Erfolgreiche DNA-Analyse-Datei ? dem Täter
auf der DNA-Spur / Hövelmann: Keine Wunderwaffe, aber unverzichtbares
Hilfsmittel bei der Kriminalitätsbekämpfung
25.05.2007, Magdeburg – 125
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 125/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 125/07
Magdeburg, den 25. Mai 2007
Erfolgreiche DNA-Analyse-Datei ¿ dem Täter
auf der DNA-Spur / Hövelmann: Keine Wunderwaffe, aber unverzichtbares
Hilfsmittel bei der Kriminalitätsbekämpfung
¿Die
DNA-Analyse ist keine Wunderwaffe bei der Kriminalitätsbekämpfung, aber ein
sehr wirksames Hilfsmittel zur Aufklärung von Straftaten. Trotz der
vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der neuestern
Technik: entscheidend sind die ermittelnden Kriminal-beamten. Erst wenn sie
alle Tatumstände geprüft und bewertet haben, kann festgestellt werden, ob eine verdächtige
Person als Täter anzusehen ist oder nicht¿, so Innenminister Holger Hövelmann
(SPD).
Der
Minister betonte, dass die Erfolge in Sachsen-Anhalt nicht nur Straftaten gegen
die sexuelle Selbstbestimmung betreffen, sondern auch andere Deliktsbereiche,
wie Straftaten gegen das Leben, Raub/Erpressungen und schwere
Diebstahlsdelikte.
Eine
Auswahl der entsprechenden Deliktsbereiche zeigt die nachstehende Tabelle:
Datensätze
Deliktsbereich
Spuren
Personen
gesamt
Diebstahls- und Unterschlagungsdelikte
4.776
2.990
7.766
Körperverletzungsdelikte
50
2.371
2.421
Raub und Erpressung
330
1.869
2.199
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
74
1.800
1.874
Straftaten gegen das Leben
40
520
560
gemeingefährliche Straftaten
147
230
377
Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz
24
344
368
Sachbeschädigungsdelikte
159
70
229
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
52
85
137
Straftaten gegen die persönliche Freiheit
6
85
91
Anfang
Januar 2007 konnte in Gelsenkirchen ein Mann aus Sachsen-Anhalt festgenommen
werden, der verdächtigt wird, in den Jahren 2003 und 2004 in Halle zwei
Vergewaltigungen begangen zu haben. An den Tatorten konnten DNA-Spuren des
Täters gesichert werden. Das Besondere an dem Fall: Der Mann befand sich bis
Mitte 2006 in Österreich wegen einer Vergewaltigung in Haft, seine Daten waren
dort in die DNA-Datei eingestellt worden. Der Abgleich der DNA-Spuren aus
Deutschland mit der Datenbank in Österreich führte auf die Spur des Täters.
Der
internationale Abgleich von DNA-Daten ist erst mit dem im November 2006 in
Kraft getretenen so genannten Vertrag von Prüm möglich geworden. Neben
Deutschland und Österreich waren Belgien, Luxemburg, Spanien, Frankreich und
die Niederlande am Vertragsabschluss beteiligt. Andere Länder haben bereits
ihre Absicht zur Teilnahme am Datenaustausch bekräftigt. Zentrales Anliegen
dabei ist die europaweite Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den
Polizeien der EU-Länder, um länderübergreifend Kriminalität erfolgreich zu
bekämpfen.
Dies
ist nur ein Fall aus der jüngsten Vergangenheit, der mit Hilfe der
DNA-Analyse-Datei (DAD) geklärt werden konnte. Eingerichtet vor neun Jahren, am
17. April 1998, hatte die DAD am 30. April 2007 bundesweit einen Bestand
von 579.848 Datensätzen. Diese Zahl setzt sich aus 469.229 Personendatensätzen
und 110.619 Spurendatensätzen zusammen. Mit diesem Umfang steht die DAD nach
Großbritannien an zweiter Stelle in Europa.
Sachsen-Anhalt hatte zum 30. April 2007
insgesamt 11.418
Personen- und 6.261 Spurendatensätze in der DAD gespeichert.
Im
Jahr 2006 wurden in Sachsen-Anhalt 564 so genannte Treffer erzielt. Die Trefferzahlen
erhöhen sich von Jahr zu Jahr. In 127 Fällen konnten Spuren verschiedener
Tatorte zusammengeführt werden (Spur-Spur-Treffer) und in 437 Fällen konnten
eine oder mehrere Tatortspuren einer Person zugeordnet werden (Spur-Person-
oder Person-Spur-Treffer). Seit Bestehen der Datei konnten für Sachsen-Anhalt 2.579
Treffer erzielt werden. Die weit überwiegende Zahl der Treffer entfiel mit mehr
als 80 Prozent auf Diebstahlsdelikte, gefolgt von Raub- und Erpressungsdelikten
sowie Sexual- und Tötungsdelikten.
Es
gelingt auch, länger zurückliegende Taten mit Hilfe der DNA-Analyse zu klären ¿
so nach über 10 Jahren den Mord an Maria Juhl aus Haldensleben.
Im
Juli 2005 gelang mit Hilfe der DNA-Analyse der entscheidende Durchbruch bei den
Ermittlungen wegen Mordes an der damals 20-jährigen Anja Blum aus Rietzel im Landkreis
Stendal, die seit Mitte Juni 2005 vermisst wurde. Der Täter wurde inzwischen
zu einer lebenslangen Haft verurteilt.
Derzeit
hoffen die Ermittler in Halle an der Saale, mit Hilfe der DNA-Analyse dem Täter
auf die Spur zu kommen, der seit mehreren Jahren in Halle, Jena und Berlin
mehrere Mädchen vergewaltigt und missbraucht hat, letztmalig im Januar 2007.
Nicht
zu vernachlässigen ist auch der präventive Charakter der DNA-Analyse: niemand
kann sich heute mehr sicher sein, nicht doch geringste Spuren am Tatort zu
hinterlassen und später möglicherweise als Täter identifiziert zu werden. Das
könnte durchaus manche Täter von der Tat abhalten.
Zum Hintergrund
Mit
dem Kürzel DNS wird der Träger der Erbinformation, die Desoxyribonukleinsäure
(international und wissenschaftlich als DNA ¿ deoxyribose nucleic acid)
bezeichnet. Erst im Jahr 1985 wurde die wissenschaftliche Grundlage für die
heutige DNA-Analyse gelegt. In dem Jahr gelang dem britischen Genetiker Sir
Alec John Jeffreys die Entdeckung individuell sehr variabler Abschnitte im
nicht codierenden Bereich der DNA ¿ sozusagen die Geburtsstunde des genetischen
Fingerabdrucks, der bereits 1986 in Großbritannien zum Einsatz kam.
In
die beim Bundeskriminalamt (BKA) eingerichtete Datei werden von den Landeskriminalämtern
und dem BKA DNA-Identifizierungsmuster in Form eines Zahlencodes gespeichert.
Dieses Muster, bestehend aus acht Zahlenpaaren, wird durch kriminaltechnische
Untersuchungen von menschlichen Zellen bestimmt, die am Tatort gesichert werden
konnten oder von Personen stammen, die beschuldigt werden, eine Sexualstraftat
oder eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen zu haben oder die wegen
einer solchen Tat verurteilt wurden. Aber nicht nur Täter können überführt,
sondern auch zu unrecht Beschuldigte entlastet werden.
Mit
der polizeilichen DNA-Analyse werden nach den Vorgaben der Strafprozessordnung
ausschließlich die nicht codierenden Bereiche der menschlichen DNA untersucht.
Persönliche Merkmale wie Herkunft, Augenfarbe oder Krankheitsdispositionen der
gespeicherten Person werden somit nicht erhoben. Im Labor wird der so genannte
¿genetische Fingerabdruck¿ bestimmt. Selbst aus einer sehr geringen Menge von
Spurenmaterial kann mit Hilfe einer biochemischen Kettenreaktion genügend
Material für die forensische DNA-Analyse hergestellt werden.
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