Innere Sicherheit/Längere Dienstzeit für Polizisten
27.07.2016, Magdeburg – 51
- Ministerium für Inneres und Sport
Am 26. Juli 2016 hat die Landesregierung auf
Initiative des Ministers für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht,
beschlossen, Polizeivollzugsbeamten auf freiwilliger Basis die Verlängerung der
Lebensarbeitszeit um einen Zeitraum von bis zu drei Jahren zu ermöglichen.
Holger Stahlknecht: ?Neben der befristeten
Einstellung von Hilfspolizisten und der beabsichtigten, ebenfalls zeitlich
befristeten Schaffung einer Wachpolizei ist dies eine weitere Sofortmaßnahme
zur personellen Verstärkung der Landespolizei.?
Hintergrund:
Vollzugsbeamte der Polizei gehen in Sachsen-Anhalt
bisher per Gesetz mit dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand. Bisher war für die
Polizei eine Vorgängerregelung, die zum 31. Dezember 2016 auslaufen sollte, in
Kraft. Danach war es Polizeivollzugsbeamten bei dienstlicher Notwendigkeit
möglich, den Eintritt in den Ruhestand um insgesamt bis zu zwei Jahren zu
verschieben.
Die gegenwärtig in Sachsen-Anhalt regierenden
Koalitionspartner haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, für Beamtinnen
und Beamte im Polizei- und Justizvollzugsdienst sowie im Einsatzdienst der
Feuerwehren die Lebensarbeitszeit auf 61 Jahre (bis Besoldungsstufe A11) bzw.
62 Jahre (ab Besoldungsstufe A12) anzuheben.
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