Innenministerium unterstützt
Stadt Oberharz am Brocken mit einer Zuweisung in Höhe von über zehn Millionen
Euro
08.09.2010, Magdeburg – 122
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 122/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 122/10
Magdeburg, den 8. September 2010
Innenministerium unterstützt
Stadt Oberharz am Brocken mit einer Zuweisung in Höhe von über zehn Millionen
Euro
Das Innenministerium bewilligt der Stadt Oberharz am Brocken eine Zuweisung in
Höhe von 10.057.981 Euro. Das Geld dient dem teilweisen Ausgleich der von den
am Zusammenschluss beteiligten Städten und Gemeinden eingebrachten
Haushaltsfehlbeträge.
Im Rahmen der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform hatten sich die
Städte Benneckenstein, Hasselfelde und Elbingerode sowie die Gemeinden Elend,
Sorge, Stiege und Tanne zum 1. Januar 2010 zur Stadt Oberharz am Brocken
zusammengeschlossen. Aufgrund der Altfehlbeträge dieser Städte und Gemeinden
befindet sich die ¿neue¿ Stadt Oberharz am Brocken nunmehr in einer schwierigen
finanziellen Situation.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Durch die Altfehlbeträge ist der
Haushalt der Stadt Oberharz am Brocken stark belastet. Diese Fehlbeträge kann
die Stadt aus eigener Kraft nicht ausgleichen. Deshalb und in Anerkennung des
freiwilligen Zusammenschlusses unterstützt das Land die Stadt mit einer
Zuweisung in Millionenhöhe. Die Zuweisung ist jedoch mit der Maßgabe für die
Stadt verbunden, sich in Zukunft um Konsolidierung des Haushalts zu bemühen.¿
Die heute in der Stadt Oberharz am Brocken zusammengeschlossenen Orte hatten in
der Vergangenheit zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten bereits auf
Grundlage des Finanzausgleichgesetzes Liquiditätshilfen in Höhe von insgesamt
etwas über acht Millionen Euro vom Land erhalten. Liquiditätshilfen sind grundsätzlich
rückzahlbar oder werden, wie in diesem Fall, bei späteren Zuweisungen
verrechnet. Deshalb wird der Stadt Oberharz am Brocken jetzt ein Betrag in Höhe
von zwei Millionen Euro ausgezahlt
Hintergrund: Zuweisungen für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden
Gemeinden, die sich im Rahmen der freiwilligen Phase der
Gemeindegebietsreform zusammengeschlossen haben, kann nach dem entsprechenden
Runderlass des Innenministeriums eine finanzielle Unterstützung als
nichtinvestive Zuweisung aus dem hierfür im Landeshaushalt bereitgestellten
Fond gewährt werden. Diese Haushaltsmittel dienen der Stärkung der Verwaltungs-
und Leistungskraft der ¿neuen¿ leitbildgerechten Kommune. Dies kann
insbesondere durch die Reduzierung der Fehlbeträge und/oder der gemeindlichen
Verschuldung erreicht werden.
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