Freiwillige Phase der Gemeindegebietsreform:
Vereinbarungen über Einheits- oder Verbandsgemeinden müssen bis 30.6.2009
vorliegen und bis 1.1.2010 in Kraft treten
15.11.2007, Magdeburg – 332
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 332/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 332/07
Magdeburg, den 15. November 2007
Sperrfrist: Donnerstag, 15.11.2007, 14.30 Uhr
Freiwillige Phase der Gemeindegebietsreform:
Vereinbarungen über Einheits- oder Verbandsgemeinden müssen bis 30.6.2009
vorliegen und bis 1.1.2010 in Kraft treten
In
der heutigen Landtagssitzung beantwortete Innenminister Holger Hövelmann (SPD)
eine Frage der Abgeordneten Barbara Knöfler (Linke) zur Gemeindegebietsreform,
die in ähnlicher Form gelegentlich auch aus den Kommunen gestellt wird. Es geht
darum, ob die Vereinbarungen über die Bildung von Einheitsgemeinden oder
Verbandsgemeinden bereits zum Ende der freiwilligen Phase Mitte 2009 oder erst
zum Ende der gesetzlichen Phase 2011 in Kraft treten müssen.
Der
Innenminister stellte dazu klar: ¿Letztmöglicher Termin zur Vorlage der
genehmigungsfähigen Vereinbarung ist der 30. Juni 2009, der zugleich das Ende
der freiwilligen Phase begründet. Die Vereinbarungen bedürfen für ihr Inkrafttreten
der Genehmigung der jeweils zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde und ihrer
Veröffentlichung mit Genehmigung und den Bestimmungen der
Kommunalaufsichtsbehörde im Amtsblatt des Landkreises. Ein Inkrafttreten kann
mithin erst nach der Veröffentlichung erfolgen. Letztmöglicher Termin für ein
Inkrafttreten ist der 1. Januar 2010.¿
Weitere
Informationen zum Zeitplan für die Gemeindegebietsreform finden Sie unter
www.mi.sachsen-anhalt.de.
Auf
eine weitere Anfrage des Abgeordneten Gerald Grünert (Linke) informierte
Hövelmann darüber, dass bei der Bildung einer Einheitsgemeinde unter
Beteiligung einer Stadt die neue Gemeinde die Bezeichnung ¿Stadt¿ weiter führen
kann. Eine bisherige Stadt, die in einer Einheitsgemeinde zur Ortschaft wird,
kann diese Bezeichnung jedoch nicht mehr führen.
Impressum:
Verantwortlich: Martin Krems
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517
Fax: (0391) 567-5520
Mail:
Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de