Innenminister Hövelmann verbietet erstmals in
Sachsen-Anhalt einen Verein
01.04.2008, Magdeburg – 67
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 067/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 067/08
Magdeburg, den 1. April 2008
Innenminister Hövelmann verbietet erstmals in
Sachsen-Anhalt einen Verein
Blue
White Street Elite (BWSE) ab sofort verboten
Auch im Fußball darf es keine rechtsfreien
Räume geben
Innenminister
Holger Hövelmann (SPD) hat heute zum ersten Mal in Sachsen-Anhalt ein
Vereinsverbot verfügt und den Verein ¿Blue White Street Elite¿ (BWSE) aus dem
Jerichower Land verboten: ¿Aus den Aktivitäten der Gruppe lässt sich schließen,
dass gemeinschaftlich Straftaten begangen werden und damit die Zwecke und die
Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen.¿
Der Verein ist nicht im Vereinsregister eingetragen. Die Vereinsmitgliedschaft
sowie weitere Vereinseigenschaften ergeben sich u. a. aus gemeinsamen
Treffpunkten, dem häufigen gemeinsamen Auftreten in der Öffentlichkeit, einem
einheitlichen Erscheinungsbild durch das Tragen gleichartiger Kleidung sowie
der Unterordnung der Vereinsmitglieder unter eine Führungsperson. Bei den ca.
25 Mitgliedern, die zum harten Kern gehören, handelt es sich um männliche
Personen im Alter von 18 bis 25 Jahren.
Die Polizei habe den Verein bereits seit dem Jahr 2007 im Visier, so Hövelmann
weiter. Die dem Innenministerium vorliegenden Erkenntnisse belegen eindeutig,
dass sich die Vereinsmitglieder vornehmlich an den Wochenenden treffen und
gemeinschaftlich Veranstaltungen überwiegend in Sachsen-Anhalt besuchen.
In deren Umfeld kam es wiederholt zu Schlägereien unter Beteiligung der
Vereinsmitglieder, wobei durch diese sehr aggressiv und brutal vorgegangen
wird. Bei Heim- und Auswärtsspielen des 1. FC Magdeburg treten die
Vereinsmitglieder äußerst gewaltbereit in Erscheinung und es kommt regelmäßig
zu Auseinandersetzungen mit gegnerischen Fans.
Die Palette der registrierten Straftaten reicht von Sachbeschädigungen über
gefährliche Körperverletzungen bis hin zu Widerstandshandlungen gegen
Vollstreckungsbeamte oder auch schweren Landfriedensbruchs. Der Innenminister
äußerte weiter, dass einzelne Vereinmitglieder bei der Polizei auch durch
rechtsextremistische Straftaten registriert seien. Im Rahmen der polizeilichen
Ermittlungen wurde bekannt, dass sich der Verein auch aus Mitgliedern der
rechtsextremen Gruppierung ¿Weiße Aktivisten Jerichower Land¿ rekrutiert haben.
¿Die sofortige Vollziehung des Verbots und der Auflösung des Vereins liegen im
öffentlichen Interesse. Ein wirksames Vorgehen gegen den Verein ¿BWSE¿ ¿
insbesondere die Verhinderung weiterer Straftaten ¿ ist nur möglich, wenn wir
den Vollzug nicht aufschieben und somit eine weitere Ausweitung und
Verfestigung der Vereinsstrukturen verhindern.
Der Verein wird gemäß dem bundesweit geltenden Vereinsgesetz verboten (§ 3 Abs.
1). Damit ist auch die Untersagung der Tätigkeit sowie die Bildung von
Ersatzorganisationen (§ 8 Abs. 1) und das Verbot der Verwendung von Kennzeichen
des Vereins verbunden (§ 9). Zuwiderhandlungen gegen die Verbote können gem. §
20 mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Hinweis!
Die Verbotsverfügung und Vereinszeichen ¿BWSE¿ finden Sie unter:
https://www.mi.sachsen-anhalt.de/
Impressum:
Verantwortlich:
Martin Krems
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5504/5516/5517
Fax: (0391) 567-5519
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