Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung eingereicht
19.07.2019, Magdeburg – 56
- Ministerium für Inneres und Sport
Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung haben beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag auf Ausschluss der NPD von
der staatlichen Parteienfinanzierung eingereicht.
Sachsen-Anhalts
Innenminister Holger Stahlknecht dazu:
?Der gemeinsame
Antrag von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung ist ein zwingender und
konsequenter Schritt. Die NPD als klar verfassungsfeindliche Partei darf
keinesfalls weiter mit Steuergeld finanziert werden. Der NPD, die Ausgrenzung
und Menschenverachtung offen propagiert, muss schleunigst der finanzielle
Nährboden entzogen werden. Wir sind eine freiheitliche und streitbare, aber
auch eine wehrhafte Demokratie, die Verfassungsfeinden nicht tatenlos gegenüber
steht. Deshalb muss die Auseinandersetzung mit Extremisten mit allen dem
Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln geführt werden. Der eingereichte
Antrag ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Rechtsextremismus, den Sachsen-Anhalt
konsequent unterstützt?.
Hintergrund:
Sachsen-Anhalts
Innenminister Holger Stahlknecht hatte nach seinem Amtsantritt das entschiedene
Vorgehen gegen die NPD initiiert. Mit Urteil vom 17. Januar 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht
ausdrücklich die Verfassungsfeindlichkeit der Ziele der NPD festgestellt,
zugleich aber ein Verbot der rechtsextremistischen Partei abgelehnt, weil
dieser aus Sicht des Gerichts jedwedes Potenzial zur Verwirklichung ihrer
antidemokratischen Ziele fehle. Zugleich wies das Bundesverfassungsgericht
darauf hin, dass es dem verfassungsändernden Gesetzgeber vorbehalten sei,
Sanktionsmöglichkeiten für verfassungsfeindliche Parteien zu schaffen. Daraufhin haben Bundestag und
Bundesrat im Sommer 2017 mit der Ergänzung von Artikel 21 Absatz 3 des
Grundgesetzes die Möglichkeit zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien
von der Parteienfinanzierung geschaffen. Dies umfasst sowohl die staatliche
Teilfinanzierung als auch die parteienspezifischen Steuerprivilegien. Die NPD verfügt
in Sachsen-Anhalt nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes aktuell über etwa
220 Mitglieder und ist auch nach der jüngsten Kommunalwahl in mehreren
Kreistagen und Gemeinderäten vertreten.
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