Anscheinswaffen sind kein Spielzeug
Minister Hövelmann wird sich auf der Innenministerkonferenz am
30.05./01.06.2007 für die Aufnahme eines Verbots von Anscheinswaffen in das
Waffengesetz einsetzen.
18.05.2007, Magdeburg – 121
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 121/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 121/07
Magdeburg, den 18. Mai 2007
Anscheinswaffen sind kein Spielzeug
Minister Hövelmann wird sich auf der Innenministerkonferenz am
30.05./01.06.2007 für die Aufnahme eines Verbots von Anscheinswaffen in das
Waffengesetz einsetzen.
Mit Inkrafttreten
des neuen Waffengesetzes im Jahr 2003 ist die sog.
Anscheins-Kriegswaffen-Regelung weggefallen. Seit dieser Zeit drängen sog.
Anscheinswaffen, zum Teil auch Spielzeugwaffen, verstärkt auf den deutschen
Markt. Anscheinswaffen erwecken den Anschein echter Waffen und können daher
unabhängig von ihrer Funktionsweise generell für Dritte optisch eine Gefährlichkeit
ausstrahlen.
In Polizeieinsätzen können sich ¿ wegen der Verwechselbarkeit mit den
nachgebildeten Originalen ¿ Notwehrsituationen gegen den Verwender ergeben.
Es gab verschiedene Vorfälle, bei denen der Polizei Personen gegenüberstanden,
die im Besitz von Kriegswaffen täuschend ähnlich sehenden Spielzeugwaffen
waren.
Sachsen-Anhalts Innenminister, Holger Hövelmann, will sich deshalb auf der
bevorstehenden Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder für die
Aufnahme eines Verbots von Anscheinswaffen in das Waffengesetz einsetzen. Er
erklärt hierzu: ¿Anscheinswaffen sind kein Spielzeug. Da von ihnen ein hohes
Bedrohungspotential ausgeht, können sie für Straftaten missbraucht werden.¿
Hintergrund:
Das Verbot soll sich nicht nur auf solche Anscheinswaffen beziehen, die
Nachahmungen von Kriegswaffen sind, sondern auf jede Spielzeugwaffe, die
missbraucht werden kann. Dazu muss künftig gesetzlich geregelt werden, was
unter den Begriff der Anscheinswaffen fällt. Derzeit gilt das Waffengesetz überhaupt
nicht für Spielzeugwaffen, selbst dann nicht, wenn diese Spielzeuge echten
Schusswaffen täuschend ähnlich sehen.
Während bei der Verwendung einer Anscheinswaffe als Tatmittel einer begangenen
Straftat, z.B. Raub, das Strafrecht Instrumente bereithält, um diese Waffen aus
dem Verkehr zu ziehen, ist dieses bei von Spielzeugwaffen verursachten Gefahren
für die öffentlichen Sicherheit und Ordnung wesentlich problematischer.
Auf der kommenden Innenministerkonferenz wird Minister Hövelmann sich daher für
die Aufnahme eines generellen Verbots von Anscheinswaffen in das Waffengesetz
aussprechen.
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