Gemeinde Wolmirsleben erhält
Liquiditätshilfe in Höhe von knapp 700.000 Euro
31.03.2011, Magdeburg – 53
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 053/11
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 053/11
Magdeburg, den 31. März 2011
Gemeinde Wolmirsleben erhält
Liquiditätshilfe in Höhe von knapp 700.000 Euro
Das Innenministerium bewilligte mit Bescheid vom 30. März 2011 der Gemeinde Wolmirsleben
im Salzlandkreis eine Liquiditätshilfe in Höhe von 695.600 Euro zur
Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten.
Die Gemeinde Wolmirsleben, Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Egelner
Mulde, befindet sich derzeit in einer angespannten finanziellen Situation. Der
Haushalt der Gemeinde weist eine nicht unerhebliche Liquiditätslücke auf, so
dass die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde gefährdet ist.
¿Selbst bei vollständiger Streichung aller freiwilligen Zuschüsse wäre es der
Gemeinde nicht möglich allen Zahlungsverpflichtungen aus eigener Kraft
nachzukommen. Deshalb gewährt das Innenministerium eine finanzielle
Unterstützung in Form der Liquiditätshilfe, um so die Zahlungsfähigkeit der
Gemeinde Wolmirsleben zu sichern¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann
(SPD). ¿Die Liquiditätshilfe ist jedoch für die Gemeinde mit der Maßgabe
verbunden, sich auch zukünftig intensiv um die Konsolidierung des
Gemeindehaushaltes zu bemühen.¿
Hintergrund
Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks zur
Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im
Haushalt Zuweisungen erhalten. Soweit es die Kassenlage erfordert, kann zur
Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten eine Liquiditätshilfe gezahlt werden.
Liquiditätshilfen sind grundsätzlich
rückzahlpflichtig bzw. werden im Fall späterer Bedarfszuweisungen zum Ausgleich
von Haushaltsfehlbeträgen auf den Auszahlungsbetrag angerechnet.
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