Einheitsgemeinde Stadt Jerichow
erhält finanzielle Unterstützung vom Innenministerium
22.03.2011, Magdeburg – 48
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 048/11
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 048/11
Magdeburg, den 22. März 2011
Einheitsgemeinde Stadt Jerichow
erhält finanzielle Unterstützung vom Innenministerium
Das Innenministerium hat der Stadt Jerichow mit Bescheid vom 22. März 2011 eine
Zuweisung in Höhe von 1.087.692 Euro gewährt. Die zum 01.01.2010 aus elf
Gemeinden und der Stadt Jerichow gebildete Einheitsgemeinde Stadt Jerichow
befindet sich derzeit in einer angespannten Haushaltssituation. Diese Situation
ist insbesondere auf die in den Verwaltungshaushalt der Einheitsgemeinde
eingebrachten Altfehlbeträge von den am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden
Redekin und Nielebock zurückzuführen. Mit Hilfe der Zuweisung sollen diese
eingebrachten Haushaltsfehlbeträge ausgeglichen werden.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Haushaltslage der Einheitsgemeinde
Stadt Jerichow ist durch die eingebrachten Altfehlbeträge von am
Zusammenschluss beteiligten Gemeinden stark belastet. Um die Einheitsgemeinde
beim Ausgleich dieser Altfehlbeträge wirksam zu unterstützen, bewilligt das
Innenministerium eine finanzielle Unterstützung in Form der Zuweisung. Die
Zuweisung ist jedoch mit der Maßgabe verbunden, dass sich die Einheitsgemeinde
Stadt Jerichow auch zukünftig um Haushaltskonsolidierung bemüht und somit alle
Einspar- und Einnahmemöglichkeiten voll ausschöpft.¿
In der Vergangenheit erhielt die ehemals selbständige Gemeinde Redekin bereits
Liquiditätshilfen in Höhe von insgesamt 930.349 Euro. Da Liquiditätshilfen
grundsätzlich rückzahlpflichtig sind bzw. im Fall späterer Bedarfszuweisungen angerechnet
werden, verbleibt nach Anrechnung der gezahlten Liquiditätshilfen für die
Einheitsgemeinde ein Auszahlungsbetrag in Höhe von 157.343 Euro.
Hintergrund Bedarfszuweisung
Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks
zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im
Haushalt Bedarfszuweisungen erhalten. Dies betrifft insbesondere den Ausgleich
von Haushaltsfehlbeträgen.
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