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Erfolgreiche DNA-Analyse-Datei ? dem Täter
auf der DNA-Spur / Hövelmann: Keine Wunderwaffe, aber unverzichtbares
Hilfsmittel bei der Kriminalitätsbekämpfung

25.05.2007, Magdeburg – 125

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 125/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 125/07

 

 

 

Magdeburg, den 25. Mai 2007

 

 

 

 

 

Erfolgreiche DNA-Analyse-Datei ¿ dem Täter

auf der DNA-Spur / Hövelmann: Keine Wunderwaffe, aber unverzichtbares

Hilfsmittel bei der Kriminalitätsbekämpfung

 

¿Die

DNA-Analyse ist keine Wunderwaffe bei der Kriminalitäts­bekämpfung, aber ein

sehr wirksames Hilfsmittel zur Aufklärung von Straftaten. Trotz der

vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der neuestern

Technik: entscheidend sind die ermittelnden Kriminal-beamten. Erst wenn sie

alle Tatumstände geprüft und bewertet haben, kann festgestellt werden, ob eine verdächtige

Person als Täter anzusehen ist oder nicht¿, so Innenminister Holger Hövelmann

(SPD).

 

Der

Minister betonte, dass die Erfolge in Sachsen-Anhalt nicht nur Straftaten gegen

die sexuelle Selbstbestimmung betreffen, sondern auch andere Deliktsbereiche,

wie Straftaten gegen das Leben, Raub/Erpressungen und schwere

Diebstahlsdelikte.

 

Eine

Auswahl der entsprechenden Deliktsbereiche zeigt die nachstehende Tabelle:

 

 

 

 

 

 

 

Datensätze

 

 

 

 

Deliktsbereich

 

 

Spuren

 

 

Personen

 

 

gesamt

 

 

 

 

Diebstahls- und Unterschlagungsdelikte

 

 

4.776

 

 

2.990  

 

 

7.766  

 

 

 

 

Körperverletzungsdelikte

 

 

50  

 

 

2.371  

 

 

2.421  

 

 

 

 

Raub und Erpressung

 

 

330  

 

 

1.869  

 

 

2.199  

 

 

 

 

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

 

 

74  

 

 

1.800  

 

 

1.874  

 

 

 

 

Straftaten gegen das Leben

 

 

40  

 

 

520  

 

 

560  

 

 

 

 

gemeingefährliche Straftaten

 

 

147  

 

 

230  

 

 

377  

 

 

 

 

Verstöße gegen das

Betäubungsmittelgesetz

 

 

24  

 

 

344  

 

 

368  

 

 

 

 

Sachbeschädigungsdelikte

 

 

159  

 

 

70  

 

 

229  

 

 

 

 

Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

 

 

52  

 

 

85  

 

 

137  

 

 

 

 

Straftaten gegen die persönliche Freiheit

 

 

6   

 

 

85  

 

 

91  

 

 

 

 

Anfang

Januar 2007 konnte in Gelsenkirchen ein Mann aus Sachsen-Anhalt festge­nommen

werden, der verdächtigt wird, in den Jahren 2003 und 2004 in Halle zwei

Vergewaltigungen begangen zu haben. An den Tatorten konnten DNA-Spuren des

Täters gesichert werden. Das Besondere an dem Fall: Der Mann befand sich bis

Mitte 2006 in Österreich wegen einer Vergewaltigung in Haft, seine Daten waren

dort in die DNA-Datei eingestellt worden. Der Abgleich der DNA-Spuren aus

Deutschland mit der Datenbank in Österreich führte auf die Spur des Täters.

 

Der

internationale Abgleich von DNA-Daten ist erst mit dem im November 2006 in

Kraft getretenen so genannten Vertrag von Prüm möglich geworden. Neben

Deutschland und Österreich waren Belgien, Luxemburg, Spanien, Frankreich und

die Niederlande am Vertragsabschluss beteiligt. Andere Länder haben bereits

ihre Ab­sicht zur Teilnahme am Datenaustausch bekräftigt. Zentrales Anliegen

dabei ist die europaweite Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den

Polizeien der EU-Länder, um länderübergreifend Kriminalität erfolgreich zu

bekämpfen.

 

Dies

ist nur ein Fall aus der jüngsten Vergangenheit, der mit Hilfe der

DNA-Analyse-Datei (DAD) geklärt werden konnte. Eingerichtet vor neun Jahren, am

17. April 1998, hatte die DAD am 30. April 2007 bundesweit einen Bestand

von 579.848 Daten­sätzen. Diese Zahl setzt sich aus 469.229 Personendatensätzen

und 110.619 Spurendatensätzen zusammen. Mit diesem Umfang steht die DAD nach

Groß­britannien an zweiter Stelle in Europa.

 

Sachsen-Anhalt hatte zum 30. April 2007

insgesamt 11.418

Personen- und 6.261 Spurendatensätze in der DAD gespeichert.

 

Im

Jahr 2006 wurden in Sachsen-Anhalt 564 so genannte Treffer erzielt. Die Treffer­zahlen

erhöhen sich von Jahr zu Jahr. In 127 Fällen konnten Spuren verschiedener

Tatorte zusammengeführt werden (Spur-Spur-Treffer) und in 437 Fällen konnten

eine oder mehrere Tatortspuren einer Person zugeordnet werden (Spur-Person-

oder Person-Spur-Treffer). Seit Bestehen der Datei konnten für Sachsen-Anhalt 2.579

Treffer erzielt werden. Die weit überwiegende Zahl der Treffer entfiel mit mehr

als 80 Prozent auf Diebstahlsdelikte, gefolgt von Raub- und Erpressungsdelikten

sowie Sexual- und Tötungsdelikten.

 

Es

gelingt auch, länger zurückliegende Taten mit Hilfe der DNA-Analyse zu klären ¿

so nach über 10 Jahren den Mord an Maria Juhl aus Haldensleben.

 

Im

Juli 2005 gelang mit Hilfe der DNA-Analyse der entscheidende Durchbruch bei den

Ermittlungen wegen Mordes an der damals 20-jährigen Anja Blum aus Rietzel im Landkreis

Stendal, die seit Mitte Juni 2005 vermisst wurde. Der Täter wurde in­zwischen

zu einer lebenslangen Haft verurteilt.

 

Derzeit

hoffen die Ermittler in Halle an der Saale, mit Hilfe der DNA-Analyse dem Täter

auf die Spur zu kommen, der seit mehreren Jahren in Halle, Jena und Berlin

mehrere Mädchen vergewaltigt und missbraucht hat, letztmalig im Januar 2007.

 

Nicht

zu vernachlässigen ist auch der präventive Charakter der DNA-Analyse: niemand

kann sich heute mehr sicher sein, nicht doch geringste Spuren am Tatort zu

hinterlassen und später möglicherweise als Täter identifiziert zu werden. Das

könnte durchaus manche Täter von der Tat abhalten.

 

Zum Hintergrund

 

Mit

dem Kürzel DNS wird der Träger der Erbinformation, die Desoxyribonukleinsäure

(international und wissenschaftlich als DNA ¿ deoxyribose nucleic acid)

bezeichnet. Erst im Jahr 1985 wurde die wissenschaftliche Grundlage für die

heutige DNA-Analyse gelegt. In dem Jahr gelang dem britischen Genetiker Sir

Alec John Jeffreys die Entdeckung individuell sehr variabler Abschnitte im

nicht codierenden Bereich der DNA ¿ sozusagen die Geburtsstunde des genetischen

Fingerabdrucks, der bereits 1986 in Großbritannien zum Einsatz kam.

 

In

die beim Bundeskriminalamt (BKA) eingerichtete Datei werden von den Landeskriminalämtern

und dem BKA DNA-Identifizierungsmuster in Form eines Zahlencodes gespeichert.

Dieses Muster, bestehend aus acht Zahlenpaaren, wird durch kriminaltechnische

Untersuchungen von menschlichen Zellen bestimmt, die am Tatort gesichert werden

konnten oder von Personen stammen, die beschuldigt werden, eine Sexualstraftat

oder eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen zu haben oder die wegen

einer solchen Tat verurteilt wurden. Aber nicht nur Täter können überführt,

sondern auch zu unrecht Beschuldigte entlastet werden.

 

Mit

der polizeilichen DNA-Analyse werden nach den Vorgaben der Strafprozessordnung

ausschließlich die nicht codierenden Bereiche der menschlichen DNA untersucht.

Persönliche Merkmale wie Herkunft, Augenfarbe oder Krankheitsdispositionen der

gespeicherten Person werden somit nicht erhoben. Im Labor wird der so genannte

¿genetische Fingerabdruck¿ bestimmt. Selbst aus einer sehr geringen Menge von

Spurenmaterial kann mit Hilfe einer biochemischen Kettenreaktion genügend

Material für die forensische DNA-Analyse hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

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Fax: (0391) 567-5520

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