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Einbringungsrede von Innenminister Klaus
Jeziorsky zum Kommunalneugliederungsgesetz

26.05.2005, Magdeburg – 72

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 072/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 072/05

 

 

 

Magdeburg, den 26. Mai 2005

 

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Einbringungsrede von Innenminister Klaus

Jeziorsky zum Kommunalneugliederungsgesetz

 

TOP 3 der Landtagssitzung am 26./27. Mai 2005

 

 

 

Anrede,

 

Eine

moderne, entsprechend den wesentlichen Bedürfnissen des Landes strukturierte,

Verwaltung ist ein wichtiger Standort­faktor im nationalen und internationalen

Wettbewerb. Diesem Grundsatz müssen auch und gerade die kommunalen Gebiets­körperschaften,

die im übertragenen Wirkungskreis auch maß­gebliche Stützen der

Landesverwaltung sind, entsprechen.

 

Die

Landesregierung hat in dieser Legislaturperiode konse­quent an der

Modernisierung der Verwaltungsstrukturen des Landes gearbeitet und ihren

ehrgeizigen Zeitplan eingehalten. Mit der Umsetzung der notwendigen Reformen in

einem ge­staffelten Verfahren wurde sicher gestellt, dass die Arbeitsfä­higkeit

der Verwaltung insgesamt zu jedem Zeitpunkt gewähr­leistet war und ist.

 

Mit

der Auflösung der drei Regierungspräsidien und der Schaf­fung eines

Landesverwaltungsamtes wurde zunächst auf der Landesebene eine notwendige

Strukturveränderung umgesetzt.

 

Im

Anschluss daran wurden auf der gemeindlichen Ebene leistungsfähige

Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemein­schaften gebildet. Auch dieser Prozess

ist zwischenzeitlich weitestgehend abgeschlossen.

 

Nachdem

diese Reformvorhaben beendet sind, kann jetzt die Neuordnung der kreislichen

Ebene umgesetzt werden. Auch hier wurde das bewährte gestufte Verfahren eingehalten.

Mit dem Kommunal-Neugliederungs-Grundsätze-Gesetz wurde der Rah­men für eine

Kreisgebietsreform vorgegeben.

 

Mit

dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser Rahmen jetzt ausgefüllt werden.

 

Zur

Frage der künftigen Kreissitze wurden entsprechende Gesetzentwürfe zur Anhörung

freigegeben, so dass zeitnah auch diese Frage einer gesetzlichen Regelung

zugeführt werden kann.

 

Damit

wird der Ebene der Landkreise Planungssicherheit gegeben.

 

Anrede,

 

Ziel

der Kreisgebietsreform ist die Herstellung leistungsstarker und zukunftsfähiger

Strukturen. Veränderte Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Landkreise

wer­den hauptsächlich durch die enormen Auswirkungen der demographischen

Entwick­lung, die bei der letzten Reform im Jahre 1994 in dieser Dimension nicht

einmal an­satzweise erkennbar waren, durch die zunehmend schwierige finanzielle

Situation für alle Gemeinden und Landkreise in Deutschland und nicht zuletzt

durch die wachsen­den Qualitätserwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die

Verwaltung gestellt.

 

Ich

möchte an dieser Stelle ein Leitmotiv hervorheben, das mir für das Reformvorha­ben

äußerst wichtig erscheint und von dem ich weiß, dass es in diesem Hause über

die Fraktionsgrenzen hinweg von einer großen Mehrheit mitgetragen wird:

Reformen sind kein Selbstzweck, sie müssen den Menschen in unserem Land dienen

und von diesen letztlich auch akzeptiert werden. Denn die Menschen müssen in

den neuen Strukturen leben, sie ausgestalten und fortentwickeln. Wir müssen

daher also stets bedenken, welche Auswirkungen unsere Vorhaben auf die Menschen

in unserem Lande haben. Oder anders gesagt: Reformideen bloß am grünen Tisch

gehen fehl!

 

Lassen

sich mich dies mittels eines in diesem Hause oft bemühten Beispiels un­terstreichen:

Was nützt es, wenn ein vermeintlicher Stararchitekt ein überdimensio­niertes

Haus mit vermeintlich bester Isolierung und Ausstattung errichtet, das Ge­bäude

aber keine ¿innere¿ Wärme, keine Behaglichkeit ausstrahlt, die möglichen Be­wohner

sich in den großen und sterilen Räumen nicht zurechtfinden und folglich dort

nicht leben wollen. Auf unser Vorhaben bezogen folgt hieraus: Keine Reform über

die Köpfe der Menschen hinweg sondern nur mit ihnen.

 

Das

Ziel kann nur gemeinsam mit den Betroffenen vor Ort erreicht werden. Dabei kann

man es sicher nicht allen Recht machen. Es ist aber notwendig, dass bereits

vorhandene Formen der Zusammenarbeit Berücksichtigung finden.

 

Ich

habe bereits im Zusammenhang mit der Reform der Verwaltungsgemeinschaften

gesagt, dass diese Landesregierung die kommunale Selbstverwaltung ernster nimmt

als andere.

 

Aus diesem Grund wurde, wie schon bei den

Verwaltungsgemeinschaften, ein sehr umfangreiches Anhörungsverfahren

durchgeführt. Sämtliche Gemeinden und Land­kreise des Landes Sachsen-Anhalt

wurden zu diesem Gesetzentwurf angehört. Der Gesetzentwurf wurde zudem im

Rahmen einer Landrätekonferenz dargestellt und in Bürgermeisterkonferenzen, die

in jedem Landkreis stattfanden, erörtert. Das Anhö­rungsverfahren erstreckte

sich auch auf landesweit tätige Verbände. Das Ergebnis dieser Anhörungen wurde

in die Begründung des Gesetzentwurfes aufgenommen. Schließlich haben wir

Kreiskonferenzen in allen Landkreisen durchgeführt, in denen sich auf

kreislicher Ebene tätige Vereinigungen wie auch örtliche Politiker und Wirt­schaftsvertreter

zu dem Entwurf positionieren und eigene Vorstellungen vortragen. Die

Erkenntnisse aus den Kreiskonferenzen wurden bei der Überarbeitung des Ent­wurfs

ebenfalls berücksichtigt.

 

Anrede,

 

wir haben in diesen Prozess ausnahmslos alle Kommunen

des Landes eingebunden und versucht, möglichst viele Institutionen, Verbände,

Kammern und andere Grup­pierungen einzubinden. Dies ist in einem Umfang

geschehen, den wir im Land Sach­sen-Anhalt bisher noch nicht hatten. Sie alle

haben uns weitergeholfen. Gestatten Sie mir daher an dieser Stelle einen

herzlichen Dank an alle Personen und Institutio­nen, die diesen Prozess der

Anhörung konstruktiv begleitet haben, gleich ob in der Sache zustimmend oder

kritisch.

 

Anrede,

 

wenn

man die kreislichen Ebene reformieren will, muss man sich vor Augen halten,

dass Landkreise nicht nur untere staatliche Behörden sondern auch kommunale

Selbstverwaltungskörperschaften sind. Wir haben damit zwei Ausrichtungen vorzu­nehmen,

die im Ansatz in entgegengesetzte Richtungen weisen können:

 

Zum

einen müssen die Landkreise zur Erfüllung der eigenen und staatlichen Aufga­ben

über eine ausreichende Leistungsfähigkeit verfügen. Dies bedingt hinreichend

große Strukturen, um Spezialisierungen und Synergieeffekte zu erreichen.

Anderer­seits ist Größe aber nicht alles. Im Wirtschaftsleben ist es eine

allgemeine Erkennt­nis, dass steigende Größe nicht in gleichem Umfange zu

steigender Effizienz führen muss. Dies belegen Dezentralisierungstendenzen in

einigen Branchen.

 

Zum

anderen obliegt den Landkreisen die Gestaltung der kommunalen Selbstver­waltung.

Es ist eine bürgernahe Kommunalpolitik zu gestalten, die die örtlichen Inte­ressen

noch erkennen und berücksichtigen kann. Bürgerferne und Politikverdrossen­heit

müssen von unseren Kommunen ferngehalten werden.

 

Landesregierung

und Landtag sind daher gut beraten, wenn sie darauf achten, dass

kommunalpolitisches Ehrenamt in einem Landkreis auch weiterhin möglich ist.

Daher dürfen Landkreise eine Größe nicht überschreiten, bei der Entscheidungen

der Kreistage für deren Mitglieder nicht mehr überschaubar werden und sich dem

eige­nen Erleben entziehen. Ein Landrat unseres Landes hat dies bei einer

Kreiskonfe­renz so formuliert: Was haben wir gewonnen, wenn wir zwar drei

Regierungs­präsidien abgeschafft, dann aber mit überdimensionierten Landkreisen

faktisch fünf neue Re­gierungspräsidien neu errichtet haben? In gleicher Weise

wirkt sich die Kreisstruktur auf die ehrenamtliche und die Verbands-Tätigkeiten

im Landkreisen aus. Hier ist darauf zu achten, dass die Bereitschaft der

Menschen zum Engagement nicht beeinträchtigt wird. Sorgen in diese Richtung

konnten wir in den bereits erwähnten Kreiskonferenzen mehrfach feststellen, vor

allem in den Bereichen Sport und Feuerwehr.

 

Der

vorliegende Gesetzentwurf wird den Anforderungen an den gesetzgeberischen

Spagat gerecht: Unsere Landkreise, von denen heute nur noch ein Drittel mehr

als 100.000 Einwohner aufweist und von denen im Prognosejahr 2015 wohl niemand

120.000 Einwohner erreichen wird, werden nachhaltig vergrößert.

 

Anrede,

 

bei

unserem Vorhaben lassen wir uns vornehmlich von folgenden Kriterien leiten, die

schon im Kommunal-Neugliederungs-Grundsätze-Gesetz von diesem hohen Hause

aufgestellt wurden:

 

1. Die Einwohnerzahl im Gebiet des neuen

Landkreises soll im Jahre 2015 auf der Basis der amtlichen Prognose des

Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt mindestens 150.000 betragen. Dies gilt

nicht, wenn die durchschnittliche Einwoh­nerdichte im Gebiet des neu zu

bildenden Landkreises im Jahre 2015 weniger als 70 Einwohner je Quadratkilometer

betragen wird.

 

In begründeten Fällen kann die Einwohnerzahl

unterschritten werden.

 

2. Daneben

sollen raumordnerische, insbesondere wirtschaftliche und naturräumli­che,

Zusammenhänge sowie historische und landsmannschaftliche Verbunden­heiten berücksichtigt

werden.

 

3. Der nach der Fläche größte neue Landkreis soll

nicht mehr als 2.500 Quadratkilo­meter umfassen. In begründeten Fällen kann die

Fläche überschritten werden. Diese Überschreitung darf nicht mehr als zehn

Prozent betragen.

 

4. Der Zuschnitt

der Landkreise soll möglichst als Vollfusion bereits bestehender Land­kreise

erfolgen. Um den bisherigen Landkreisen ein gleichberechtigtes Zu­sammenwachsen

auf ¿gleicher Augenhöhe¿ zu ermöglichen, werden alle betroffe­nen bisherigen

Landkreise aufgelöst und zu neuen Gebietskörperschaften zu­sammengeschlossen.

 

Die Aufnahme eines bisherigen Landkreises in einen

anderen bisherigen Land­kreis findet aus diesem Grunde nicht statt.

 

Die

hieraus resultierenden Ergebnisse belegen, dass unsere neuen Landkreise im

Bundesvergleich gut mithalten können:

 

Die

deutschen Landkreise weisen im Bundesdurchschnitt eine Fläche von

1.054,52 km² und eine Einwohnerzahl von 174.540 Einwohnern auf. Und

genauer betrachtet: 186 Landkreise (d. h. 57,6 %) haben eine

Einwohnerzahl unterhalb von 150.000 Einwohnern.

 

273

Landkreise (= 84,5 %) liegen mit ihrer Fläche unterhalb von

1.500 km². Nur 5 Landkreise (= 1,5 %) weisen eine Fläche über

2.500 km² aus.

 

Ich

möchte an dieser Stelle zur Klarstellung nochmals betonen: Die genannten Ver­gleichszahlen

der bundesdeutschen Landkreise beziehen sich auf den status quo, unsere

Zielzahlen heben auf das Jahr 2015 ab und berücksichtigen bis dahin den heute

erkennbaren Fortgang der demografischen Entwicklung! Ich glaube, dies spricht

für sich, gelegentliche Äußerungen von zu ¿kurzen Sprüngen¿ relativieren sich

bei dieser Betrachtungen selbst.

 

Anrede,

 

im

Ergebnis werden so aus bisher 21 Landkreisen 11 Landkreise entstehen. Die drei

kreisfreien Städte bleiben bestehen.

 

Der

Zuschnitt folgt im Interesse der Akzeptanz so weit wie möglich den

Vorstellungen vor Ort. Die Mehrzahl der angestrebten Fusionen wird von den

beteiligten Landkrei­sen und deren Gemeinden sowie Verbänden ausdrücklich

begrüßt. Wir können hier ein hohes Maß an Zustimmung feststellen, dies gibt uns

die Gewissheit, dass die Menschen ihr Engagement auch in den neuen

Kreisstrukturen fortsetzen werden.

 

Augenfällig

wurde dies bei den Äußerungen namhafter Kommunalpolitiker im Rah­men der

Kreiskonferenzen: So äußerte der Vorsitzende der PDS-Kreistagsfraktion im

Burgenlandkreis, dass er und die Basis seiner Partei im Landkreis dem

Regierungs­entwurf ausdrücklich zustimmen und sich von den Vorstellungen der

Landespartei bzw. einzelner Mitglieder der Landtagsfraktion zu noch größeren

Strukturen aus­drücklich distanzieren.

 

Gleiches

konnten wir auch in nachhaltiger Weise bei den Kreiskonferenzen im Mansfelder

Land/Sangerhausen in der Altmark vernehmen. Erwähnen möchte ich auch einen

Brief des Bundesvorsitzenden der PDS, Herr Biesky, an einen unserer Landräte,

mit dem er den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich anerkannte. Zu­stimmung

findet der Entwurf nicht zuletzt bei dem Spitzenverband der hier hauptbe­troffenen

Kommunen unseres Landes, dem Landkreistag.

 

Anrede,

 

bei

dem konkreten Zuschnitt möchte ich aber nicht unerwähnt lassen, dass wir auch

Felder heftiger Diskussion im Lande hatten und auch noch haben. Ich spreche den

Bereich Anhalt hier deutlich an. Ich kenne niemanden, der die historische

Bedeutung und die identitätsstiftende Wirkung 

dieses Landesteiles nicht ausdrücklich aner­kennt. Anhalt ist ein

prägendes Element unseres Landes und muss es auch bleiben. Und ich spreche

allen Personen, der Evangelischen Kirche Anhalts, allen Initiativen und

Verbänden meine aufrichtige Anerkennung um ihr Bemühen aus.

 

Die

Landesregierung hat zu Beginn des Anhörungsverfahrens mit einem gesonder­ten

Anschreiben an die betroffenen Landkreise und deren direkt angrenzenden

Nachbarn versucht, den Anhaltgedanken den anzuhörenden Landkreisen vor deren

Entscheidungen über die kreislichen Stellungnahmen nachdrücklich in das Bewusst­sein

zu bringen. Die Stellungnahmen der betroffenen Landkreise sowie der Stadt

Dessau haben dann aber zu der Erkenntnis geführt, dass ein Landkreis Anhalt

unter Beachtung der Mindestvorgaben im

Kommunal-Neugliederungs-Grundsätze-Gesetz nicht erreichbar war, weil eben nicht

von allen oder auch nur von hinreichenden Tei­len der Landkreise auf den

Gebieten der ehemals drei anhaltischen Fürstentümern gewollt. Hinzu kamen

explizite Ausrichtungen der Landkreise Bitterfeld, Wittenberg, die mit den

Stellungnahmen der anhaltisch geprägten Landkreise in der Gesamtbe­wertung zu

dem Ergebnis führten, das Ihnen mit diesem Gesetzentwurf vorgelegt wird.

 

Nicht

näher eingehen möchte ich an dieser Stelle auf die uns mitgeteilten zahlreichen

Wechselwünsche von Gemeinden aus dem Landkreis Anhalt-Zerbst, sei es , dass

diese ‑ wie Coswig ‑ unbedingt nach Wittenberg wechseln

wollen, obwohl der Land­kreis Anhalt-Zerbst die einst vorgeschlagene Fusion mit

dem Landkreis Wittenberg abgelehnt hat, wie die Mitgliedsgemeinden der

ehemaligen Verwaltungsgemein­schaft Loburg und den Gemeinden westlich von

Zerbst, die in das Jerichower Land wechseln wollen und sich ausdrücklich gegen

eine Zuwendung in Richtung Köthen oder Wittenberg aussprechen, wie die Stadt

Rosslau, die mit der Stadt Dessau fusionieren möchte. Derartige Tendenzen des

Auseinanderdriftens von kreisan­gehörigen Gemeinden waren in keinem anderen

Landkreis festzustellen, der Landkreis Anhalt-Zerbst stellt nach den Erkenntnissen

aus der förmlichen Anhörung und den erwähn­ten Konferenzen insoweit einen im

Landesvergleich einmaligen Fall dar, der mit der Situation in anderen

Landkreisen nicht vergleichbar ist.

 

Anrede,

 

abschließend

darf ich feststellen, dass die Notwendigkeit einer kreislichen Neustruk­turierung

unbestritten ist. Über die Ausgestaltung der neuen Struktur kann man streiten,

das werden wir in diesem Hause auch tun. Ich bin mir aber sicher, dass wir dies

in einer konstruktiven Weise tun werden. Lassen Sie uns gemeinsam eine Re­form

mit Augenmaß verwirklichen! Und: Lassen Sie uns eins nicht vergessen, wir bauen

das kommunale Gebäude für die Menschen in unserem Land um. Diese müs­sen darin

leben!

 

 

 

 

 

 

 

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