Tatort Internet ? Innenminister Hövelmann bei
einem Themenabend in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Berlin
19.05.2008, Magdeburg – 108
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 108/08
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 108/08
Magdeburg, den 19. Mai 2008
Tatort Internet ¿ Innenminister Hövelmann bei
einem Themenabend in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Berlin
¿eCommerce breitet sich rasend schnell aus und wird mehr und mehr
zu einem festen Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens. Das Internet
bietet nicht nur eine moderne Plattform, um aus einem scheinbar
unerschöpflichen Pool Informationen zu beziehen. Es ist virtuelle Basis
sozialer Kontakte in vielen Lebensbereichen. Neben privaten Nutzern bedienen
sich auch Wirtschaft und Verwaltung der modernen Technologien zur Steigerung
der Effektivität ihrer Arbeit. Die zunehmende Vernetzung der Informations- und
Kommunikationstechnologien auf alle Lebensbereiche birgt aber auch eine permanente
Gefahr in sich¿, so Innenminister Holger Hövelmann (SPD) am heutigen Montag,
dem 19. Mai 2008, auf dem Themenabend ¿Tatort Internet¿ in Berlin.
Die Veranstaltung ermöglicht Einblicke in die Methoden derer, die das
Internet zur Verwirklichung ihrer Ziele als eine lukrative Quelle krimineller
Machenschaften für sich erkannt haben. Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt
berichtet über die vielfältigsten kriminellen Machenschaften. Dabei geht es u.
a. um die Verbreitung kinderpornografischer, extremistischer oder
terroristischer Inhalte sowie um den Handel verbotener Waren oder aber um die
missbräuchliche Verwendung der Online-Identitäten.
Die Betrachtung unserer Polizeilichen Kriminalstatistik zeigt eine in
den vergangenen Jahren begonnene Verschiebung der Kriminalitätsfelder. So
gehen beispielsweise Diebstahls-Delikte deutlich zurück, aber Computer- und
Internetkriminalität sowie in diesem Zusammenhang auftretende Betrugsformen
(z.B. Leistungsbetrug) nehmen zu.
Im Jahr 2007 wurden 5.847 Straftaten mit dem Tatmittel Internet registriert.
Ein Jahr zuvor waren es noch 5.278 Straftaten. Das entspricht einer Steigerungsrate von +10,8%.
Innenminister Hövelmann: ¿Hinzu
kommt, dass wir in der letzten Jahren einen massiven Qualitätssprung bei den
Delikten der Internet-Kriminalität feststellen. Die anfänglich registrierten
Kriminalitätserscheinungen wie das ¿Hacken¿, werden von immer
professionelleren gefährlicheren Methoden abgelöst. Deshalb setzen wir in
unserem Handeln auch verstärkt auf die präventive Seite. Denn: Der Nutzer muss
handeln bevor es zu spät ist!¿
Wie kann man Straftaten im Internet vorbeugen
¿ hier die ¿Zehn goldenen Regeln¿
Antworten darauf finden Sie unter https://www.polizei-beratung.de/.
Dort sind praktische Hinweise und Tipps für Verbraucher und Anbieter
eingestellt. Dazu gehören vor allem die folgenden ¿Zehn goldenen Regeln¿ als
Vorsichtsmaßnahmen beim E-Commerce:
·
Informieren
Sie sich als privater Teilnehmer am E-Commerce so gut es geht über Ihren
Geschäftspartner, also z.B. den Verkäufer eines Artikels in einer
Online-Auktion.
· Achten Sie bei gewerblichen Händlern auf die so
genannte Anbietertransparenz und vergewissern Sie sich, dass beispielsweise
Kriterien wie - Identität/Anschrift des Anbieters - Garantie- und Gewährleistungsbedingungen
- Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht - Warenbeschreibung und Preis der Ware -
Zeitpunkt über das Zustandekommen des Vertrages - Lieferbedingungen inklusive
Versandkosten sowie - Zahlungsmodalitäten auf den Seiten des Internet-Shops oder
der Auktion leicht auffindbar sind. Ansonsten ist Misstrauen angebracht.
· Prüfen Sie insbesondere solche Angebote ganz genau,
bei denen Sie in finanzielle Vorleistung treten müssen.
· Informieren Sie sich auf den Internet-Seiten von
Verbraucherschutzverbänden, privaten Vereinen, speziellen Diskussionsforen und
Computerzeitschriften oder auch dem Sicherheitsportal von eBay über mögliche
Risiken.
· Achten Sie auf Ihr Rückgaberecht. Nach den
Vorschriften für Fernabsatzverträge kann ein Kaufvertrag, der zwischen einem
gewerblichen Händler mit einem Verbraucher geschlossen wurde, innerhalb von
zwei Wochen widerrufen oder die Ware zurückgeben werden.
· Die Zwei-Wochen-Frist beginnt, nachdem dem
Verbraucher die Belehrung über sein Widerrufsrecht zugegangen ist bzw. wenn er
die Ware zu Hause erhalten hat, ansonsten verlängert sich die Frist auf sechs
Monate.
· Achten Sie auf die Bezahlmöglichkeiten des
Online-Geschäfts. Geben Sie der Zahlung per Rechnung, Überweisung oder
Bankeinzug den Vorzug vor Kreditkartenzahlung oder Nachnahme.
· Informieren Sie sich über Zusatzkosten. Händler aus
Nicht-EULändern müssen nur mitteilen, dass Zusatzkosten wie Steuern oder Zoll
anfallen können, aber nicht, wie hoch diese im Einzelfall sind. Lediglich die
genauen Versandkosten müssen immer genannt werden.
· Achten Sie auf technische Sicherheit: Anbieter
sollten eine verschlüsselte Daten übertragung ermöglichen. Meist geschieht dies mit
dem Verschlüsselungsverfahren ¿SSL¿. Erkenntlich ist dies an dem ¿s¿ hinter dem
https:// in der Adresszeile des Browsers und weiteren visuellen Hinweisen, dass
eine gesicherte Verbindung zu dem Anbieter besteht.
· Tritt trotz aller Bemühungen ein Schadensfall ein,
zeigen Sie den Sachverhalt sofort bei der Polizei an!
Hinweis!
Weitere Informationen zum Thema findet Sie auch den
entsprechenden Internet-Seiten der Landespolizei Sachsen-Anhalt.
Impressum:
Verantwortlich: Martin Krems
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
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