Gemeindegebietsreform geht voran / An der
Finne wird erste Verbandsgemeinde in Sachsen-Anhalt
28.01.2009, Magdeburg – 17
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 017/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 017/09
Magdeburg, den 28. Januar 2009
Gemeindegebietsreform geht voran / An der
Finne wird erste Verbandsgemeinde in Sachsen-Anhalt
Im
Burgenlandkreis entsteht Sachsen-Anhalts erste Verbandsgemeinde. Die 20
Mitgliedsgemeinden der derzeitigen Verwaltungsgemeinschaft An der Finne
schließen sich zum 1.7.2009 zu sieben größeren Gemeinden zusammen und bilden
die Verbandsgemeinde gleichen Namens.
Im Beisein von Innenminister Holger Hövelmann
wird der Landrat des Burgenlandkreises, Harri
Reiche ,
am Samstag, dem 31. Januar 2009, um 11.30 Uhr
im Haus des Gastes in Bad Bibra ,
Bürgergarten 1,
die kommunalaufsichtliche Genehmigung der Gebietsänderungsverträge und der
Verbandsgemeindevereinbarung überreichen. Minister Hövelmann wird
Zuwendungsbescheide für die Anschubfinanzierung des Zusammenschlusses
übergeben. Zur Berichterstattung sind Sie herzlich eingeladen.
Die neue Verbandsgemeinde besteht ab dem 1.7.2009 aus folgenden
Mitgliedsgemeinden:
An der Poststraße (Zusammenschluss
von Herrengosserstedt, Klosterhäseler und Wischroda)
Stadt Bad Bibra (Zusammenschluss
von Altenroda, Bad Bibra, Golzen und Thalwinkel)
Stadt Eckartsberga
(Zusammenschluss von Burgholzhausen, Eckartsberga und Tromsdorf)
Finne (Zusammenschluss von
Billroda und Lossa)
Finneland (Zusammenschluss von
Kahlwinkel, Saubach und Steinburg)
Kaiserpfalz (Zusammenschluss von
Bucha, Memleben und Wohlmirstedt)
Lanitz-Hassel-Tal (Zusammenschluss
von Möllern und Taugwitz)
Nach derzeitigem Stand wird An der Finne die einzige Verbandsgemeinde sein, die
sich bereits zum 1.7.2009 bilden wird. Der spätestmögliche Termin für die
Vorlage genehmigungsfähiger Verträge ist ¿ ebenso wie für Einheitsgemeinden ¿
das Ende der freiwilligen Phase am 30.6.2009, der späteste Termin für das
Inkrafttreten der 1.1.2010. In der gesetzlichen Phase der Gemeindegebietsreform
ab 1.7.2009 werden ausschließlich Einheitsgemeinden gebildet.
Nach dem Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform können abweichend vom Modell
der Einheitsgemeinde Verbandsgemeinden dort gegründet werden, wo keine
raumordnerischen Gründe entgegen stehen. Die höchstens acht Mitgliedsgemeinden
müssen mindestens je 1.000 Einwohner haben, die Verbandsgemeinde mindestens
10.000. Die Mitgliedsgemeinden bleiben rechtlich selbständig und haben eigene
Gemeinderäte und Bürgermeister. Anders als in der heutigen
Verwaltungsgemeinschaft wird der Verbandsgemeinderat jedoch nicht von den
Mitgliedsgemeinden beschickt, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern direkt
gewählt, ebenso wie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der
Verbandsgemeinde.
Die Verbandsgemeinde erfüllt die Aufgaben des sogenannten übertragenen
Wirkungskreises .
Sie ist zuständig für Feuerwehren, Schulen, Kindertagesstätten, außerörtliche Gemeindestraßen,
Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Aufgaben nach dem Schiedsstellen-
und Schlichtungsgesetz und Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten. Auch
Sozialeinrichtungen, Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen fallen in ihre
Zuständigkeit, soweit sie mehreren Mitgliedsgemeinden dienen. Außerdem
übernimmt sie Aufgaben, die ihr von den Mitgliedsgemeinden übertragen werden.
In
den Mitgliedsgemeinden einer Verbandsgemeinde haben die einzelnen Orte
unterhalb der Gemeindeebene nicht die Möglichkeit, einen Ortschaftsrat und
einen Ortsbürgermeister zu wählen.
www.gemeindegebietsreform.sachsen-anhalt.de
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Verantwortlich: Martin Krems
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