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Stadt Freyburg (Unstrut) erhält vom Land
knapp drei Millionen Euro

20.03.2009, Magdeburg – 78

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 078/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 078/09

 

 

 

Magdeburg, den 20. März 2009

 

 

 

 

 

Stadt Freyburg (Unstrut) erhält vom Land

knapp drei Millionen Euro

 

Durch

das Innenministerium wurde der Stadt Freyburg (Burgen­landkreis) eine

Bedarfszuweisung in Höhe von 2.544.101 Euro

zum Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen bewilligt. Darüber hinaus wird der

Stadt eine Liquiditätshilfe in Höhe von 329.900

Euro zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit gewährt.

 

Die Haushaltsfehlbeträge der Stadt resultierten aus den Jahren 2003 bis

2005, als Freyburg einen erheblichen Einbruch bei den Steuereinnahmen hinnehmen

musste. Seitdem hat die Stadt erfolgreich Maßnahmen zur Konsolidierung

umgesetzt und im Zuge dessen den Zusammenschluss mit den Gemeinden Pödelist,

Schleberoda, Weischütz und Zeuchfeld zur Mitglieds­gemeinde einer künftigen

leitbildgerechten Verbandsgemeinde beschlossen.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die intensiven

Konsolidierungsbemühungen der Stadt haben dazu geführt, das sich Freyburgs

Haushaltslage insoweit stabilisiert hat, dass nun die Defizite aus den

Vorjahren allmählich reduziert werden kön­nen. Da der Stadt aber trotz dieser

Anstrengungen langfristig die finanziellen Möglichkeiten fehlen, um die

Altfehlbeträge in größerem Umfang zu reduzieren, soll es in Anerkennung der

intensiven Bemühungen und mit der Unterstützung des Landes gelingen, Freyburg

einer ausgeglichenen Haushaltsführung zuzuführen und als künftige

Mitgliedsgemeinde einer leitbild­gerechten Verbandsgemeinde leistungsfähig zu

machen.¿

 

Hintergrund

Bedarfszuweisung

 

Gemäß

§ 12 Finanzausgleichsgesetz können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks

zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im

Haushalt Bedarfszuweisungen erhalten. Dies betrifft insbesondere den Ausgleich

von Haushaltsfehlbeträgen

 

Hintergrund

Liquiditätshilfe

 

Ist

eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten oder steht unmittelbar bevor, kann in

begründeten Einzelfällen ein angemessener Abschlag, eine sog. Liquiditätshilfe,

gezahlt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn nach Ausschöpfung des

festgesetzten Kassenkreditrahmens sowie aller anderen Möglichkeiten zur Kassen­bestandsverbesserung

der Antragsteller nicht in der Lage ist, rechtlich unabweisbare Zahlungen zu

leisten. Im Gegensatz zur Finanzausgleichsumlage sind Liquiditäts­hilfen

grundsätzlich rückzahlpflichtig bzw. werden im Fall späterer Bedarfszuwei­sungen

zum Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen auf den Auszahlungsbetrag angerechnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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