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Entschädigungszahlung für ostdeutsche
Kriegsgefangene wird vorgezogen
Innenminister Holger Hövelmann begrüßt Beschluss des Bundestages

30.05.2008, Magdeburg – 120

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 120/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 120/08

 

 

 

Magdeburg, den 30. Mai 2008

 

 

 

 

 

Entschädigungszahlung für ostdeutsche

Kriegsgefangene wird vorgezogen

Innenminister Holger Hövelmann begrüßt Beschluss des Bundestages

 

 

 

Sachsen-Anhalts

Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hat den gestern Abend vom Bundestag

gefassten Beschluss, den Termin für die Auszahlung der Entschädigungsleistungen

an ehemalige ostdeutsche Kriegsgefangene vorzuziehen, ausdrücklich begrüßt. Die

Gesetzesänderung war auf Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zustande gekommen.

 

Hövelmann: ¿Ich freue mich, dass es gelungen ist, den ursprünglich geplanten

Auszahlungstermin nun doch auf den 1. Juli dieses Jahres vorzuziehen, denn

angesichts des bereits hohen Alters der Betroffenen, stellt dies eine deutliche

Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung dar. Das im letzten Jahr

überhaupt Entschädigungszahlungen an ostdeutsche Kriegsspätheimkehrer

gesetzlich festgelegt wurden, war nicht nur ein deutliches Zeichen der Anerkennung

und Wiedergutmachung am Schicksal der Betroffenen, sondern auch eine längst

überfällige rechtliche Gleichstellung aller deutschen Kriegsgefangenen.¿

 

 

Hintergrund

 

Der Bundestag hatte im November des vergangenen Jahres beschlossen, dass

Kriegsgefangene, die nach ihrer Gefangenschaft nach 1946 in das Gebiet der

ehemaligen DDR zurückkehrten, einen Anspruch auf Entschädigung haben. Bislang

hatten nur diejenigen Kriegsgefangenen eine Entschädigung erhalten, die in die

alten Bundesländer heimgekehrt waren. Allerdings sah das Gesetz auch vor, dass

die Auszahlung der einmaligen Beträge in Höhe von 500 bis 1500 Euro, abhängig

von der Dauer der Gefangenschaft, erst ab 2009 erfolgen soll.

 

Anträge auf Entschädigung können beim Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat III B

4, 50728 Köln, gestellt werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

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Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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