Alkohol-Blutproben auch ohne richterlichen
Beschluss? Innenminister Hövelmann unterstützt Vorstoß aus dem
Bundesgerichtshof
05.02.2010, Magdeburg – 14
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 014/10
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 014/10
Magdeburg, den 5. Februar 2010
Alkohol-Blutproben auch ohne richterlichen
Beschluss? Innenminister Hövelmann unterstützt Vorstoß aus dem
Bundesgerichtshof
Sachsen-Anhalts Innenminister
Holger Hövelmann (SPD) hat einen Vorstoß des Präsidenten des
Bundesgerichtshofes, Klaus Tolksdorf, für Blutproben von mutmaßlich
alkoholisierten Autofahrern ohne richterlichen Beschluss begrüßt. ¿Wenn unsere
Polizeibeamtinnen und -beamten feststellen, dass jemand Schlangenlinien fährt
oder nach Alkohol riecht, dann ist das ein hinreichender Grund für eine
kritische Überprüfung durch eine Blutentnahme. Wichtig ist, dass man schnell
feststellen kann, ob jemand im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr
gezogen werden muss¿, sagte Hövelmann.
Hövelmann hatte heute Vormittag die Verkehrsunfallstatistik für Sachsen-Anhalt
vorgestellt. Danach wurde 2009 von der Polizei bei 1.511 Unfällen Alkohol als
Ursache festgestellt, 4.840 Fahrten unter Alkohol ohne Verkehrsunfall wurden
registriert. Knapp ein Zehntel aller schweren Verkehrsunfälle wurde unter
Alkoholeinfluss verursacht. Hövelmann: ¿Wenn wir weiterhin eine hohe
Kontrolldichte haben wollen, ist eine realitätsnahe Regelung sinnvoll, wie sie
der BGH-Präsident jetzt vorschlägt.¿
Insgesamt fiel die Verkehrsunfallbilanz für Sachsen-Anhalt 2009 mit einem
Rückgang der Getöteten um 26,5 Prozent sehr positiv aus.
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