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Land unterstützt Straßenbaumaßnahmen der
Stadt Halle (Saale) mit insgesamt 796.386,67 Euro

23.08.2007, Magdeburg – 221

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 221/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 221/07

 

 

 

Magdeburg, den 23. August 2007

 

 

 

 

 

Land unterstützt Straßenbaumaßnahmen der

Stadt Halle (Saale) mit insgesamt 796.386,67 Euro

 

Das Land fördert auch in diesem

Jahr den kommunalen Straßenbau. Durch die finanzielle Unterstützung kann so

manches Straßenbau­projekt insbesondere für Städte, die ihren Haushalt

konsolidieren müssen, realisiert werden.

 

Das Innenministerium stellt der

Stadt Halle (Saale)

 

· für den Ausbau der Haupterschließungsstraße Gewerbegebiet Halle-Ost im

Bauabschnitt 3b 2 (¿Osttangente¿) 666.666,6 7

Euro

 

· zur Erhöhung der Tragfähigkeit

der Brücke

Hochstraße über die Berliner Straße 99.220,00 Euro und

 

· für

den Neubau der Vossstrasse 30.500,00 Euro zur

Verfügung.

 

Innenstaatssekretär Rüdiger

Erben (SPD): ¿Die Stadt Halle ist nach Einwohnern gemessen die

größte Stadt des Landes Sachsen-Anhalt. 240.000 Einwohner der Stadt sowie deren

Besucher oder auch Geschäftsleute wissen eine vorteilhafte

Verkehrsinfrastruktur zu schätzen. Der Nutzen dieser Straßenbaumaßnahmen wird

enorm sein. Zum einen werden ortsansässigen Unternehmen und die Gewerbegebiete

noch verkehrsgünstiger angeschlossen; zum anderen beruhigen gut ausgebaute

Straßen im innerstädtischen Bereich die angespannte Verkehrssituation.

Investoren und Einheimische wird das freuen.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben

und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Ver­kehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der

Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen

Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist eine

Gemeinde finanziell nicht in der Lage, den 25%igen Eigenanteil zu erbringen, so

dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2

Finanzausgleichs­gesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5508/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de