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Auch Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt beobachtet ?Identitäre Bewegung?

12.09.2016, Magdeburg – 60

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

Die

Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt hat die ?Identitäre

Bewegung? als eine verfassungsfeindliche Bestrebung im Sinne des § 4 Abs. 1 des

Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA)

eingestuft. Sie unterliegt damit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz in

Sachsen-Anhalt. In der

Gesamtschau der dem Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt vorliegenden Informationen

über Ideologie, Agitationen, Akteure und Aktivitäten sowie der in jüngster

Vergangenheit festgestellten Entwicklungen liegen tatsächliche Anhaltspunkte

dafür vor, dass sich die ?Identitäre Bewegung? einschließlich ihrer

Regionalgruppen in Sachsen-Anhalt gegen die freiheitlich demokratische

Grundordnung richtet.

 

Die

?Identitäre Bewegung Deutschland? (IBD) wurde im Oktober 2012 nach dem

französischen Vorbild der ?Generation Identitaire? gegründet und betrachtet

sich als Teil einer europaweiten Bewegung deren Ziel es ist, die europäische

Jugend im Kampf für die nach ihrer Meinung bedrohte Freiheit und kulturelle

Identität zu vereinen. Dabei sind Aktionen und Propaganda der IBD insbesondere

von islam- und fremdenfeindlichen Positionen geprägt. In Sachsen-Anhalt

unterhält die IBD eigenständige Strukturen.

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de