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Gemeindegebietsreform geht voran / An der
Finne wird erste Verbandsgemeinde in Sachsen-Anhalt

28.01.2009, Magdeburg – 17

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 017/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 017/09

 

 

 

Magdeburg, den 28. Januar 2009

 

 

 

 

 

Gemeindegebietsreform geht voran / An der

Finne wird erste Verbandsgemeinde in Sachsen-Anhalt

 

 

 

Im

Burgenlandkreis entsteht Sachsen-Anhalts erste Verbandsgemeinde. Die 20

Mitgliedsgemeinden der derzeitigen Verwaltungsgemeinschaft An der Finne

schließen sich zum 1.7.2009 zu sieben größeren Gemeinden zusammen und bilden

die Verbandsgemeinde gleichen Namens.

 

Im Beisein von Innenminister Holger Hövelmann

wird der Landrat des Burgenlandkreises, Harri

Reiche ,

 

am Samstag, dem 31. Januar 2009, um 11.30 Uhr

im Haus des Gastes in Bad Bibra ,

Bürgergarten 1,

 

die kommunalaufsichtliche Genehmigung der Gebietsänderungsverträge und der

Verbandsgemeindevereinbarung überreichen. Minister Hövelmann wird

Zuwendungsbescheide für die Anschubfinanzierung des Zusammenschlusses

übergeben. Zur Berichterstattung sind Sie herzlich eingeladen.

 

Die neue Verbandsgemeinde besteht ab dem 1.7.2009 aus folgenden

Mitgliedsgemeinden:

 

An der Poststraße (Zusammenschluss

von Herrengosserstedt, Klosterhäseler und Wischroda)

Stadt Bad Bibra (Zusammenschluss

von Altenroda, Bad Bibra, Golzen und Thalwinkel)

Stadt Eckartsberga

(Zusammenschluss von Burgholzhausen, Eckartsberga und Tromsdorf)

Finne (Zusammenschluss von

Billroda und Lossa)

Finneland (Zusammenschluss von

Kahlwinkel, Saubach und Steinburg)

Kaiserpfalz (Zusammenschluss von

Bucha, Memleben und Wohlmirstedt)

Lanitz-Hassel-Tal (Zusammenschluss

von Möllern und Taugwitz)

 

Nach derzeitigem Stand wird An der Finne die einzige Verbandsgemeinde sein, die

sich bereits zum 1.7.2009 bilden wird. Der spätestmögliche Termin für die

Vorlage genehmigungsfähiger Verträge ist ¿ ebenso wie für Einheitsgemeinden ¿

das Ende der freiwilligen Phase am 30.6.2009, der späteste Termin für das

Inkrafttreten der 1.1.2010. In der gesetzlichen Phase der Gemeindegebietsreform

ab 1.7.2009 werden ausschließlich Einheitsgemeinden gebildet.

 

Nach dem Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform können abweichend vom Modell

der Einheitsgemeinde Verbandsgemeinden dort gegründet werden, wo keine

raumordnerischen Gründe entgegen stehen. Die höchstens acht Mitgliedsgemeinden

müssen mindestens je 1.000 Einwohner haben, die Verbandsgemeinde mindestens

10.000. Die Mitgliedsgemeinden bleiben rechtlich selbständig und haben eigene

Gemeinderäte und Bürgermeister. Anders als in der heutigen

Verwaltungsgemeinschaft wird der Verbandsgemeinderat jedoch nicht von den

Mitgliedsgemeinden beschickt, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern direkt

gewählt, ebenso wie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der

Verbandsgemeinde.

 

Die Verbandsgemeinde erfüllt die Aufgaben des sogenannten übertragenen

Wirkungskreises .

Sie ist zuständig für Feuerwehren, Schulen, Kindertagesstätten, außerörtliche Gemeindestraßen,

Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Aufgaben nach dem Schiedsstellen-

und Schlichtungsgesetz und Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten. Auch

Sozialeinrichtungen, Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen fallen in ihre

Zuständigkeit, soweit sie mehreren Mitgliedsgemeinden dienen. Außerdem

übernimmt sie Aufgaben, die ihr von den Mitgliedsgemeinden übertragen werden.

 

In

den Mitgliedsgemeinden einer Verbandsgemeinde haben die einzelnen Orte

unterhalb der Gemeindeebene nicht die Möglichkeit, einen Ortschaftsrat und

einen Ortsbürgermeister zu wählen.

 

www.gemeindegebietsreform.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de