Hövelmann gegen ?Zentrales Melderegister?
13.04.2007, Magdeburg – 89
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 089/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 089/07
Magdeburg, den 13. April 2007
Hövelmann gegen ¿Zentrales Melderegister¿
Innenminister Holger Hövelmann kritisiert die Vorstellungen von
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble zur Einführung einer
Fingerabdruckdatei für alle Bundesbürger. Hövelmann: ¿Die im Zusammenhang mit
der Parlamentarischen Beratung des Passgesetzes von Politikern der Union
geforderte Speicherung von Fingerabdrücken bei den Passämtern ist strikt
abzulehnen. Wer alle Bürgerinnen und Bürger pauschal als potentielle Straftäter
betrachtet, offenbart ein Misstrauen gegenüber seinen Mitbürgern, das in einer
Demokratie fehl am Platze ist.¿ Der Schäuble-Plan, so der Minister, erinnere an
die nach 1990 abgeschaffte Zentrale Einwohnermeldekartei der DDR. Der
Aushöhlung des Rechtsstaates unter dem Vorwand der Verbrechensbekämpfung hat
das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit, wie z. B. beim Urteil
zum Großen Lauschangriff, eine eindeutige Abfuhr erteilt. Hövelmann: ¿Es wird
nicht nur bewusst Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ausgeblendet,
sondern im Ergebnis die grundlegende Werteordnung des Grundgesetzes verkannt.¿
Anmerkung:
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Passgesetzes befindet sich bereits
im Gesetzgebungsverfahren. Vor allem soll das deutsche Passrecht mit dem
Gemeinschaftsrecht harmonisiert werden. Nach diesem sind die Mitgliedsstaaten
verpflichtet, innerhalb vorgegebener Fristen biometrische Daten in ihre Pässe
aufzunehmen.
Deutschland hat in einer ersten Stufe zum 1. November 2005 den
biometrischen Reisepass eingeführt, in dem in einem Chip das Gesichtsbild
elektronisch gespeichert wird. Ab dem 1. November 2007 sollen zusätzlich
auch Fingerabdrücke im Chip des Passes gespeichert werden. Der Gesetzentwurf
schreibt für die Aufnahme der Fingerabdrücke in den Pass ein durchgängig
elektronisches Verfahren der Passbeantragung zur Gewährleistung einer
hinreichenden Datenqualität verbindlich vor. Das Ziel des Verfahrens ist, eine
sichere Überprüfung der Identität des Passinhabers anhand der biometrischen
Merkmale zu ermöglichen. Regelungen zur Ausgestaltung des Verfahrens und zu
den technischen Einzelheiten sollen in einer Rechtsverordnung getroffen
werden. Eine digitalisierte Speicherung
der Fingerabdrücke bei den Meldebehörden ist nicht vorgesehen.
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