Liquiditätshilfe an Gemeinde Etgersleben ausgezahlt
27.11.2008, Magdeburg – 315
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 315/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 315/08
Magdeburg, den 27. November 2008
Liquiditätshilfe an Gemeinde Etgersleben ausgezahlt
Der
Gemeinde Etgersleben (Salzlandkreis) wurden durch das Innenministerium eine
Liquiditätshilfe in Höhe von 154.450 Euro
ausgezahlt und weitere Mittel in Höhe von 112.550
Euro zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten bewilligt.
Etgersleben
hat seit dem Jahr 2000 eine defizitäre Haushaltslage, die hauptsächlich aus
den Umlageforderungen des AZV Bodenniederung resultiert. Um die
Haushaltskonsolidierung zu forcieren, hat die Gemeinde Etgersleben im Rahmen
der freiwilligen Phase der Gebietsneugliederung die Absicht, künftig mit den
übrigen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde eine
Einheitsgemeinde zu bilden.
Hintergrund Liquiditätshilfe
Liquiditätshilfen können auf Antrag in begründeten Einzelfällen gezahlt
werden, wenn eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder unmittelbar
bevorsteht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn nach Ausschöpfung des
festgesetzten Kassenkreditrahmens sowie aller anderen Möglichkeiten zur
Kassenbestandsverbesserung der Antragsteller nicht in der Lage ist, rechtlich
unabweisbare Zahlungen zu leisten. Liquiditätshilfen sind grundsätzlich rückzahlpflichtig
bzw. werden im Fall späterer Bedarfszuweisungen zum Ausgleich von
Haushaltsfehlbeträgen auf den Auszahlungsbetrag angerechnet.
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