Hövelmann: Sachsen-Anhalt setzt Föderalismusreform
im öffentlichen Dienstrecht um
18.11.2008, Magdeburg – 296
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 296/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 296/08
Magdeburg, den 18. November 2008
Hövelmann: Sachsen-Anhalt setzt Föderalismusreform
im öffentlichen Dienstrecht um
Landesregierung
gibt Gesetzentwurf zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts zur Anhörung frei
Die
sachsen-anhaltische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung in
Holzdorf einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts zur
Verbändeanhörung frei gegeben. Dazu erklärt Innenminister Holger Hövelmann
(SPD): ¿Damit setzt die Landesregierung ein weiteres Reformvorhaben im
Interesse einer bürgerfreundlichen, engagierten, kompetenten und
zukunftsfähigen Verwaltung um. Sachsen-Anhalt macht erstmals von den durch die
Föderalismusreform auf die Länder übertragenen Gesetzgebungskompetenzen auf dem
Gebiet des öffentlichen Dienstrechts umfassend Gebrauch.¿ Hövelmann nahm wegen
der Herbsttagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO nicht an der
Kabinettssitzung teil.
Das
neue Landesbeamtengesetz ersetzt das aus dem Jahre 1991 stammende Beamtengesetz
des Landes Sachsen-Anhalt. Im Mittelpunkt steht die Neuordnung des Laufbahnrechts.
Ziel dieser Reform des Laufbahnrechts ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, um
die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes insgesamt zu stärken und
angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft hoch qualifiziertes
und gut motiviertes Personal gewinnen zu können.
Schwerpunkte
des Gesetzes sind:
·
Stärkung des Leistungsprinzips (Vereinheitlichung
der Probezeit auf drei Jahre, Erhöhung der Anforderungen an die Bewährung in
der Probezeit, Einstellung im ersten Beförderungsamt bei Nachweis geeigneter
Berufserfahrung innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes),
·
Verschlankung und Flexibilisierung der
laufbahnrechtlichen Bestimmungen (Reduzierung der Laufbahngruppen, Erhöhung der
Durchlässigkeit innerhalb der und zwischen den Laufbahnen),
·
Berücksichtigung der europaweit vergleichbaren
neuen Hochschulabschlüsse (Bachelor, Master) beim Zugang zu den Laufbahnen,
·
Förderung der Mobilität der Beamten (Anerkennung
der bei einem anderen Dienstherrn erworbenen Voraussetzungen, zum Beispiel bei
einem Wechsel von einem Land zum anderen),
·
Erleichterung des Wechsels aus der Privatwirtschaft
in den öffentlichen Dienst (Anrechnung hauptberuflicher Zeiten außerhalb des
öffentlichen Dienstes auf die Probezeit).
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