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Landtag berät abschließend über
Funktionalreform / Redebeitrag von Innenminister Hövelmann

08.10.2009, Magdeburg – 204

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 204/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 204/09

 

 

 

Magdeburg, den 8. Oktober 2009

 

 

 

 

 

Landtag berät abschließend über

Funktionalreform / Redebeitrag von Innenminister Hövelmann

 

Sperrfrist:

15.30 Uhr

 

In

der heutigen Landtagsdebatte zur Verabschiedung des Zweiten

Funktionalreformgesetzes erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD):

 

¿Dass

der Gesetzentwurf für das Zweite Funktionalreformgesetz weit hinter den

ursprünglichen Reformansätzen zurückblieb, habe ich bereits bei der Einbringung

des Gesetzes im Januar dieses Jahres deutlich gemacht. Doch war bereits damals

aufgrund der eingehenden Beteiligung der Fachressorts und Interessenvertreter

im Rahmen des Kabinettsverfahrens klar, dass eine umfangreichere

Aufgabenverlagerung nicht zu erwarten war.

 

Die

vorliegende Beschlussempfehlung, an deren Erarbeitung neben dem Innenausschuss

vier Fachausschüsse beteiligt waren, hat diese Einschätzung bestätigt.

 

Ich

kann mich heute deshalb insgesamt kurz fassen und mich das Ausschussverfahren

betreffend im übrigen auf den vorangegangenen Bericht des Berichterstatters

beziehen. Dies gilt auch für die einzige Empfehlung, die in der Sache vom

Regierungsentwurf wesentlich abweicht: den Verzicht auf die Verlagerung der

Ausbildungsberatung für die Land- und Hauswirtschaft sowie die Aufgaben des

Verbraucherschutzes im Bereich des Energierechtes. Beide Streichungen beruhen

auf den insoweit ablehnenden Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und

haben den Aufgabenkatalog des Gesetzentwurfes weiter reduziert.

 

Für

die übrigen Aufgabenbereiche ist der Regierungsentwurf, von unwesentlichen

Änderungen und rechtsförmlichen Korrekturen abgesehen, in die

Beschlussempfehlung übernommen worden.

 

Mit

dem Zweiten Funktionalreformgesetz werden nach der Vorlage nun Aufgaben aus den

Bereichen Forsten, Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft, Veterinär­wesen,

Soziales, Baurecht und Verkehr, die derzeit im Landesverwaltungsamt bzw. in den

Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten wahrgenommen werden, auf

die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.

 

Im

Hinblick auf den Aufgabenumfang ist die Übertragung der Aufgaben nach dem

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie der forsthoheitlichen Aufgaben

besonders zu betonen. Beide Aufgabenbereiche stellen mit 29 und 25 Vollbe­schäftigteneinheiten

die umfangreichsten Blöcke. Insgesamt umfasst der zur Über­tragung anstehende

Aufgabenbestand nach Abschluss der Beratungen noch ein Volumen von etwa 85

Vollbeschäftigteneinheiten.

 

Die

Regelungen zum Kostenausgleich sind der Höhe nach entsprechend angepasst

worden. Die Berechnung des Kostenausgleichs wurde methodisch nicht geändert,

das heißt die Erstattungsbeträge zum Mehrbelastungsausgleich für die nunmehr

übergehenden Aufgaben beinhalten die im Jahr 2010 zu erwartenden Personal­kosten.

Gebühreneinnahmen und Kosten, die dem Land weiter entstehen, wie zum Beispiel

für das Fachverfahren zur Durchführung des Bundeselterngeld- und

Elternzeitgesetzes, sind gegengerechnet worden.

 

Aus

dem Regierungsentwurf übernommen sind weitgehend unverändert auch die

Regelungen zum Personalübergang. Die praktische Vorbereitung des Personal­übergangs

ist eine Aufgabe, die nach der heutigen Verabschiedung des Gesetz­entwurfs bis

zum Wirksamwerden des Aufgabenübergangs zum Jahreswechsel von den betroffenen

Behörden noch abzuschließen ist.

 

Aufgrund

der nicht befriedigenden Erfahrungen mit der Umsetzung des Ersten

Funktionalreformgesetzes wird sich der Personalübergang dieses Mal gesetzlich

vollziehen. Dies soll nicht nur eine qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung

ohne größere Übergangsschwierigkeiten ermöglichen, sondern auch äquivalente

Kostenersparnisse beim Land gewährleisten.

 

Bis

zu dem gesetzlichen Übergang sind jedoch noch umfangreiche personal­wirtschaftliche

Vorarbeiten erforderlich. Hierzu ist bereits im März eine inter­ministerielle

Arbeitsgruppe eingerichtet worden. In dieser Arbeitsgruppe wurde ein

gemeinsamer Runderlass zum Personalübergang im Rahmen des Zweiten

Funktionalreformgesetzes abgestimmt und dessen Umsetzung koordiniert. Auch die

übergreifende Endabstimmung der in der Verantwortung der jeweiligen Ressorts zu

erstellenden Zuordnungspläne wird in diesem Gremium erfolgen.

 

Ein

Personalübergang stellt erfahrungsgemäß eine Herausforderung für alle

Beteiligten dar. Dies wird auch im vorliegenden Fall nicht anders sein.

Besonders im Hinblick auf kleinteilige Aufgaben, für die rein rechnerisch pro

Landkreis und kreis­freier Stadt nur Stellenanteile übergehen, sind flexible

und praktische Lösungs­ansätze erforderlich. Häufig werden Lösungen im

Einzelfall notwendig sein, in denen die Kompromissbereitschaft der abgebenden

Landesbehörden wie der aufnehmen­den Kommunen gefordert ist. Dazu befinden sich

vor allem die Fachministerien sowie das Landesverwaltungsamt derzeit in engem

Kontakt mit den Landkreisen und kreisfreien Städten. Ich darf deshalb die

Gelegenheit für einen Appell an alle Beteiligten nutzen, die konstruktive

Zusammenarbeit fortzusetzen und bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zu

interessengerechten und sozialverträglichen Lösungen für das übergehende

Personal zu finden.

 

Wichtig

ist in diesem Zusammenhang, dass mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes

abschließend Klarheit über den Katalog der übergehenden Aufgaben geschaffen

wird. Die Grundlage für die notwendigen organisatorischen und personellen

Umsetzungen in der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes verbleibenden Zeit steht

damit eindeutig fest.

 

Zusammenfassend

kann ich feststellen, dass der Entwurf der Landesregierung aufgrund der

regierungsseitigen Vorabstimmungen ganz überwiegend Zustimmung in den

Ausschüssen gefunden hat. Dass es damit bei einer (bereits in der ersten Lesung

des Gesetzentwurfs beklagten) kleinen Lösung für den Funktionsübergang

geblieben ist, werden Viele bedauern. Ich weiß, dass gerade Mitglieder des

Innenausschusses ¿ so wie auch ich ¿ eine weit umfangreichere und mutigere

Reform zu Gunsten der Landkreise und kreisfreien Städte befürwortet haben.

 

Mein

abschließender Dank gilt deshalb besonders den Mitgliedern des Innen­ausschusses,

die angesichts schwieriger Rahmenbedingungen, streitbarer Einzelentscheidungen

und innerer Widersprüche einen konstruktiven Abschluss der Gesetzgebungsarbeit

sichergestellt haben.¿

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

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