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Innenministerium unterstützt Straßenbau in
Köthen mit knapp 60.000 Euro

25.05.2010, Magdeburg – 57

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 057/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 057/10

 

 

 

Magdeburg, den 25. Mai 2010

 

 

 

 

 

Innenministerium unterstützt Straßenbau in

Köthen mit knapp 60.000 Euro

 

 

Für

die Stadt Köthen (Anhalt) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wurden durch das

Innenministerium zur Aufbringung des Eigenanteils für eine vom Bund geförderte

Straßenausbaumaßnahme insgesamt 59.697,82 Euro nach dem

Finanzausgleichsgesetz bereit gestellt. Der Zuweisungsbetrag

fließt in den Ausbau der Friedhofstraße in Köthen (Anhalt).

 

Es handelt sich bei dem Zuwendungsbetrag um den notwendigen Eigenanteil, um

weitere Finanzhilfen des Bundes in Anspruch nehmen zu können. Das Land

unterstützt mit solchen Zahlungen die Kommunen, die diesen Eigenanteil finanziell

nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Bachstadt Köthen (Anhalt) gilt mit

ihren Sehenswürdigkeiten, wie dem Schloss Köthen, dem Rathaus und den vielen

Denkmälern, die an die großen Persönlichkeiten der Kreisstadt erinnern, als

attraktiver Kulturstandort im Land. Die Straßenausbaumaßnahme in Köthen (Anhalt)

wird zur Stärkung der innerörtlichen Verkehrsinfrastruktur beitragen und damit

gleichermaßen den Besuchern und Einwohnern der Stadt zu Gute kommen.¿

 

Auf

der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen

Eigenanteil in Höhe von  20 % der

benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so

dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2

Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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