Bundestag berät Novellierung des
Waffengesetzes /
Hövelmann: Verbot von Anscheinswaffen ist Beitrag zur inneren Sicherheit
22.02.2008, Magdeburg – 37
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 037/08
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 037/08
Magdeburg, den 22. Februar 2008
Sperrfrist: 12.00 Uhr
Bundestag berät Novellierung des
Waffengesetzes /
Hövelmann: Verbot von Anscheinswaffen ist Beitrag zur inneren Sicherheit
Der
Deutsche Bundestag berät am heutigen Freitag in zweiter und dritter Lesung über
die Novellierung des Waffengesetzes. Auf Antrag des Bundesrates soll es auch zu
einem Verbot des Führens von täuschend echt aussehenden Waffenimitaten, der
sogenannten Anscheinswaffen, kommen. In der Debatte erklärt Sachsen-Anhalts
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Aus meiner Sicht hat das Gesetz dadurch
eine wesentliche Verbesserung erfahren. Die Neuregelungen zum Führen von Anscheinswaffen
und Messern bringen den Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit und führen zu
mehr Handlungssicherheit bei Polizisten im Einsatz.¿
Ende Mai/Anfang Juni 2007
hatten sich die Innenminister der Länder bei ihrer Tagung in Berlin dafür
ausgesprochen, das Führen von Waffenimitaten zu verbieten. Im Entwurf der
Bundesregierung für eine Novellierung des Waffengesetzes waren zunächst nur
Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns angesprochen worden. Auf Antrag
Sachsen-Anhalts hatte der Bundesrat deshalb am 20. Dezember 2007 beschlossen,
ein weitreichendes Verbot von Anscheinswaffen zu fordern. Ein
Waffenrechtsexperte des Magdeburger Innenministeriums hatte diese Position bei
einer Anhörung im Bundestag in der vergangenen Woche untermauert.
¿Eine
Auswertung unseres Meldedienstes ergab für Sachsen-Anhalt im Jahr 2007
insgesamt 38 Vorfälle, bei denen insbesondere Kinder, Jugendliche und
Heranwachsende mit Softair-Waffen hantierten¿, so Hövelmann heute im Bundestag.
¿Eine Vielzahl von Ereignissen mit Waffenimitaten zeigt deren Gefährlichkeit
und hat sogar schon zum Einsatz von Schusswaffen durch Polizeibeamte geführt.¿
Der Minister schildert ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen, bei dem ein Mann mit
einer Pistole auf einem Schulhof herumfuchtelte. Als die Polizei eintraf,
richtete der mutmaßliche Amokläufer seine Waffe auf eine 24jährige Polizistin. Die junge Frau feuerte zwei
Warnschüsse ab und schoss dem Mann dann gezielt in den Oberschenkel. Als sie
ihm die Waffe entriss, wunderte sie sich sofort über das Gewicht: Die Pistole
war viel zu leicht. Der psychisch
gestörte Mann hatte mit einer sogenannten Softair-Pistole hantiert, einer
Spielzeugwaffe, die Plastikkügelchen verschießt.
¿Wenn
Gegenstände aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes den Anschein erwecken, es
handele sich um Schusswaffen, ist ein Polizeieinsatz mit großen Risiken
verbunden¿, unterstreicht Hövelmann. ¿Hier muss der Gesetzgeber präventive
Regelungen schaffen, und zwar bevor im schlimmsten Fall Menschenleben zu
beklagen sind.¿
Im
Bundestag weist Hövelmann über den heute zur Abstimmung stehenden Gesetzestext
hinaus: ¿Generell sehe ich überhaupt keinen Bedarf für Gegenstände, die
aussehen wie echte Waffen. Wir sollten gemeinsam die weiteren Entwicklungen
genau beobachten und erforderlichenfalls das Gesetz in der Zukunft weiter verschärfen.
Dabei dürfen Erwerbs- und Handelsverbote kein Tabu-Thema sein.¿
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