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Innenminister Hövelmann verbietet erstmals in
Sachsen-Anhalt einen Verein

01.04.2008, Magdeburg – 67

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 067/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 067/08

 

 

 

Magdeburg, den 1. April 2008

 

 

 

 

 

Innenminister Hövelmann verbietet erstmals in

Sachsen-Anhalt einen Verein

 

 Blue

White Street Elite (BWSE) ab sofort verboten

 

Auch im Fußball darf es keine rechtsfreien

Räume geben

 

 

 

Innenminister

Holger Hövelmann (SPD) hat heute zum ersten Mal in Sachsen-Anhalt ein

Vereinsverbot verfügt und den Verein ¿Blue White Street Elite¿ (BWSE) aus dem

Jerichower Land verboten: ¿Aus den Aktivitäten der Gruppe lässt sich schließen,

dass gemeinschaftlich Straftaten begangen werden und damit die Zwecke und die

Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen.¿

 

Der Verein ist nicht im Vereinsregister eingetragen. Die Vereinsmitgliedschaft

sowie weitere Vereinseigenschaften ergeben sich u. a. aus gemeinsamen

Treffpunkten, dem häufigen gemeinsamen Auftreten in der Öffentlichkeit, einem

einheitlichen Erscheinungsbild durch das Tragen gleichartiger Kleidung sowie

der Unterordnung der Vereinsmitglieder unter eine Führungsperson. Bei den ca.

25 Mitgliedern, die zum harten Kern gehören, handelt es sich um männliche

Personen im Alter von 18 bis 25 Jahren.

 

Die Polizei habe den Verein bereits seit dem Jahr 2007 im Visier, so Hövelmann

weiter. Die dem Innenministerium vorliegenden Erkenntnisse belegen eindeutig,

dass sich die Vereinsmitglieder vornehmlich an den Wochenenden treffen und

gemeinschaftlich Veranstaltungen überwiegend in Sachsen-Anhalt besuchen.

 

In deren Umfeld kam es wiederholt zu Schlägereien unter Beteiligung der

Vereinsmitglieder, wobei durch diese sehr aggressiv und brutal vorgegangen

wird. Bei Heim- und Auswärtsspielen des 1. FC Magdeburg treten die

Vereinsmitglieder äußerst gewaltbereit in Erscheinung und es kommt regelmäßig

zu Auseinandersetzungen mit gegnerischen Fans.

 

Die Palette der registrierten Straftaten reicht von Sachbeschädigungen über

gefährliche Körperverletzungen bis hin zu Widerstandshandlungen gegen

Vollstreckungsbeamte oder auch schweren Landfriedensbruchs. Der Innenminister

äußerte weiter, dass einzelne Vereinmitglieder bei der Polizei auch durch

rechtsextremistische Straftaten registriert seien. Im Rahmen der polizeilichen

Ermittlungen wurde bekannt, dass sich der Verein auch aus Mitgliedern der

rechtsextremen Gruppierung ¿Weiße Aktivisten Jerichower Land¿ rekrutiert haben.

 

¿Die sofortige Vollziehung des Verbots und der Auflösung des Vereins liegen im

öffentlichen Interesse. Ein wirksames Vorgehen gegen den Verein ¿BWSE¿ ¿

insbesondere die Verhinderung weiterer Straftaten ¿ ist nur möglich, wenn wir

den Vollzug nicht aufschieben und somit eine weitere Ausweitung und

Verfestigung der Vereinsstrukturen verhindern.

 

Der Verein wird gemäß dem bundesweit geltenden Vereinsgesetz verboten (§ 3 Abs.

1). Damit ist auch die Untersagung der Tätigkeit sowie die Bildung von

Ersatzorganisationen (§ 8 Abs. 1) und das Verbot der Verwendung von Kennzeichen

des Vereins verbunden (§ 9). Zuwiderhandlungen gegen die Verbote können gem. §

20 mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

 

Hinweis!

Die Verbotsverfügung und Vereinszeichen ¿BWSE¿ finden Sie unter:

https://www.mi.sachsen-anhalt.de/

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/5516/5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail:

pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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