Innenminister Jeziorsky: "Aufgabe der Polizei ist es, Vermögensschäden für die Gesellschaft und den Einzelnen abzuwenden"
13.09.2004, Magdeburg – 140
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 140/04
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 140/04
Magdeburg, den 13. September 2004
Innenminister Jeziorsky: "Aufgabe der Polizei ist es, Vermögensschäden für die Gesellschaft und den Einzelnen abzuwenden"
Projekt "KUNO" zur Kriminalitätsbekämpfung im bargeldlosen Zahlungsverkehr wird landesweit und flächendeckend eingeführt
Innenminister Klaus Jeziorsky hat heute in Halle (Saale) ein neues landesweites Projekt zur Kriminalitätsbekämpfung im bargeldlosen Zahlungsverkehr vorgestellt.
"Auf fast 120 Millionen Euro belief sich im vergangenen Jahr der bundesweite Schaden durch Betrügereien mit gestohlenen oder verlorengegangenen EC-Karten oder, wie es im "Polizeideutsch" heißt: der Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel. Allein über 19 Millionen Euro Schaden wurden in der Bundesrepublik durch den missbräuchlichen Einsatz von Debitkarten(1) ohne PIN, also im elektronischen Lastschriftverfahren, verursacht", so der Innenminister eingangs.
1.624 entsprechende Betrugsfälle seien im Jahr 2003 in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt registriert worden. Dies bedeute gegenüber dem Vorjahr (1.105) einen Anstieg von 47 % (+ 519 Fälle).
Damit soll nun Schluss sein!
Das Zauberwort heißt "KUNO" ¿ die Abkürzung für Kriminalitätsbekämpfung im bargeldlosen Zahlungsverkehr durch Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen.
"Die erweiterte Kartensperre", so Jeziorsky," schützt Bürger und Handel vor Betrügern und entlastet die Polizei bei der Bearbeitung von Betrugsfällen mit EC-Karten. So können wir uns stärker auf die Aufklärung anderer Straftaten konzentrieren."
Was steckt hinter KUNO und wie funktioniert es?
Wenn eine Karte als gestohlen oder anderwärtig abhanden gekommen gemeldet wird, schickt die Polizei per E-Mail Konto- und Bankdaten des Besitzers an die zentralen bundesweit angeschlossenen Kassensysteme des Einzelhandels weiter.
Diese richten dann innerhalb kurzer Zeit einen bundesweiten Sperrvermerk ein, der online an jeden Laden geht, der bei ihnen angeschlossen ist. Steckt dann die Kassiererin eine gestohlene Geldkarte in den Kartenleser, kommt kein Kassenbon zum Unterschreiben aus dem Drucker; es erfolgt keine Zahlung.
Innenminister Klaus Jeziorsky hatte im Sommer 2003 die Polizeidirektion Magdeburg mit der Einführung von KUNO als Pilotprojekt für Sachsen-Anhalt beauftragt.
Bereits nach einem Jahr konnte festgestellt werden, dass eine spürbare Zurückdrängung von Vermögensschäden durch den Betrieb des Projektes im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Magdeburg erreicht wurde. So sind für die Polizeidirektion in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes im ersten Halbjahr 2004 insgesamt 184 Betrugsdelikte mit Debitkarten ohne PIN registriert worden. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es noch 347 Fälle. Der Rückgang beträgt somit fast 50 %. Seit dem 01. August 2003 wurden durch die Polizeidirektion Magdeburg über 1.900 Kartensperrungen veranlasst.
Innenminister Jeziorsky betonte, dass mit der nunmehr flächendeckenden Einführung des Projekts "KUNO" die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt den Handelsunternehmen und Banken nicht die Verantwortung abnehmen möchte, sichere Zahlungssysteme zu entwickeln bzw. bereits vorhandene grundsätzlich sichere Zahlungssysteme, wie das PIN-gestützte Verfahren, anzuwenden. Trotzdem entspricht die landesweite Einführung des Projekts einer wichtigen Aufgabe der Polizei: Vermögensschäden für den Einzelnen und die Gesellschaft abzuwenden. Und das erwartet letztlich der Steuerzahler und jeder Bürger von seiner Polizei.
Gleichzeitig warnt der Innenminister die Bürgerinnen und Bürger, stets sorgsam mit Ihrem "Plastikgeld" umzugehen.
Abschließend empfiehlt Klaus Jeziorsky : "Sollte die Karte abhanden kommen, sperren sie diese sofort bei der zentralen Service-Nummer 01805 021 021. Erstatten Sie schnellstmöglich Anzeige bei der Polizei und lassen sie die Karte mit KUNO auch für das Lastschriftverfahren sperren."
Erfasste Fälle in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2003 im Vergleich zum Vorjahr
SLZ*
Erfasste Fälle
Veränderung
Aufklärungsquote
Veränderung
2003
2002
absolut
in %
2003
2002
absolut
Bund
5100
876.032
788.208
+87.824
+11,1
79,5
79,3
+0,2
Bund
5160
130.467
116.344
+14.123
+12,1
45,7
46,4
-0,7
Bund
5162
64.507
40.346
+24.161
+59,9
43,2
41,4
+1,8
LSA
5100
26.616
22.902
+3.714
+16,2
81,5
79,8
+1,7
LSA
5160
2.905
2.531
+374
+14,8
63,8
65,3
-1,5
LSA
5162
1.624
1.105
+519
+47,0
65,6
64,7
+0,9
Erfasste Fälle Land Sachsen-Anhalt im ersten Halbjahr 2004 im Vergleich zum Vorjahr
SLZ
Erfasste Fälle
Veränderung
Aufklärungquote
Veränderung
1. HJ 2004
1. HJ 2003
absolut
in %
1. HJ 2004
1. HJ 2003
absolut
LSA
5100
14.032
12.778
+1.254
+9,8
84,2
81,8
+2,4
LSA
5160
1.145
1.502
-357
-23,8
66,1
66,1
0
LSA
5162
647
840
-193
-23,0
69,6
70,4
-0,8
SLZ* ( Schlüsselzahl aus der Polizeilichen Kriminalstatistik) :
5100: Betrug
5160: rechtswidrig erlangte unbare Zahlungsmittel
5162: Debitkarten ohne PIN
(1) Zahlungskarten zum Bezug von Geld oder Waren bzw. zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die beim Einsatz zu einer sofortigen Belastung des zur Karte gehörenden Kontos führen (z. B. EC-Karte, Maestro-Karte).
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