Auch Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt beobachtet ?Identitäre Bewegung?
12.09.2016, Magdeburg – 60
- Ministerium für Inneres und Sport
Die
Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt hat die ?Identitäre
Bewegung? als eine verfassungsfeindliche Bestrebung im Sinne des § 4 Abs. 1 des
Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA)
eingestuft. Sie unterliegt damit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz in
Sachsen-Anhalt. In der
Gesamtschau der dem Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt vorliegenden Informationen
über Ideologie, Agitationen, Akteure und Aktivitäten sowie der in jüngster
Vergangenheit festgestellten Entwicklungen liegen tatsächliche Anhaltspunkte
dafür vor, dass sich die ?Identitäre Bewegung? einschließlich ihrer
Regionalgruppen in Sachsen-Anhalt gegen die freiheitlich demokratische
Grundordnung richtet.
Die
?Identitäre Bewegung Deutschland? (IBD) wurde im Oktober 2012 nach dem
französischen Vorbild der ?Generation Identitaire? gegründet und betrachtet
sich als Teil einer europaweiten Bewegung deren Ziel es ist, die europäische
Jugend im Kampf für die nach ihrer Meinung bedrohte Freiheit und kulturelle
Identität zu vereinen. Dabei sind Aktionen und Propaganda der IBD insbesondere
von islam- und fremdenfeindlichen Positionen geprägt. In Sachsen-Anhalt
unterhält die IBD eigenständige Strukturen.
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