Verbandsgemeinde Unstruttal wird heute
genehmigt
17.06.2009, Magdeburg – 146
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 146/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 146/09
Magdeburg, den 17. Juni 2009
Verbandsgemeinde Unstruttal wird heute
genehmigt
Am
heutigen Mittwoch übergibt der Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger
Erben (SPD), in Freyburg im Burgenlandkreis die Genehmigung zur Bildung der
Verbandsgemeinde Unstruttal zum 1. Januar 2010. 18 von 19 Mitgliedsgemeinden
der bisherigen Verwaltungsgemeinschaft Unstruttal schließen sich zu einer
Verbandsgemeinde mit sechs Mitgliedsgemeinden und insgesamt 16.697
Einwohnerinnen und Einwohnern (zum Stichtag 31.12.2005) zusammen.
Erben: ¿So komplettiert sich immer mehr das Bild der künftigen kommunalen
Struktur im Burgenlandkreis. Mit dem Abschluss der freiwilligen Phase der
Gemeindegebietsreform in zwei Wochen wird sich der überwiegende Teil der
Gemeinden Sachsen-Anhalts in selbst gewählten Strukturen gefunden haben.¿
Die künftige Verbandsgemeinde Unstruttal wird aus folgenden Mitgliedsgemeinden
bestehen:
Gemeinde Balgstädt
mit den eingemeindeten Orten Burkersroda, Größnitz und Hirschroda
Gemeinde Gleina
mit den eingemeindeten Orten Baumersroda und Ebersroda
Stadt Freyburg (Unstrut)
mit den eingemeindeten Orten Pödelist, Schleberoda, Weischütz und
Zeuchfeld
Gemeinde Karsdorf
Stadt Laucha an der Unstrut
mit den eingemeindeten Orten Burgscheidungen und Kirchscheidungen
Stadt Nebra (Unstrut)
mit dem eingemeindeten Ort Wangen
Freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Rahmen der Gemeindegebietsreform
unterstützt das Land Sachsen-Anhalt mit finanziellen Zuweisungen. So erhalten
die an der Bildung der Verbandsgemeinde Unstruttal beteiligten 18 Gemeinden
sowie die Verbandsgemeinde Unstruttal insgesamt eine Zuweisung von 433.940
Euro. Davon erhält die Verbandsgemeinde 100.000 Euro als investive Zuweisung
zum Ausgleich der mit der Neugliederung verbundenen Aufwendungen. Die 18
beteiligten Gemeinden erhalten zusammen 333.940 Euro. Hierbei handelt es sich
um ergänzende Schlüsselzuweisungen zur Verbesserung der kommunalen
Infrastruktur. Die Zuweisung beträgt 20 Euro je Einwohnerin und Einwohner, dabei
werden maximal 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner je Gemeinde berücksichtigt.
Die Gemeinde Reinsdorf beteiligt sich nicht an dem Zusammenschluss und wird in
der gesetzlichen Phase zugeordnet.
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