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Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky
zum Entwurf eines Kommunalneugliederungsgesetzes (KngG)

06.10.2005, Magdeburg – 135

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 135/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 135/05

 

 

 

Magdeburg, den 6. Oktober 2005

 

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

 

 

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky

zum Entwurf eines Kommunalneugliederungsgesetzes (KngG)

 

- TOP 5 der Landtagssitzung am 6. Oktober 2005

 

- Gesetzentwurf

der Landesregierung, LT-Drs. 4/2182

 

Anrede,

 

Sie

haben heute den Entwurf eines Kommunalneugliederungs­gesetzes zur

Beschlussfassung vorliegen. Als Innenminister freue ich mich darüber besonders,

denn hiermit schließt sich der Kreis der Reform der Verwaltungsebenen um ein

großes weiteres Stück. Sachsen-Anhalts Verwaltung wird neu aufge­stellt und wir

können feststellen, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den

Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden.

 

Wenn

Sie die zahlreichen offen und auch die zum Teil verdeckt geführten Diskussionen

über neue Kommunal- und Verwal­tungsreformen in anderen Bundesländern

betrachten, dann stellen Sie fest, dass wir in diesem Vergleich gut dastehen.

Ich treffe dieses Urteil in dieser und nicht in der Form eines Super­lativs,

wie es ein überregionales Medium getan hat:

 

Ich

darf, um dies zu belegen, zitieren ¿ und ich zitiere nicht ir­gendeine Zeitung,

sondern die Süddeutsche Zeitung, die si­cherlich nicht ¿unionsnah¿ ist, vom 15.

Juni 2005:

 

¿Alle

ostdeutschen Ministerpräsidenten ächzen unter derselben Last: Die

Strukturen.... Reformer sitzen auch in Magdeburg, Dresden, Erfurt und Potsdamm.

Am weitesten ist Sachsen-Anhalt: das Gesetz über die Neuordnung der Kreise

liegt bereits im Landtag. Deren Zahl verringert sich demnach am 1. Juli 2007

von 21 auf 11.¿

 

Anrede,

wir sollten dieses Lob ruhig annehmen, denn ein Blick zurück zeigt, dass wir

unsere Arbeit nicht verstecken brauchen: Nicht nur die Reform der

Landesverwaltung, sondern auch die der Einheitsgemeinden und

Verwaltungsgemeinschaften wurden in dieser Legislaturperi­ode aufgegriffen und

umgesetzt. Die Kommunale Gemein­schaftsarbeit wurde auf eine neue Basis

gestellt. Die Deregulierung vorangetrieben. Die Neustrukturierung der

Kreisebene bildet insoweit einen vorläufigen Schlussstein ¿ die

Verwaltungsebenen sind dann neu ausgerichtet, ausgerichtet an den Anforde­rungen

der Zukunft, ausgerichtet darauf, Einsparpotentiale zu eröffnen und die

Leistungsfähigkeit zu steigern, ausgerichtet darauf, weiterhin effektiv für den

Bürger tätig werden zu können, ohne, dass die regionale Identität der Menschen

und die ¿kommunalpolitische Re­gierbarkeit¿ verloren geht.

 

Sehr

geehrte Abgeordnete, wir haben etwas getan, was notwendig und sachgerecht war

und ich sage das gerne: ich kann die Süddeutsche Zeitung insoweit nur bestäti­gen:

andere Bundesländer sind in diesem Punkt noch nicht so weit wie wir.

 

Der Dank dafür

gebührt den kommunalpolitischen Akteuren vor Ort sowie den zahl­reichen Verbänden,

Kammern und Kirchen, die diesen Prozess stets konstruktiv be­gleitet haben und

¿ dass möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen ¿insbe­sondere Ihnen

als Abgeordnete. Denn Sie haben die Frage der Verwaltungsmoder­nisierung

positiv und sehr aufgeschlossen begleitet und eine inhaltlich offene und

tiefgehende und zügige Beratung des Gesetzes zur Kommunalneugliederung vorge­nommen.

 

Anrede,

dass es dabei auch Streitpunkte gab und gibt, ist bei diesem Thema nicht verwun­derlich.

Wie es parlamentarischer Brauch ist, wurde und wird über diesen Gesetz­entwurf

gestritten. Ich habe Respekt vor der parlamentarischen Auseinandersetzung ¿

aber dabei muss auch bei den Fakten geblieben werden.

 

Lassen

Sie mich noch einmal kurz darlegen, wie die Fakten im Falle der Neugliede­rung

der Landkreise wirklich aussehen:

 

Auf

der Grundlage der Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Stand 31.12.2003) gibt

es 323 Kreise in Deutschland. Nach Einwohnergrößen gestaffelt ist der größte

Kreis Sachsen-Anhalts derzeit auf Platz 156 zu finden. Allein 9 Kreise finden

sich auf den Plätzen 304 fort folgende. Aufgrund des Gesetzentwurfes, über den

Sie heute beraten, wäre der einwohnerstärkste Kreis dann auf Platz 62 statt auf

Platz 156, und sieben Kreise wären unter den ersten 110 ¿ also dem ersten

Drittel der Kreise in Deutschland. Diese Zahlen machen deutlich, dass wir einen

bedeutenden Schritt bei der Vergrößerung der Landkreise gehen.

 

Sieben

von elf Landkreisen im ersten Drittel, das ist eine gute Zahl! Nur vier der neu

gebildeten Landkreise erreichen das nicht.

 

Aber:

Sehr geehrte Abgeordnete der Opposition, ich habe nicht gehört, dass Sie den

Rest von zwei Dritteln der Kreise in Deutschland für nicht zukunftsfähig

halten. Ich will es auch nicht behaupten. Aber woran wollen Sie dann inhaltlich

Ihre Kritik am Gesetzentwurf festmachen? Hier wird deutlich, dass Ihre Kritik

auf theoretische Überlegungen zurückzuführen ist, die in der Praxis nicht zu

bestätigen ist.

 

Anrede,

der deutsche Durchschnittskreis hat 174 000 Einwohner auf einer Fläche von ca.

1000 km², der Sachsen-Anhaltische nach der Kreisgebietsreform 181.000 Einwohner

verteilt auf mehr als 1800 km².

 

Derzeit

sind 60 % der Kreise in Deutschland kleiner als 150.000 Einwohner, nach unseren

Vorstellungen sollen es in Sachsen-Anhalt nur noch 27 % sein. Und die sind auch

aufgrund der Bevölkerungsdichte gerechtfertigt.

 

Anrede,

vor dem Hintergrund dieser Zahlen die Zukunftsfähigkeit der neuen Landkreise zu

bestreiten, ist schlicht nicht nachvollziehbar. Die vorgesehenen Strukturen

haben beste Chancen, langfristig effektiv zu arbeiten.

 

Anrede,

vergleicht man die ursprünglich von der Landesregierung eingebrachte Fassung

des Gesetzentwurfes mit der jetzigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses,

fällt auf, dass der Entwurf im parlamentarischen Verfahren trotz der mit dieser

Thematik untrennbar verbundenen zahlreichen Interessenkonflikte wenige

Änderungen erfah­ren hat. Nach meiner festen Überzeugung ist diese Tatsache

auch auf die intensiven Vorarbeiten der Landesregierung vor der Einbringung des

Entwurfes in das Parla­ment, insbesondere die umfassende Vorab-Beteiligung

aller betroffenen Kommunen und vieler Institutionen, Verbände, Kammern und

anderer Gruppierungen, zurück­zuführen.

 

Anrede,

es war und

ist Strategie der Landesregierung, keine Reform ¿über die Köpfe der Menschen

hinweg¿ zu betreiben. Ein gutes Ergebnis kann vielmehr nur gemeinsam mit den

Betroffenen vor Ort erreicht werden. Deshalb wurde ein sehr umfangreiches

Anhörungsverfahren durchgeführt. Sämtliche Gemeinden und Landkreise des Lan­des

Sachsen-Anhalt wurden zu dem Gesetzentwurf angehört. Der Gesetzentwurf wurde

zudem im Rahmen einer Landrätekonferenz vorgestellt und in Bürgermeister­konferenzen,

die in jedem Landkreis stattfanden, erörtert. Das Anhörungsverfahren erstreckte

sich auch auf landesweit tätige Verbände.

 

Auch

wurden Kreiskonferenzen in allen Landkreisen durchgeführt, in denen sich auf

kreislicher Ebene tätige Vereinigungen wie auch örtliche Politiker und

Wirtschafts­vertreter zu dem Entwurf positionierten und eigene Vorstellungen

vortrugen.

 

Diese

Einbindung ausnahmslos aller Kommunen des Landes und der Versuch, mög­lichst

viele Institutionen, Verbände, Kammern und andere Gruppierungen einzubin­den,

geschah in einem Umfang, der seinesgleichen sucht. Gestatten Sie mir daher an

dieser Stelle einen erneuten herzlichen Dank an alle Personen und

Institutionen, die den Prozess dieser Anhörungen konstruktiv begleitet haben,

gleich ob in der Sa­che zustimmend oder kritisch.

 

Anrede,

es war von

Anfang an klar, dass bei einer kommunalen Neugliederung nicht dem Wunsch aller

Beteiligten entsprochen werden kann. Aber wie Sie, sehr geehrte Ab­geordnete,

sehen, konnten wir durch das enge Zusammenwirken mit den Verant­wortlichen vor

Ort einen sehr weit gehenden Konsens herstellen. Wenige Bereiche verblieben, in

denen die widerstreitenden Interessen nicht ausgeglichen werden konnten. Wir

haben auch für diese Fälle anhand der Vorgaben des Kommunal­neugliederungs-Grundsätzegesetzes

und objektiven Kriterien Vorschläge erarbeitet, die wir Ihnen in dem Entwurf

zur Neugliederung der Landkreise vorgelegt haben.

 

Anrede,

die

Kriterien, nach denen die Landkreise neu geordnet wurden, brauche ich an dieser

Stelle nicht wiederholen. Sie werden bereits durch das

Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz festgelegt. Die Anwendung dieser

Kriterien engte die Zahl der möglichen Varianten ein. Gleichwohl kann ich als

Ergebnis vieler Gespräche vor Ort bestätigen, dass diese Begrenzungen - und

insbesondere auch die Flächenbegren­zung - ihre Richtigkeit haben. Immer wieder

wurde mir bestätigt, dass die Ausübung von ehrenamtlicher Tätigkeit keine

größeren Landkreise zulässt als die vorgesehe­nen. Diese Meinung vertraten

nicht nur Kreistagsmitglieder, sondern ehrenamtlich Tätige in ganz

verschiedenen Lebensbereichen. Diese Ansicht wurde übrigens auch

parteiübergreifend vertreten, so dass ich die verehrten Abgeordneten der

Opposition bitten möchte, sich doch mal an die eigene Basis zu wenden, wenn

immer wieder lautstark noch größere Landkreise gefordert werden.

 

Sehr

geehrte Abgeordnete der Opposition: Sie würden mit größeren Landkreisen das

Ehrenamt auf kreislicher Ebene im Kern treffen und der kommunalen Selbstverwal­tung

dieser Verwaltungsebene Schaden zufügen. Der von uns vorgelegte Gesetz­entwurf

enthält eine sachgemäße und angemessene Antwort auf die Anforderungen der

Zukunft, respektiert und unterstützt das Selbstverwaltungsrecht der Kreise und

kommt den Interessen vor Ort so weit es geht entgegen.

 

Anrede,

im Land Sachsen-Anhalt wird seit langer Zeit über die kommunale Neugliederung

gesprochen. Unter der CDU-FDP-Landesregierung sind die Verwaltungs- und Ge­bietsreformen

endlich wirklich angepackt worden. Sie, sehr geehrte Abgeordnete, haben heute

die Möglichkeit, mit dem Beschluss über das Kommunalneugliede­rungsgesetz einen

wesentlichen Schlussstrich im Rahmen der Verwaltungsmoder­nisierung im Land zu

setzen, und die Bevölkerung erwartet dies auch von Ihnen. Diskutiert wurde

genug, es ist Zeit zum Handeln.

 

Sehr

geehrte Abgeordnete, ich bitte um Ihre Zustimmung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe

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