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Förderung des Straßenbaus:
Gemeinde Molauer Land erhält über 50.000 Euro

28.03.2011, Magdeburg – 51

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 051/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 051/11

 

 

 

Magdeburg, den 28. März 2011

 

 

 

 

 

Förderung des Straßenbaus:

Gemeinde Molauer Land erhält über 50.000 Euro

 

 

Für die Gemeinde Molauer Land, Mitgliedsgemeinde

der Verbandsgemeinde Wethautal im Burgenlandkreis, wurden durch das Innenministerium

zur Aufbringung des Eigenanteils

für eine vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahme insgesamt 54.537,26

Euro bereit gestellt. Der

Zuweisungsbetrag steht für den Ersatzneubau der Brücke zwischen Crauschwitz und

Sieglitz zur Verfügung. 

 

Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen Kommunen, die den notwendigen

Eigenanteil geförderter Straßenbaumaßnahmen aus eigener Kraft finanziell nicht

erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht.

 

 ¿Ohne die finanzielle Unterstützung

durch das Land könnte die  Gemeinde

Molauer Land, die den erforderlichen Eigenanteil zur Baumaßnahme aufgrund einer

schwierigen Haushaltssituation nicht erbringen kann, notwendige Baumaßnahmen am

kommunalen Straßennetz nicht verwirklichen¿, erklärte hierzu Innenminister

Holger Hövelmann (SPD). ¿Ich freue mich deshalb, dass wir die Gemeinde bei der

Realisierung des Straßenbauprojekts mit Hilfe der Zuweisung wirksam

unterstützen können.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen

Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist

er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,

kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des

Landes erhalten.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de