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Innere Sicherheit/Längere Dienstzeit für Polizisten

27.07.2016, Magdeburg – 51

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

Am 26. Juli 2016 hat die Landesregierung auf

Initiative des Ministers für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht,

beschlossen, Polizeivollzugsbeamten auf freiwilliger Basis die Verlängerung der

Lebensarbeitszeit um einen Zeitraum von bis zu drei Jahren zu ermöglichen.

 

Holger Stahlknecht: ?Neben der befristeten

Einstellung von Hilfspolizisten und der beabsichtigten, ebenfalls zeitlich

befristeten Schaffung einer Wachpolizei ist dies eine weitere Sofortmaßnahme

zur personellen Verstärkung der Landespolizei.?

 

Hintergrund:

 

Vollzugsbeamte der Polizei gehen in Sachsen-Anhalt

bisher per Gesetz mit dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand. Bisher war für die

Polizei eine Vorgängerregelung, die zum 31. Dezember 2016 auslaufen sollte, in

Kraft. Danach war es Polizeivollzugsbeamten bei dienstlicher Notwendigkeit

möglich, den Eintritt in den Ruhestand um insgesamt bis zu zwei Jahren zu

verschieben.

 

 Die gegenwärtig in Sachsen-Anhalt regierenden

Koalitionspartner haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, für Beamtinnen

und Beamte im Polizei- und Justizvollzugsdienst sowie im Einsatzdienst der

Feuerwehren die Lebensarbeitszeit auf 61 Jahre (bis Besoldungsstufe A11) bzw.

62 Jahre (ab Besoldungsstufe A12) anzuheben.

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de