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Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung eingereicht

19.07.2019, Magdeburg – 56

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung haben beim

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag auf Ausschluss der NPD von

der staatlichen Parteienfinanzierung eingereicht.

 

 

 

Sachsen-Anhalts

Innenminister Holger Stahlknecht dazu:

 

?Der gemeinsame

Antrag von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung ist ein zwingender und

konsequenter Schritt. Die NPD als klar verfassungsfeindliche Partei darf

keinesfalls weiter mit Steuergeld finanziert werden. Der NPD, die Ausgrenzung

und Menschenverachtung offen propagiert, muss schleunigst der finanzielle

Nährboden entzogen werden. Wir sind eine freiheitliche und streitbare, aber

auch eine wehrhafte Demokratie, die Verfassungsfeinden nicht tatenlos gegenüber

steht. Deshalb muss die Auseinandersetzung mit Extremisten mit allen dem

Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln geführt werden. Der eingereichte

Antrag ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Rechtsextremismus, den Sachsen-Anhalt

konsequent unterstützt?.

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

Sachsen-Anhalts

Innenminister Holger Stahlknecht hatte nach seinem Amtsantritt das entschiedene

Vorgehen gegen die NPD initiiert. Mit Urteil vom 17. Januar 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht

ausdrücklich die Verfassungsfeindlichkeit der Ziele der NPD festgestellt,

zugleich aber ein Verbot der rechtsextremistischen Partei abgelehnt, weil

dieser aus Sicht des Gerichts jedwedes Potenzial zur Verwirklichung ihrer

antidemokratischen Ziele fehle. Zugleich wies das Bundesverfassungsgericht

darauf hin, dass es dem verfassungsändernden Gesetzgeber vorbehalten sei,

Sanktionsmöglichkeiten für verfassungsfeindliche Parteien zu schaffen. Daraufhin haben Bundestag und

Bundesrat im Sommer 2017 mit der Ergänzung von Artikel 21 Absatz 3 des

Grundgesetzes die Möglichkeit zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien

von der Parteienfinanzierung geschaffen. Dies umfasst sowohl die staatliche

Teilfinanzierung als auch die parteienspezifischen Steuerprivilegien. Die NPD verfügt

in Sachsen-Anhalt nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes aktuell über etwa

220 Mitglieder und ist auch nach der jüngsten Kommunalwahl in mehreren

Kreistagen und Gemeinderäten vertreten.

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de