Landesregierung bringt Änderung des
Kommunalverfassungsrechtes in den Landtag ein
12.11.2008, Magdeburg – 290
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 290/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 290/08
Magdeburg, den 12. November 2008
Landesregierung bringt Änderung des
Kommunalverfassungsrechtes in den Landtag ein
Mindeststärke für kommunale
Fraktionen soll angehoben werden
Am
Freitag bringt die Landesregierung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechtes in den Landtag ein. ¿Das ist
ein wichtiges Vorhaben, um die Arbeitsfähigkeit der Kommunen zu verbessern¿,
erklärte Innenminister Holger Hövelmann (SPD) heute vorab.
Wesentliche
Punkte des Gesetzes sind:
¿
In Stadträten mit mindestens 50 Mitgliedern und in
Kreistagen muss eine Fraktion künftig aus mindestens drei Mitgliedern
bestehen. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit größerer Vertretungen zu
verbessern, um eine gestraffte und konzentrierte Arbeit auch in größeren Vertretungen
zu ermöglichen. Damit kann einer zu großen Zahl kleiner Fraktionen und damit
der Zersplitterung größerer Vertretungskörperschaften, durch die Entscheidungs-
und Koordinierungswege erschwert werden können, künftig besser
entgegengesteuert werden. Hövelmann: ¿Wir kommen damit auch den Vorstellungen
der kommunalen Spitzenverbände entgegen.¿
¿
Ein weiterer Eckpunkt ist das von der kommunalen
Ebene geforderte Wahlrecht für Zweckverbände und Eigenbetriebe zwischen den
doppischen Vorschriften der Gemeindeordnung und den Vorschriften über die
Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe. ¿Durch das
Wahlrecht schaffen wir eine praxisnahe Lösung, die vor Ort gebraucht wird¿, so
der Innenminister.
¿
Außerdem werden die Bestimmungen zur Kreisumlage
ergänzt, um sowohl den Haushaltskonsolidierungsbemühungen des kreisangehörigen
Raums als auch denen der Landkreise Rechnung zu tragen. Hövelmann:
¿Genehmigungspflichtige Erhöhungen der Kreisumlage sind künftig nur noch
zulässig, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Konsolidierung der Kreisfinanzen
ausgeschöpft sind.¿
¿
Eine weitere grundlegende Änderung
erfolgt hinsichtlich der Zuständigkeiten für die überörtliche Prüfung der
Zweckverbände. Die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Konzentration der
überörtlichen Prüfungszuständigkeiten für die Zweckverbände auf den
Landesrechnungshof dient der Verbesserung der Effektivität der überörtlichen
Prüfung. Hövelmann: ¿ Es kann nur unser aller Ziel sein, künftig Missstände
¿ wie etwa im folgenschweren Fall des AZV Bodeniederung ¿ rechtzeitig aufzeigen
und diese schnellstmöglich abstellen zu können.¿ Prüfrechte gegenüber
kommunalen Unternehmen sollten dem Landesrechnungshof dagegen nicht eingeräumt
werden, unterstrich der Minister.
Impressum:
Verantwortlich: Martin Krems
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517
Fax: (0391) 567-5520
Mail:
Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de