Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky
zum Entwurf eines Kommunalneugliederungsgesetzes (KngG)
06.10.2005, Magdeburg – 135
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 135/05
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 135/05
Magdeburg, den 6. Oktober 2005
Es gilt das gesprochene Wort!
Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky
zum Entwurf eines Kommunalneugliederungsgesetzes (KngG)
- TOP 5 der Landtagssitzung am 6. Oktober 2005
- Gesetzentwurf
der Landesregierung, LT-Drs. 4/2182
Anrede,
Sie
haben heute den Entwurf eines Kommunalneugliederungsgesetzes zur
Beschlussfassung vorliegen. Als Innenminister freue ich mich darüber besonders,
denn hiermit schließt sich der Kreis der Reform der Verwaltungsebenen um ein
großes weiteres Stück. Sachsen-Anhalts Verwaltung wird neu aufgestellt und wir
können feststellen, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den
Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden.
Wenn
Sie die zahlreichen offen und auch die zum Teil verdeckt geführten Diskussionen
über neue Kommunal- und Verwaltungsreformen in anderen Bundesländern
betrachten, dann stellen Sie fest, dass wir in diesem Vergleich gut dastehen.
Ich treffe dieses Urteil in dieser und nicht in der Form eines Superlativs,
wie es ein überregionales Medium getan hat:
Ich
darf, um dies zu belegen, zitieren ¿ und ich zitiere nicht irgendeine Zeitung,
sondern die Süddeutsche Zeitung, die sicherlich nicht ¿unionsnah¿ ist, vom 15.
Juni 2005:
¿Alle
ostdeutschen Ministerpräsidenten ächzen unter derselben Last: Die
Strukturen.... Reformer sitzen auch in Magdeburg, Dresden, Erfurt und Potsdamm.
Am weitesten ist Sachsen-Anhalt: das Gesetz über die Neuordnung der Kreise
liegt bereits im Landtag. Deren Zahl verringert sich demnach am 1. Juli 2007
von 21 auf 11.¿
Anrede,
wir sollten dieses Lob ruhig annehmen, denn ein Blick zurück zeigt, dass wir
unsere Arbeit nicht verstecken brauchen: Nicht nur die Reform der
Landesverwaltung, sondern auch die der Einheitsgemeinden und
Verwaltungsgemeinschaften wurden in dieser Legislaturperiode aufgegriffen und
umgesetzt. Die Kommunale Gemeinschaftsarbeit wurde auf eine neue Basis
gestellt. Die Deregulierung vorangetrieben. Die Neustrukturierung der
Kreisebene bildet insoweit einen vorläufigen Schlussstein ¿ die
Verwaltungsebenen sind dann neu ausgerichtet, ausgerichtet an den Anforderungen
der Zukunft, ausgerichtet darauf, Einsparpotentiale zu eröffnen und die
Leistungsfähigkeit zu steigern, ausgerichtet darauf, weiterhin effektiv für den
Bürger tätig werden zu können, ohne, dass die regionale Identität der Menschen
und die ¿kommunalpolitische Regierbarkeit¿ verloren geht.
Sehr
geehrte Abgeordnete, wir haben etwas getan, was notwendig und sachgerecht war
und ich sage das gerne: ich kann die Süddeutsche Zeitung insoweit nur bestätigen:
andere Bundesländer sind in diesem Punkt noch nicht so weit wie wir.
Der Dank dafür
gebührt den kommunalpolitischen Akteuren vor Ort sowie den zahlreichen Verbänden,
Kammern und Kirchen, die diesen Prozess stets konstruktiv begleitet haben und
¿ dass möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen ¿insbesondere Ihnen
als Abgeordnete. Denn Sie haben die Frage der Verwaltungsmodernisierung
positiv und sehr aufgeschlossen begleitet und eine inhaltlich offene und
tiefgehende und zügige Beratung des Gesetzes zur Kommunalneugliederung vorgenommen.
Anrede,
dass es dabei auch Streitpunkte gab und gibt, ist bei diesem Thema nicht verwunderlich.
Wie es parlamentarischer Brauch ist, wurde und wird über diesen Gesetzentwurf
gestritten. Ich habe Respekt vor der parlamentarischen Auseinandersetzung ¿
aber dabei muss auch bei den Fakten geblieben werden.
Lassen
Sie mich noch einmal kurz darlegen, wie die Fakten im Falle der Neugliederung
der Landkreise wirklich aussehen:
Auf
der Grundlage der Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Stand 31.12.2003) gibt
es 323 Kreise in Deutschland. Nach Einwohnergrößen gestaffelt ist der größte
Kreis Sachsen-Anhalts derzeit auf Platz 156 zu finden. Allein 9 Kreise finden
sich auf den Plätzen 304 fort folgende. Aufgrund des Gesetzentwurfes, über den
Sie heute beraten, wäre der einwohnerstärkste Kreis dann auf Platz 62 statt auf
Platz 156, und sieben Kreise wären unter den ersten 110 ¿ also dem ersten
Drittel der Kreise in Deutschland. Diese Zahlen machen deutlich, dass wir einen
bedeutenden Schritt bei der Vergrößerung der Landkreise gehen.
Sieben
von elf Landkreisen im ersten Drittel, das ist eine gute Zahl! Nur vier der neu
gebildeten Landkreise erreichen das nicht.
Aber:
Sehr geehrte Abgeordnete der Opposition, ich habe nicht gehört, dass Sie den
Rest von zwei Dritteln der Kreise in Deutschland für nicht zukunftsfähig
halten. Ich will es auch nicht behaupten. Aber woran wollen Sie dann inhaltlich
Ihre Kritik am Gesetzentwurf festmachen? Hier wird deutlich, dass Ihre Kritik
auf theoretische Überlegungen zurückzuführen ist, die in der Praxis nicht zu
bestätigen ist.
Anrede,
der deutsche Durchschnittskreis hat 174 000 Einwohner auf einer Fläche von ca.
1000 km², der Sachsen-Anhaltische nach der Kreisgebietsreform 181.000 Einwohner
verteilt auf mehr als 1800 km².
Derzeit
sind 60 % der Kreise in Deutschland kleiner als 150.000 Einwohner, nach unseren
Vorstellungen sollen es in Sachsen-Anhalt nur noch 27 % sein. Und die sind auch
aufgrund der Bevölkerungsdichte gerechtfertigt.
Anrede,
vor dem Hintergrund dieser Zahlen die Zukunftsfähigkeit der neuen Landkreise zu
bestreiten, ist schlicht nicht nachvollziehbar. Die vorgesehenen Strukturen
haben beste Chancen, langfristig effektiv zu arbeiten.
Anrede,
vergleicht man die ursprünglich von der Landesregierung eingebrachte Fassung
des Gesetzentwurfes mit der jetzigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses,
fällt auf, dass der Entwurf im parlamentarischen Verfahren trotz der mit dieser
Thematik untrennbar verbundenen zahlreichen Interessenkonflikte wenige
Änderungen erfahren hat. Nach meiner festen Überzeugung ist diese Tatsache
auch auf die intensiven Vorarbeiten der Landesregierung vor der Einbringung des
Entwurfes in das Parlament, insbesondere die umfassende Vorab-Beteiligung
aller betroffenen Kommunen und vieler Institutionen, Verbände, Kammern und
anderer Gruppierungen, zurückzuführen.
Anrede,
es war und
ist Strategie der Landesregierung, keine Reform ¿über die Köpfe der Menschen
hinweg¿ zu betreiben. Ein gutes Ergebnis kann vielmehr nur gemeinsam mit den
Betroffenen vor Ort erreicht werden. Deshalb wurde ein sehr umfangreiches
Anhörungsverfahren durchgeführt. Sämtliche Gemeinden und Landkreise des Landes
Sachsen-Anhalt wurden zu dem Gesetzentwurf angehört. Der Gesetzentwurf wurde
zudem im Rahmen einer Landrätekonferenz vorgestellt und in Bürgermeisterkonferenzen,
die in jedem Landkreis stattfanden, erörtert. Das Anhörungsverfahren erstreckte
sich auch auf landesweit tätige Verbände.
Auch
wurden Kreiskonferenzen in allen Landkreisen durchgeführt, in denen sich auf
kreislicher Ebene tätige Vereinigungen wie auch örtliche Politiker und
Wirtschaftsvertreter zu dem Entwurf positionierten und eigene Vorstellungen
vortrugen.
Diese
Einbindung ausnahmslos aller Kommunen des Landes und der Versuch, möglichst
viele Institutionen, Verbände, Kammern und andere Gruppierungen einzubinden,
geschah in einem Umfang, der seinesgleichen sucht. Gestatten Sie mir daher an
dieser Stelle einen erneuten herzlichen Dank an alle Personen und
Institutionen, die den Prozess dieser Anhörungen konstruktiv begleitet haben,
gleich ob in der Sache zustimmend oder kritisch.
Anrede,
es war von
Anfang an klar, dass bei einer kommunalen Neugliederung nicht dem Wunsch aller
Beteiligten entsprochen werden kann. Aber wie Sie, sehr geehrte Abgeordnete,
sehen, konnten wir durch das enge Zusammenwirken mit den Verantwortlichen vor
Ort einen sehr weit gehenden Konsens herstellen. Wenige Bereiche verblieben, in
denen die widerstreitenden Interessen nicht ausgeglichen werden konnten. Wir
haben auch für diese Fälle anhand der Vorgaben des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes
und objektiven Kriterien Vorschläge erarbeitet, die wir Ihnen in dem Entwurf
zur Neugliederung der Landkreise vorgelegt haben.
Anrede,
die
Kriterien, nach denen die Landkreise neu geordnet wurden, brauche ich an dieser
Stelle nicht wiederholen. Sie werden bereits durch das
Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz festgelegt. Die Anwendung dieser
Kriterien engte die Zahl der möglichen Varianten ein. Gleichwohl kann ich als
Ergebnis vieler Gespräche vor Ort bestätigen, dass diese Begrenzungen - und
insbesondere auch die Flächenbegrenzung - ihre Richtigkeit haben. Immer wieder
wurde mir bestätigt, dass die Ausübung von ehrenamtlicher Tätigkeit keine
größeren Landkreise zulässt als die vorgesehenen. Diese Meinung vertraten
nicht nur Kreistagsmitglieder, sondern ehrenamtlich Tätige in ganz
verschiedenen Lebensbereichen. Diese Ansicht wurde übrigens auch
parteiübergreifend vertreten, so dass ich die verehrten Abgeordneten der
Opposition bitten möchte, sich doch mal an die eigene Basis zu wenden, wenn
immer wieder lautstark noch größere Landkreise gefordert werden.
Sehr
geehrte Abgeordnete der Opposition: Sie würden mit größeren Landkreisen das
Ehrenamt auf kreislicher Ebene im Kern treffen und der kommunalen Selbstverwaltung
dieser Verwaltungsebene Schaden zufügen. Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf
enthält eine sachgemäße und angemessene Antwort auf die Anforderungen der
Zukunft, respektiert und unterstützt das Selbstverwaltungsrecht der Kreise und
kommt den Interessen vor Ort so weit es geht entgegen.
Anrede,
im Land Sachsen-Anhalt wird seit langer Zeit über die kommunale Neugliederung
gesprochen. Unter der CDU-FDP-Landesregierung sind die Verwaltungs- und Gebietsreformen
endlich wirklich angepackt worden. Sie, sehr geehrte Abgeordnete, haben heute
die Möglichkeit, mit dem Beschluss über das Kommunalneugliederungsgesetz einen
wesentlichen Schlussstrich im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung im Land zu
setzen, und die Bevölkerung erwartet dies auch von Ihnen. Diskutiert wurde
genug, es ist Zeit zum Handeln.
Sehr
geehrte Abgeordnete, ich bitte um Ihre Zustimmung.
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