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Alkohol-Blutproben auch ohne richterlichen
Beschluss? Innenminister Hövelmann unterstützt Vorstoß aus dem
Bundesgerichtshof

05.02.2010, Magdeburg – 14

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 014/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 014/10

 

 

 

Magdeburg, den 5. Februar 2010

 

 

 

 

 

Alkohol-Blutproben auch ohne richterlichen

Beschluss? Innenminister Hövelmann unterstützt Vorstoß aus dem

Bundesgerichtshof

 

 

 

Sachsen-Anhalts Innenminister

Holger Hövelmann (SPD) hat einen Vorstoß des Präsidenten des

Bundesgerichtshofes, Klaus Tolksdorf, für Blutproben von mutmaßlich

alkoholisierten Autofahrern ohne richterlichen Beschluss begrüßt. ¿Wenn unsere

Polizeibeamtinnen und -beamten feststellen, dass jemand Schlangenlinien fährt

oder nach Alkohol riecht, dann ist das ein hinreichender Grund für eine

kritische Überprüfung durch eine Blutentnahme. Wichtig ist, dass man schnell

feststellen kann, ob jemand im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr

gezogen werden muss¿, sagte Hövelmann.

 

Hövelmann hatte heute Vormittag die Verkehrsunfallstatistik für Sachsen-Anhalt

vorgestellt. Danach wurde 2009 von der Polizei bei 1.511 Unfällen Alkohol als

Ursache festgestellt, 4.840 Fahrten unter Alkohol ohne Verkehrsunfall wurden

registriert. Knapp ein Zehntel aller schweren Verkehrsunfälle wurde unter

Alkoholeinfluss verursacht. Hövelmann: ¿Wenn wir weiterhin eine hohe

Kontrolldichte haben wollen, ist eine realitätsnahe Regelung sinnvoll, wie sie

der BGH-Präsident jetzt vorschlägt.¿

 

Insgesamt fiel die Verkehrsunfallbilanz für Sachsen-Anhalt 2009 mit einem

Rückgang der Getöteten um 26,5 Prozent sehr positiv aus.

 

 

 

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Martin Krems

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Fax: (0391) 567-5520

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