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Bundestag berät Novellierung des
Waffengesetzes /
Hövelmann: Verbot von Anscheinswaffen ist Beitrag zur inneren Sicherheit

22.02.2008, Magdeburg – 37

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 037/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 037/08

 

 

 

Magdeburg, den 22. Februar 2008

 

 

 

Sperrfrist: 12.00 Uhr

 

 

 

Bundestag berät Novellierung des

Waffengesetzes /

Hövelmann: Verbot von Anscheinswaffen ist Beitrag zur inneren Sicherheit

 

Der

Deutsche Bundestag berät am heutigen Freitag in zweiter und dritter Lesung über

die Novellierung des Waffengesetzes. Auf Antrag des Bundesrates soll es auch zu

einem Verbot des Führens von täuschend echt aussehenden Waffenimitaten, der

sogenannten Anscheinswaffen, kommen. In der Debatte erklärt Sachsen-Anhalts

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Aus meiner Sicht hat das Gesetz dadurch

eine wesentliche Verbes­serung erfahren. Die Neuregelungen zum Führen von An­scheinswaffen

und Messern bringen den Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit und führen zu

mehr Handlungs­sicherheit bei Polizisten im Einsatz.¿

 

Ende Mai/Anfang Juni 2007

hatten sich die Innenminister der Länder bei ihrer Tagung in Berlin dafür

ausgesprochen, das Führen von Waffenimitaten zu verbieten. Im Entwurf der

Bundesregierung für eine Novellierung des Waffengesetzes waren zunächst nur

Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns angesprochen worden. Auf Antrag

Sachsen-Anhalts hatte der Bundesrat deshalb am 20. Dezember 2007 beschlos­sen,

ein weitreichendes Verbot von Anscheinswaffen zu for­dern. Ein

Waffenrechtsexperte des Magdeburger Innenministe­riums hatte diese Position bei

einer Anhörung im Bundestag in der vergangenen Woche untermauert.

 

¿Eine

Auswertung unseres Meldedienstes ergab für Sachsen-Anhalt im Jahr 2007

insgesamt 38 Vorfälle, bei denen insbe­sondere Kinder, Jugendliche und

Heranwachsende mit Softair-Waffen hantierten¿, so Hövelmann heute im Bundestag.

¿Eine Vielzahl von Ereignissen mit Waffenimitaten zeigt deren Gefähr­lichkeit

und hat sogar schon zum Einsatz von Schusswaffen durch Polizeibeamte geführt.¿

Der Minister schildert ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen, bei dem ein Mann mit

einer Pistole auf einem Schulhof herumfuchtelte. Als die Polizei eintraf,

richtete der mutmaßliche Amokläufer seine Waffe auf eine 24jährige Polizistin. Die junge Frau feuerte zwei

Warnschüsse ab und schoss dem Mann dann gezielt in den Oberschenkel. Als sie

ihm die Waffe entriss, wunderte sie sich sofort über das Gewicht: Die Pistole

war viel zu leicht. Der psychisch

gestörte Mann hatte mit einer sogenannten Softair-Pistole hantiert, einer

Spielzeugwaffe, die Plastikkügelchen verschießt.

 

¿Wenn

Gegenstände aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes den Anschein erwecken, es

handele sich um Schusswaffen, ist ein Polizeieinsatz mit großen Risiken

verbunden¿, unterstreicht Hövelmann. ¿Hier muss der Gesetzgeber präventive

Regelungen schaffen, und zwar bevor im schlimmsten Fall Menschenleben zu

beklagen sind.¿

 

Im

Bundestag weist Hövelmann über den heute zur Abstimmung stehenden Gesetzestext

hinaus: ¿Generell sehe ich überhaupt keinen Bedarf für Gegenstände, die

aussehen wie echte Waffen. Wir sollten gemeinsam die weiteren Entwicklungen

genau beobachten und erforderlichenfalls das Gesetz in der Zukunft weiter ver­schärfen.

Dabei dürfen Erwerbs- und Handelsverbote kein Tabu-Thema sein.¿

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

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Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

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