Innenministerium unterstützt Straßenbau in
Köthen mit knapp 60.000 Euro
25.05.2010, Magdeburg – 57
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 057/10
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 057/10
Magdeburg, den 25. Mai 2010
Innenministerium unterstützt Straßenbau in
Köthen mit knapp 60.000 Euro
Für
die Stadt Köthen (Anhalt) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wurden durch das
Innenministerium zur Aufbringung des Eigenanteils für eine vom Bund geförderte
Straßenausbaumaßnahme insgesamt 59.697,82 Euro nach dem
Finanzausgleichsgesetz bereit gestellt. Der Zuweisungsbetrag
fließt in den Ausbau der Friedhofstraße in Köthen (Anhalt).
Es handelt sich bei dem Zuwendungsbetrag um den notwendigen Eigenanteil, um
weitere Finanzhilfen des Bundes in Anspruch nehmen zu können. Das Land
unterstützt mit solchen Zahlungen die Kommunen, die diesen Eigenanteil finanziell
nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Bachstadt Köthen (Anhalt) gilt mit
ihren Sehenswürdigkeiten, wie dem Schloss Köthen, dem Rathaus und den vielen
Denkmälern, die an die großen Persönlichkeiten der Kreisstadt erinnern, als
attraktiver Kulturstandort im Land. Die Straßenausbaumaßnahme in Köthen (Anhalt)
wird zur Stärkung der innerörtlichen Verkehrsinfrastruktur beitragen und damit
gleichermaßen den Besuchern und Einwohnern der Stadt zu Gute kommen.¿
Auf
der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und
Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen
Eigenanteil in Höhe von 20 % der
benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so
dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2
Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.
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