Innenminister Klaus Jeziorsky:
Antikorruptionsmaßnahmen erfolgreich
31.08.2005, Magdeburg – 118
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 118/05
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 118/05
Magdeburg, den 31. August 2005
Innenminister Klaus Jeziorsky:
Antikorruptionsmaßnahmen erfolgreich
¿Der intensiven Arbeit gegen Korruption ist es zu verdanken, dass die
Korruptionsfälle in unserem Land die Ausnahme geblieben sind," so
Innenminister Klaus Jeziorsky. So seien im 1.Halbjahr 2005 lediglich 4
Ermittlungsverfahren gegen Beamtinnen oder Beamte wegen des Verdachts der
Korruption bei den Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt anhängig geworden. Es
handele sich dabei um den Vorwurf der Vorteilsannahme und der Bestechlichkeit.
Die Verfahren verteilen sich auf die Staatsanwaltschaften Halle und Magdeburg /
Zweigstelle Halberstadt.
¿Bereits seit 1995 bietet das Innenministerium das Seminar ¿Korruption ¿ Wehret
den Anfängen` in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Magdeburg und dem
Landeskriminalamt an. Hier werden die vielfältigen Erscheinungsformen der
Korruption erläutert und Möglichkeiten zur Vermeidung und Bekämpfung
vermittelt. Auch für das laufende Jahr sind aufgrund des regen Interesses
Veranstaltungen geplant," so der Innenminister.
Weitere praktische Hilfen und Hintergrundbetrachtungen zur Problematik der
Korruption könne man in der vom Innenministerium herausgegebene Broschüre
"Informationen und Hinweise zur Bekämpfung der Korruption in
Sachsen-Anhalt" nachlesen.
Jeziorsky: ¿Zu den wichtigsten, besonders präventiv wirkenden Maßnahmen zählen
eine fortlaufende Sensibilisierung der Bediensteten,
die Benennung von Ansprechpartnern ¿Anti-Korruption¿,
die Festlegung eines behördenspezifischen Kontroll-systems,
die Erfassung der besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten und die
Durchführung regelmäßiger Personalrotationen sowie
die Einhaltung besonderer Bestimmungen für das öffentliche Auftragswesen.¿
In der Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption aus
dem Jahr 1998 seien außerdem für alle Landesbediensteten in Sachsen-Anhalt
Grundsätze und Einzelregelungen der Korruptionsvorbeugung und ¿bekämpfung
verbindlich festgeschrieben worden.
Die in allen Ressorts und deren nachgeordneten Bereichen benannten
Ansprechpartner "Anti-Korruption" hätten nicht nur eine Beratungs-
und Aufklärungsfunktion, sondern seien außerdem mit bei der Umsetzung der als
notwendig erachteten Schritte zur Korruptionsprävention und ¿bekämpfung
betraut.
Jeziorsky: ¿Korruptionshemmende Aspekte finden auch in dienstrechtlichen
Regelungen des Landes Sachsen-Anhalt ihre Berücksichtigung. So ist es den
Beamten gemäß Beamtengesetz Sachsen-Anhalt bei restriktivem Erlaubnisvorbehalt
grundsätzlich untersagt, Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf ihr Amt
anzunehmen, außerdem sind die Grundsätze des Nebentätigkeitsrechts neu gefasst
worden. Insbesondere die Erweiterung der Offenlegungspflichten und die
generelle Befristung von Nebentätigkeiten sollen zu einer Erhöhung der Transparenz
beitragen und die Möglichkeiten korruptiver Handlungen einschränken."
Auch die Notwendigkeit von Kontrollen im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht
sei in den Behörden erkannt worden. Die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, die
Festlegung von Mitzeichnungsregelungen oder auch die Durchsetzung des
Zuständigkeitssplittings hätten zunehmend Eingang in die Praxis gefunden.
Jeziorsky: ¿Die Landesregierung erarbeitet derzeit eine Verwaltungsvorschrift
zum Umgang mit Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen in
der Landesverwaltung und reagiert damit auf Forderungen der Praxis,
einheitliche Leitlinien für die Möglichkeiten und Grenzen staatlicher
Aufgabenfinanzierung aus privaten Zuwendungen zu entwickeln. Durch die
Aufstellung klarer Verhaltensregelungen beim Einsatz privater Zuwendungen, soll
korruptiven Ansätzen und einer unzulässigen Beeinflussung der öffentlichen
Verwaltung effektiv vorgebeugt werden.¿
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