Landtag berät abschließend über
Funktionalreform / Redebeitrag von Innenminister Hövelmann
08.10.2009, Magdeburg – 204
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 204/09
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 204/09
Magdeburg, den 8. Oktober 2009
Landtag berät abschließend über
Funktionalreform / Redebeitrag von Innenminister Hövelmann
Sperrfrist:
15.30 Uhr
In
der heutigen Landtagsdebatte zur Verabschiedung des Zweiten
Funktionalreformgesetzes erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD):
¿Dass
der Gesetzentwurf für das Zweite Funktionalreformgesetz weit hinter den
ursprünglichen Reformansätzen zurückblieb, habe ich bereits bei der Einbringung
des Gesetzes im Januar dieses Jahres deutlich gemacht. Doch war bereits damals
aufgrund der eingehenden Beteiligung der Fachressorts und Interessenvertreter
im Rahmen des Kabinettsverfahrens klar, dass eine umfangreichere
Aufgabenverlagerung nicht zu erwarten war.
Die
vorliegende Beschlussempfehlung, an deren Erarbeitung neben dem Innenausschuss
vier Fachausschüsse beteiligt waren, hat diese Einschätzung bestätigt.
Ich
kann mich heute deshalb insgesamt kurz fassen und mich das Ausschussverfahren
betreffend im übrigen auf den vorangegangenen Bericht des Berichterstatters
beziehen. Dies gilt auch für die einzige Empfehlung, die in der Sache vom
Regierungsentwurf wesentlich abweicht: den Verzicht auf die Verlagerung der
Ausbildungsberatung für die Land- und Hauswirtschaft sowie die Aufgaben des
Verbraucherschutzes im Bereich des Energierechtes. Beide Streichungen beruhen
auf den insoweit ablehnenden Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und
haben den Aufgabenkatalog des Gesetzentwurfes weiter reduziert.
Für
die übrigen Aufgabenbereiche ist der Regierungsentwurf, von unwesentlichen
Änderungen und rechtsförmlichen Korrekturen abgesehen, in die
Beschlussempfehlung übernommen worden.
Mit
dem Zweiten Funktionalreformgesetz werden nach der Vorlage nun Aufgaben aus den
Bereichen Forsten, Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft, Veterinärwesen,
Soziales, Baurecht und Verkehr, die derzeit im Landesverwaltungsamt bzw. in den
Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten wahrgenommen werden, auf
die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.
Im
Hinblick auf den Aufgabenumfang ist die Übertragung der Aufgaben nach dem
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie der forsthoheitlichen Aufgaben
besonders zu betonen. Beide Aufgabenbereiche stellen mit 29 und 25 Vollbeschäftigteneinheiten
die umfangreichsten Blöcke. Insgesamt umfasst der zur Übertragung anstehende
Aufgabenbestand nach Abschluss der Beratungen noch ein Volumen von etwa 85
Vollbeschäftigteneinheiten.
Die
Regelungen zum Kostenausgleich sind der Höhe nach entsprechend angepasst
worden. Die Berechnung des Kostenausgleichs wurde methodisch nicht geändert,
das heißt die Erstattungsbeträge zum Mehrbelastungsausgleich für die nunmehr
übergehenden Aufgaben beinhalten die im Jahr 2010 zu erwartenden Personalkosten.
Gebühreneinnahmen und Kosten, die dem Land weiter entstehen, wie zum Beispiel
für das Fachverfahren zur Durchführung des Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetzes, sind gegengerechnet worden.
Aus
dem Regierungsentwurf übernommen sind weitgehend unverändert auch die
Regelungen zum Personalübergang. Die praktische Vorbereitung des Personalübergangs
ist eine Aufgabe, die nach der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs bis
zum Wirksamwerden des Aufgabenübergangs zum Jahreswechsel von den betroffenen
Behörden noch abzuschließen ist.
Aufgrund
der nicht befriedigenden Erfahrungen mit der Umsetzung des Ersten
Funktionalreformgesetzes wird sich der Personalübergang dieses Mal gesetzlich
vollziehen. Dies soll nicht nur eine qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung
ohne größere Übergangsschwierigkeiten ermöglichen, sondern auch äquivalente
Kostenersparnisse beim Land gewährleisten.
Bis
zu dem gesetzlichen Übergang sind jedoch noch umfangreiche personalwirtschaftliche
Vorarbeiten erforderlich. Hierzu ist bereits im März eine interministerielle
Arbeitsgruppe eingerichtet worden. In dieser Arbeitsgruppe wurde ein
gemeinsamer Runderlass zum Personalübergang im Rahmen des Zweiten
Funktionalreformgesetzes abgestimmt und dessen Umsetzung koordiniert. Auch die
übergreifende Endabstimmung der in der Verantwortung der jeweiligen Ressorts zu
erstellenden Zuordnungspläne wird in diesem Gremium erfolgen.
Ein
Personalübergang stellt erfahrungsgemäß eine Herausforderung für alle
Beteiligten dar. Dies wird auch im vorliegenden Fall nicht anders sein.
Besonders im Hinblick auf kleinteilige Aufgaben, für die rein rechnerisch pro
Landkreis und kreisfreier Stadt nur Stellenanteile übergehen, sind flexible
und praktische Lösungsansätze erforderlich. Häufig werden Lösungen im
Einzelfall notwendig sein, in denen die Kompromissbereitschaft der abgebenden
Landesbehörden wie der aufnehmenden Kommunen gefordert ist. Dazu befinden sich
vor allem die Fachministerien sowie das Landesverwaltungsamt derzeit in engem
Kontakt mit den Landkreisen und kreisfreien Städten. Ich darf deshalb die
Gelegenheit für einen Appell an alle Beteiligten nutzen, die konstruktive
Zusammenarbeit fortzusetzen und bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zu
interessengerechten und sozialverträglichen Lösungen für das übergehende
Personal zu finden.
Wichtig
ist in diesem Zusammenhang, dass mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes
abschließend Klarheit über den Katalog der übergehenden Aufgaben geschaffen
wird. Die Grundlage für die notwendigen organisatorischen und personellen
Umsetzungen in der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes verbleibenden Zeit steht
damit eindeutig fest.
Zusammenfassend
kann ich feststellen, dass der Entwurf der Landesregierung aufgrund der
regierungsseitigen Vorabstimmungen ganz überwiegend Zustimmung in den
Ausschüssen gefunden hat. Dass es damit bei einer (bereits in der ersten Lesung
des Gesetzentwurfs beklagten) kleinen Lösung für den Funktionsübergang
geblieben ist, werden Viele bedauern. Ich weiß, dass gerade Mitglieder des
Innenausschusses ¿ so wie auch ich ¿ eine weit umfangreichere und mutigere
Reform zu Gunsten der Landkreise und kreisfreien Städte befürwortet haben.
Mein
abschließender Dank gilt deshalb besonders den Mitgliedern des Innenausschusses,
die angesichts schwieriger Rahmenbedingungen, streitbarer Einzelentscheidungen
und innerer Widersprüche einen konstruktiven Abschluss der Gesetzgebungsarbeit
sichergestellt haben.¿
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