Innenminister Hövelmann zur NPD: ?Die Chancen
für ein neues Verbotsverfahren steigen?
22.01.2009, Magdeburg – 9
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 009/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 009/09
Magdeburg, den 22. Januar 2009
Innenminister Hövelmann zur NPD: ¿Die Chancen
für ein neues Verbotsverfahren steigen¿
In der heutigen Landtagssitzung
erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD) in der Antwort auf eine Kleine
Anfrage des FDP-Abgeordneten Lutz Franke:
¿Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass ein gegen die NPD
gerichtetes Verbotsverfahren durch die zuständigen Verfassungsorgane
einzuleiten ist, wenn dieses Aussicht auf Erfolg hat. Die NPD erfüllt den
Verbotstatbestand des Grundgesetzartikels 21 Absatz 2 Satz 1. Die NPD will in
aktiver, kämpferischer Weise die freiheitliche, demokratische Grundordnung
beeinträchtigen und beseitigen. An dieser Einschätzung hat sich seit dem im
Jahre 2001 gemeinsam von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat angestrengten
NPD-Verbotsverfahren nichts geändert. Im Gegenteil: Durch ihre zunehmende Nähe
zu freien Kameradschaften ist die NPD noch verfassungsfeindlicher geworden.
Mit
Beschluss vom 18. März 2003 stellte das Bundesverfassungsgericht das im Jahre
2001 angestrengte Verfahren allein aus formalen Gründen ein. Eine ausreichend
qualifizierte Minderheit von drei Richtern ging von einem nicht behebbaren
Verfahrenshindernis aus, welches darin bestanden haben soll, dass im
Parteiverbotsverfahren das Gebot strikter Staatsfreiheit verfehlt wurde, indem
die NPD durch V-Leute staatlicher Behörden, die als Mitglied des
Bundesvorstandes oder eines Landesvorstandes fungieren, unmittelbar vor und
während der Durchführung des Parteiverbotsverfahrens beobachtet wurde.
Voraussetzung für die
Durchführung eines erfolgreichen NPD-Verbotsverfahrens ist also, dass die
Verfassungsschutzbehörden insgesamt ihre Quellen in der NPD abschalten. Die
Innenminister und -senatoren der Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz,
Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben sich bereits im Oktober 2007 hierzu
bereit erklärt. Diese Problematik sehen zunehmend auch andere Bundesländer, die
einem NPD-Verbotsverfahren positiv gegenüber stehen. Als Reaktion auf das
Messerattentat auf einen bayerischen Polizeivollzugsbeamten am 13. Dezember
2008 in Passau hat zuletzt das bayerische Innenministerium eine Dialogoffensive
mit dem Bundesverfassungsgericht zur Quellenproblematik gefordert. Die Chance
eines neuen, diesmal erfolgreichen NPD-Verbotsverfahrens steigt also.¿
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