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Bundesrat fordert Ausnahmen bei
Fahrerlaubnissen für Feuerwehrleute /
Innenminister Hövelmann für schnelle Umsetzung

07.11.2008, Magdeburg – 282

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 282/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 282/08

 

 

 

Magdeburg, den 7. November 2008

 

 

 

 

 

Bundesrat fordert Ausnahmen bei

Fahrerlaubnissen für Feuerwehrleute /

Innenminister Hövelmann für schnelle Umsetzung

 

Der

Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Änderung der

Fahrerlaubnisverordnung gefordert. Ziel des Beschlusses ist eine ausreichende

Rechtsgrundlage dafür, dass Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren sowie

Helfer des Katastrophen­schutzes mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B

Einsatzfahr­zeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen fahren

dürfen.

 

Die

zahlreichen ehrenamtlichen Kräfte verfügen in der Regel nur über den

Führerschein der Klasse B. Nach den

EU-Führerscheinregelungen dürfen Inhaber dieser Führerschein­klasse nur noch

3,5 Tonnen schwere Einsatzfahrzeuge fahren. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) fordert deshalb schon lange

entsprechende Ausnahme­regelungen. ¿Deshalb freue ich mich, dass die Länder

sich heute dafür ausgesprochen haben. Die Bundesregierung sollte zeitnah eine

entsprechende Verordnung auf den Weg bringen. Die Sonderregelungen sind für den

Erhalt der Einsatzbereit­schaft unerlässlich¿, so Hövelmann.

 

Ein zentrales Problem ist in diesem

Zusammenhang die Kostenfrage. Die Kosten für den Erwerb der Lkw-Fahr­erlaubnisse

könnten nicht den FFW-Mitgliedern selbst zugemutet werden, betonte Hövelmann.

Deshalb kämen auf die Kommunen erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu, wenn

die Forderung des Bundesrates nicht umgesetzt würde.

 

Hintergrund:

 

Die

mit der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft getretenen Neuregelung des

Führerscheinrechts hat eine Veränderung der den Führerscheinen zugeordneten

Gewichtsklassen mit sich gebracht. Der dem alten Führerschein der Klasse 3 ent­sprechende

neue Führerschein der Klasse B berechtigt nur noch zum Führen von

Kraftfahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen statt bisher 7,5 Tonnen. Der neue

Führerschein der Klasse C1 deckt Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ab.

Für Kraftfahrzeuge mit höherem Gewicht als 7,5 Tonnen ist der Führerschein der

Klasse C erforderlich. Diese neue Klasseneinteilung stellt insbesondere die

Freiwilligen Feuerwehren, die Rettungs­dienste sowie die technischen Hilfsdienste

vor große Probleme, weil die im Fuhrpark vorhandenen Kraftfahrzeuge auf Grund

technischer Neuerungen ganz überwiegend ein zulässiges Gesamtgewicht von über

3,5 Tonnen haben.

 

Um die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen

Feuerwehren, insbesondere im ländlichen Raum, sowie der technischen

Hilfsdienste und Rettungsdienste zu erhalten, bedarf es einer auf diese

Bereiche beschränkten Sonderregelung. Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie

2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein

(Neufassung) vom 20. Dezember 2006 ermöglicht den Mitgliedstaaten, Fahrzeuge,

die von den Streitkräften und dem Katastrophenschutz eingesetzt werden oder

deren Kontrolle unterstellt sind, von der Anwendung dieser Richtlinie

auszuschließen. Hierunter sind auch Kraftfahrzeuge der Freiwilligen

Feuerwehren, der Rettungsdienste sowie der technischen Hilfsdienste zu

verstehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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