Innenstaatssekretär Erben übergibt
Zuwendungsbescheid an Landkreis Mansfeld-Südharz
29.09.2008, Magdeburg – 244
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 244/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 244/08
Magdeburg, den 29. September 2008
Innenstaatssekretär Erben übergibt
Zuwendungsbescheid an Landkreis Mansfeld-Südharz
Einführung digitaler Alarmierungstechnik
bei der Feuerwehr
Innenstaatssekretär
Rüdiger Erben wird am
Dienstag,
30. September 2008, 16.00 Uhr,
Landratsamt, R.-Breitscheid-Str. 20/22,
06526 Sangerhausen,
dem
Landkreis Mansfeld-Südharz einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 288.500 Euro übergeben. Das Geld stammt aus
einem Sonderetat in Höhe von 2,5 Millionen, die das Land den Kommunen und
Gemeinden bereitstellt hat, um die Feuerwehren von analoger auf digitale
Alarmierungstechnik flächendeckend im Land umzurüsten. Im Landkreis
Mansfeld-Südharz werden mit diesem Geld 863 digitale Funkalarmempfänger und 97
Sirenensteuerempfänger beschafft.
Zur
Berichterstattung sind Sie herzlich eingeladen!
Hintergrundinformation
Digitale
Funkalarmempfänger besitzen gegenüber ihren analogen Vorgängern mehrere
Vorteile: Die Alarmierungszeit verkürzt sich wesentlich und bereits mit der
Alarmierung kann eine mit einer SMS vergleichbare Kurzmitteilung mit genauen
Einsatzdaten empfangen werden. So ist auch eine umfangreichere Übertragung
größerer Textmitteilungen oder genauer Einsatzindikationen möglich.
Darüber
hinaus ist bei Verwendung analoger Alarmfunkempfänger für den Zeitpunkt der
Alarmierung das normale Funknetz, über welches auch der Sprachfunk stattfindet,
belegt und nicht nutzbar. Dies ist insbesondere bei Einsatzlagen kritisch, bei
denen mehrere Feuerwehren alarmiert werden müssen. Im Gegensatz dazu werden
digitale Funkmeldeempfänger auf einem eigenen Kanal betrieben, so dass der
Sprechfunk nicht beeinträchtigt ist.
Eine weitere Verbesserung stellt bei der digitalen
Alarmierungstechnik die sogenannte Heimatnetzkennung dar, d. h. dass es der
Einsatzkraft angezeigt wird, wann sie sich außerhalb des Alarmierungsbereiches
befindet. Analogtechnik verfügt über dieses Merkmal nicht. Befindet sich eine
Einsatzkraft mit analogem Funkalarmempfänger zu weit weg von der zentralen
Leitstelle oder an einem Ort ohne Funkempfang (z. B. Tunnel, Stahlgebäude),
kann der Alarm beim Empfänger nicht ausgelöst werden und die Person erfährt
selbst im Nachgang nichts über diesen fehlgeschlagenen Versuch. Zu den
digitalen Funkalarmempfängern werden die Sirenensteuerempfänger ebenfalls in das
digitale Alarmierungsnetz integriert.
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Verantwortlich: Martin Krems
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