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Hövelmann gegen ?Zentrales Melderegister?

13.04.2007, Magdeburg – 89

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 089/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 089/07

 

 

 

Magdeburg, den 13. April 2007

 

 

 

 

 

Hövelmann gegen ¿Zentrales Melderegister¿

 

Innenminister Holger Hövelmann kritisiert die Vorstellungen von

Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble zur Einführung einer

Fingerabdruckdatei für alle Bundesbürger. Hövelmann: ¿Die im Zusammenhang mit

der Parlamentarischen Beratung des Pass­gesetzes von Politikern der Union

geforderte Speicherung von Fingerabdrücken bei den Passämtern ist strikt

abzulehnen. Wer alle Bürgerinnen und Bürger pauschal als potentielle Straftäter

betrachtet, offenbart ein Misstrauen gegenüber seinen Mitbürgern, das in einer

Demokratie fehl am Platze ist.¿ Der Schäuble-Plan, so der Minister, erinnere an

die nach 1990 abgeschaffte Zentrale Einwohnermelde­kartei der DDR. Der

Aushöhlung des Rechtsstaates unter dem Vorwand der Verbrechensbekämpfung hat

das Bundesverfassungs­gericht in der Vergangenheit, wie z. B. beim Urteil

zum Großen Lauschangriff, eine eindeutige Abfuhr erteilt. Hövelmann: ¿Es wird

nicht nur bewusst Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ausgeblendet,

sondern im Ergebnis die grundlegende Werteordnung des Grundgesetzes verkannt.¿

 

 

 

Anmerkung:

 

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Passgesetzes befindet sich bereits

im Gesetzgebungsverfahren. Vor allem soll das deutsche Passrecht mit dem

Gemeinschaftsrecht harmonisiert werden. Nach diesem sind die Mitgliedsstaaten

verpflichtet, innerhalb vorgegebener Fristen biometrische Daten in ihre Pässe

aufzunehmen.

 

Deutschland hat in einer ersten Stufe zum 1. November 2005 den

biometrischen Reisepass eingeführt, in dem in einem Chip das Ge­sichtsbild

elektronisch gespeichert wird. Ab dem 1. November 2007 sollen zusätzlich

auch Fingerabdrücke im Chip des Passes ge­speichert werden. Der Gesetzentwurf

schreibt für die Aufnahme der Fingerabdrücke in den Pass ein durchgängig

elektronisches Verfahren der Passbeantragung zur Gewährleistung einer

hinreichenden Daten­qualität verbindlich vor. Das Ziel des Verfahrens ist, eine

sichere Über­prüfung der Identität des Passinhabers anhand der biometrischen

Merkmale zu ermöglichen. Regelungen zur Ausgestaltung des Ver­fahrens und zu

den technischen Einzelheiten sollen in einer Rechts­verordnung getroffen

werden. Eine digitalisierte Speicherung

der Fingerabdrücke bei den Meldebehörden ist nicht vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch

Pressestelle

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39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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