magdeburg, den 22. Januar 2009

 

 

 

 

 

Innenminister Hövelmann zur NPD: ¿Die Chancen

für ein neues Verbotsverfahren steigen¿

 

 

 

In der heutigen Landtagssitzung

erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD) in der Antwort auf eine Kleine

Anfrage des FDP-Abgeordneten Lutz Franke:

 

¿Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass ein gegen die NPD

gerichtetes Verbotsverfahren durch die zuständigen Verfassungsorgane

einzuleiten ist, wenn dieses Aussicht auf Erfolg hat. Die NPD erfüllt den

Verbotstatbestand des Grundgesetzartikels 21 Absatz 2 Satz 1. Die NPD will in

aktiver, kämpferischer Weise die freiheitliche, demokratische Grundordnung

beeinträchtigen und beseitigen. An dieser Einschätzung hat sich seit dem im

Jahre 2001 gemeinsam von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat angestrengten

NPD-Verbotsverfahren nichts geändert. Im Gegenteil: Durch ihre zunehmende Nähe

zu freien Kameradschaften ist die NPD noch verfassungsfeindlicher geworden.

 

Mit

Beschluss vom 18. März 2003 stellte das Bundesverfassungsgericht das im Jahre

2001 angestrengte Verfahren allein aus formalen Gründen ein. Eine ausreichend

qualifizierte Minderheit von drei Richtern ging von einem nicht behebbaren

Verfahrenshindernis aus, welches darin bestanden haben soll, dass im

Parteiverbotsverfahren das Gebot strikter Staatsfreiheit verfehlt wurde, indem

die NPD durch V-Leute staatlicher Behörden, die als Mitglied des

Bundesvorstandes oder eines Landesvorstandes fungieren, unmittelbar vor und

während der Durchführung des Parteiverbotsverfahrens beobachtet wurde.

 

Voraussetzung für die

Durchführung eines erfolgreichen NPD-Verbotsverfahrens ist also, dass die

Verfassungsschutzbehörden insgesamt ihre Quellen in der NPD abschalten. Die

Innenminister und -senatoren der Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz,

Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben sich bereits im Oktober 2007 hierzu

bereit erklärt. Diese Problematik sehen zunehmend auch andere Bundesländer, die

einem NPD-Verbotsverfahren positiv gegenüber stehen. Als Reaktion auf das

Messerattentat auf einen bayerischen Polizeivollzugsbeamten am 13. Dezember

2008 in Passau hat zuletzt das bayerische Innenministerium eine Dialogoffensive

mit dem Bundesverfassungsgericht zur Quellenproblematik gefordert. Die Chance

eines neuen, diesmal erfolgreichen NPD-Verbotsverfahrens steigt also.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

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Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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