Gesetzespaket ?Migration und Integration?
Zum einen Unterstützung für Fachkräfte, zum anderen Durchsetzung der Ausreisepflicht
28.06.2019, Magdeburg – 52
- Ministerium für Inneres und Sport
Der Bundesrat hat heute das
Gesetzespaket zum Thema ?Migration und Integration? abschließend behandelt. Das
Paket umfasst sieben Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages. Der
Bundesrat hat den jeweiligen Gesetzesbeschlüssen zugestimmt bzw. die
Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht verlangt.
Innenminister Stahlknecht: ?Das Gesetzespaket ist vor allem
auch aus wirtschaftlicher Sicht zu begrüßen. Mit dem
Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften durch gezielte und
gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten künftig besser gedeckt
werden können und zugleich ihre Integration unterstützt. Mit der
Beschäftigungsduldung wird zudem ein verlässlicher Status für die Betroffenen,
für die sich auch eine Bleibeperspektive öffnet, und ihre Arbeitgeber geschaffen. Auf der anderen
Seite wird mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz die Durchsetzung der
Ausreisepflicht konsequent verbessert. Über die Steuerung der Migration hinaus,
stellt das Gesetzespaket auch einen Baustein für ihre Ordnung dar. So kann
Sachsen-Anhalt mit der Entfristung des Integrationsgesetzes die landesinterne
Wohnsitzregelung fortsetzen.?
Zu den Gesetzesbeschlüssen
im Einzelnen:
Das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll den Zuzug von Arbeitnehmern und
Arbeitnehmerinnen aus Nicht-EU-Staaten erleichtern und damit dem
Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirken.Das
Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung zielt darauf ab, besondere
Fallgruppen der Duldungen aus dem allgemeinen Duldungstatbestand des § 60a
Aufenthaltsgesetz in eigene Vorschriften zu überführen und neu zu
strukturieren, um deren Anwendung zu vereinfachen. Ausländerinnen und
Ausländer, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen
(Ausbildungsduldung) oder die durch eine nachhaltige Beschäftigung ihren
Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind (Beschäftigungsduldung),
soll ein rechtssicherer Aufenthalt ermöglicht und eine Bleibeperspektive
aufgezeigt werden.Mit
dem Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes soll insbesondere die durch
das Integrationsgesetz aus dem Jahr 2016 geschaffene Wohnsitzregelung (§ 12a
des Aufenthaltsgesetzes [AufenthG]) für schutzberechtigte Ausländerinnen und
Ausländer entfristet werden.Mit
dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz sollen Asylbewerber und
Asylbewerberinnen mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete, die sich um
Ausbildung und Beschäftigung bemühen, stärker unterstützt werden.Das
Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes dient der
Umsetzung der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben zur
Neuermittlung der Bedarfssätze für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die bei
Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe anzupassen sind.Das
sogenannte ?Geordnete-Rückkehr-Gesetz? (Zweites Gesetz zur besseren
Durchsetzung der Ausreisepflicht) soll die rechtlichen Voraussetzungen für die
Durchsetzung der Ausreisepflicht von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen
praktikabler gestalten und die Zuführungsquote zu Rückführungsmaßnahmen
deutlich erhöhen, damit einer Pflicht zur Ausreise die tatsächliche Ausreise
folgt.Das
Zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz soll die Registrierung und den
Datenaustausch zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken weiter verbessern. Das
Gesetz regelt im Wesentlichen die Weiterentwicklung der Nutzungsmöglichkeiten
des Ausländerzentralregisters, Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, Maßnahmen
zur Verbesserung der Registrierung von unbegleiteten minderjährigen
Ausländerinnen und Ausländern und die bessere Steuerung der freiwilligen
Ausreise und Rückführung.
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de