Menu
menu

Innenministerium unterstützt
Stadt Oberharz am Brocken mit einer Zuweisung in Höhe von über zehn Millionen
Euro

08.09.2010, Magdeburg – 122

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 122/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 122/10

 

 

 

Magdeburg, den 8. September 2010

 

 

 

 

 

Innenministerium unterstützt

Stadt Oberharz am Brocken mit einer Zuweisung in Höhe von über zehn Millionen

Euro

 

 

 

Das Innenministerium bewilligt der Stadt Oberharz am Brocken eine Zuweisung in

Höhe von 10.057.981 Euro. Das Geld dient dem teilweisen Ausgleich der von den

am Zusammenschluss beteiligten Städten und Gemeinden eingebrachten

Haushaltsfehlbeträge.

 

Im Rahmen der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform hatten sich die

Städte Benneckenstein, Hasselfelde und Elbingerode sowie die Gemeinden Elend,

Sorge, Stiege und Tanne zum 1. Januar 2010 zur Stadt Oberharz am Brocken

zusammengeschlossen. Aufgrund der Altfehlbeträge dieser Städte und Gemeinden

befindet sich die ¿neue¿ Stadt Oberharz am Brocken nunmehr in einer schwierigen

finanziellen Situation.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Durch die Altfehlbeträge ist der

Haushalt der Stadt Oberharz am Brocken stark belastet. Diese Fehlbeträge kann

die Stadt aus eigener Kraft nicht ausgleichen. Deshalb und in Anerkennung des

freiwilligen Zusammenschlusses unterstützt das Land die Stadt mit einer

Zuweisung in Millionenhöhe. Die Zuweisung ist jedoch mit der Maßgabe für die

Stadt verbunden, sich in Zukunft um Konsolidierung des Haushalts zu bemühen.¿

 

Die heute in der Stadt Oberharz am Brocken zusammengeschlossenen Orte hatten in

der Vergangenheit zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten bereits auf

Grundlage des Finanzausgleichgesetzes Liquiditätshilfen in Höhe von insgesamt

etwas über acht Millionen Euro vom Land erhalten. Liquiditätshilfen sind grundsätzlich

rückzahlbar oder werden, wie in diesem Fall, bei späteren Zuweisungen

verrechnet. Deshalb wird der Stadt Oberharz am Brocken jetzt ein Betrag in Höhe

von zwei Millionen Euro ausgezahlt

 

Hintergrund: Zuweisungen für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden

 

Gemeinden, die sich im Rahmen der freiwilligen Phase der

Gemeindegebietsreform zusammengeschlossen haben, kann nach dem entsprechenden

Runderlass des Innenministeriums eine finanzielle Unterstützung als

nichtinvestive Zuweisung aus dem hierfür im Landeshaushalt bereitgestellten

Fond gewährt werden. Diese Haushaltsmittel dienen der Stärkung der Verwaltungs-

und Leistungskraft der ¿neuen¿ leitbildgerechten Kommune. Dies kann

insbesondere durch die Reduzierung der Fehlbeträge und/oder der gemeindlichen

Verschuldung erreicht werden.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin

Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de