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Gesetzespaket ?Migration und Integration?
Zum einen Unterstützung für Fachkräfte, zum anderen Durchsetzung der Ausreisepflicht

28.06.2019, Magdeburg – 52

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

Der Bundesrat hat heute das

Gesetzespaket zum Thema ?Migration und Integration? abschließend behandelt. Das

Paket umfasst sieben Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages. Der

Bundesrat hat den jeweiligen Gesetzesbeschlüssen zugestimmt bzw. die

Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht verlangt.

 

 

 

Innenminister Stahlknecht: ?Das Gesetzespaket ist vor allem

auch aus wirtschaftlicher Sicht zu begrüßen. Mit dem

Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften durch gezielte und

gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten künftig besser gedeckt

werden können und zugleich ihre Integration unterstützt. Mit der

Beschäftigungsduldung wird zudem ein verlässlicher Status für die Betroffenen,

für die sich auch eine Bleibeperspektive öffnet, und ihre Arbeitgeber geschaffen. Auf der anderen

Seite wird mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz die Durchsetzung der

Ausreisepflicht konsequent verbessert. Über die Steuerung der Migration hinaus,

stellt das Gesetzespaket auch einen Baustein für ihre Ordnung dar. So kann

Sachsen-Anhalt mit der Entfristung des Integrationsgesetzes die landesinterne

Wohnsitzregelung fortsetzen.?

 

 

 

Zu den Gesetzesbeschlüssen

im Einzelnen:

 

 

 

Das

Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll den Zuzug von Arbeitnehmern und

Arbeitnehmerinnen aus Nicht-EU-Staaten erleichtern und damit dem

Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirken.Das

Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung zielt darauf ab, besondere

Fallgruppen der Duldungen aus dem allgemeinen Duldungstatbestand des § 60a

Aufenthaltsgesetz in eigene Vorschriften zu überführen und neu zu

strukturieren, um deren Anwendung zu vereinfachen. Ausländerinnen und

Ausländer, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen

(Ausbildungsduldung) oder die durch eine nachhaltige Beschäftigung ihren

Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind (Beschäftigungsduldung),

soll ein rechtssicherer Aufenthalt ermöglicht und eine Bleibeperspektive

aufgezeigt werden.Mit

dem Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes soll insbesondere die durch

das Integrationsgesetz aus dem Jahr 2016 geschaffene Wohnsitzregelung (§ 12a

des Aufenthaltsgesetzes [AufenthG]) für schutzberechtigte Ausländerinnen und

Ausländer entfristet werden.Mit

dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz sollen Asylbewerber und

Asylbewerberinnen mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete, die sich um

Ausbildung und Beschäftigung bemühen, stärker unterstützt werden.Das

Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes dient der

Umsetzung der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben zur

Neuermittlung der Bedarfssätze für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die bei

Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe anzupassen sind.Das

sogenannte ?Geordnete-Rückkehr-Gesetz? (Zweites Gesetz zur besseren

Durchsetzung der Ausreisepflicht) soll die rechtlichen Voraussetzungen für die

Durchsetzung der Ausreisepflicht von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen

praktikabler gestalten und die Zuführungsquote zu Rückführungsmaßnahmen

deutlich erhöhen, damit einer Pflicht zur Ausreise die tatsächliche Ausreise

folgt.Das

Zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz soll die Registrierung und den

Datenaustausch zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken weiter verbessern. Das

Gesetz regelt im Wesentlichen die Weiterentwicklung der Nutzungsmöglichkeiten

des Ausländerzentralregisters, Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, Maßnahmen

zur Verbesserung der Registrierung von unbegleiteten minderjährigen

Ausländerinnen und Ausländern und die bessere Steuerung der freiwilligen

Ausreise und Rückführung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de