Entschädigungszahlung für ostdeutsche
Kriegsgefangene wird vorgezogen
Innenminister Holger Hövelmann begrüßt Beschluss des Bundestages
30.05.2008, Magdeburg – 120
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 120/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 120/08
Magdeburg, den 30. Mai 2008
Entschädigungszahlung für ostdeutsche
Kriegsgefangene wird vorgezogen
Innenminister Holger Hövelmann begrüßt Beschluss des Bundestages
Sachsen-Anhalts
Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hat den gestern Abend vom Bundestag
gefassten Beschluss, den Termin für die Auszahlung der Entschädigungsleistungen
an ehemalige ostdeutsche Kriegsgefangene vorzuziehen, ausdrücklich begrüßt. Die
Gesetzesänderung war auf Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zustande gekommen.
Hövelmann: ¿Ich freue mich, dass es gelungen ist, den ursprünglich geplanten
Auszahlungstermin nun doch auf den 1. Juli dieses Jahres vorzuziehen, denn
angesichts des bereits hohen Alters der Betroffenen, stellt dies eine deutliche
Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung dar. Das im letzten Jahr
überhaupt Entschädigungszahlungen an ostdeutsche Kriegsspätheimkehrer
gesetzlich festgelegt wurden, war nicht nur ein deutliches Zeichen der Anerkennung
und Wiedergutmachung am Schicksal der Betroffenen, sondern auch eine längst
überfällige rechtliche Gleichstellung aller deutschen Kriegsgefangenen.¿
Hintergrund
Der Bundestag hatte im November des vergangenen Jahres beschlossen, dass
Kriegsgefangene, die nach ihrer Gefangenschaft nach 1946 in das Gebiet der
ehemaligen DDR zurückkehrten, einen Anspruch auf Entschädigung haben. Bislang
hatten nur diejenigen Kriegsgefangenen eine Entschädigung erhalten, die in die
alten Bundesländer heimgekehrt waren. Allerdings sah das Gesetz auch vor, dass
die Auszahlung der einmaligen Beträge in Höhe von 500 bis 1500 Euro, abhängig
von der Dauer der Gefangenschaft, erst ab 2009 erfolgen soll.
Anträge auf Entschädigung können beim Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat III B
4, 50728 Köln, gestellt werden.
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