Bundesrat fordert Ausnahmen bei
Fahrerlaubnissen für Feuerwehrleute /
Innenminister Hövelmann für schnelle Umsetzung
07.11.2008, Magdeburg – 282
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 282/08
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 282/08
Magdeburg, den 7. November 2008
Bundesrat fordert Ausnahmen bei
Fahrerlaubnissen für Feuerwehrleute /
Innenminister Hövelmann für schnelle Umsetzung
Der
Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Änderung der
Fahrerlaubnisverordnung gefordert. Ziel des Beschlusses ist eine ausreichende
Rechtsgrundlage dafür, dass Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren sowie
Helfer des Katastrophenschutzes mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B
Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen fahren
dürfen.
Die
zahlreichen ehrenamtlichen Kräfte verfügen in der Regel nur über den
Führerschein der Klasse B. Nach den
EU-Führerscheinregelungen dürfen Inhaber dieser Führerscheinklasse nur noch
3,5 Tonnen schwere Einsatzfahrzeuge fahren. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) fordert deshalb schon lange
entsprechende Ausnahmeregelungen. ¿Deshalb freue ich mich, dass die Länder
sich heute dafür ausgesprochen haben. Die Bundesregierung sollte zeitnah eine
entsprechende Verordnung auf den Weg bringen. Die Sonderregelungen sind für den
Erhalt der Einsatzbereitschaft unerlässlich¿, so Hövelmann.
Ein zentrales Problem ist in diesem
Zusammenhang die Kostenfrage. Die Kosten für den Erwerb der Lkw-Fahrerlaubnisse
könnten nicht den FFW-Mitgliedern selbst zugemutet werden, betonte Hövelmann.
Deshalb kämen auf die Kommunen erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu, wenn
die Forderung des Bundesrates nicht umgesetzt würde.
Hintergrund:
Die
mit der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft getretenen Neuregelung des
Führerscheinrechts hat eine Veränderung der den Führerscheinen zugeordneten
Gewichtsklassen mit sich gebracht. Der dem alten Führerschein der Klasse 3 entsprechende
neue Führerschein der Klasse B berechtigt nur noch zum Führen von
Kraftfahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen statt bisher 7,5 Tonnen. Der neue
Führerschein der Klasse C1 deckt Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ab.
Für Kraftfahrzeuge mit höherem Gewicht als 7,5 Tonnen ist der Führerschein der
Klasse C erforderlich. Diese neue Klasseneinteilung stellt insbesondere die
Freiwilligen Feuerwehren, die Rettungsdienste sowie die technischen Hilfsdienste
vor große Probleme, weil die im Fuhrpark vorhandenen Kraftfahrzeuge auf Grund
technischer Neuerungen ganz überwiegend ein zulässiges Gesamtgewicht von über
3,5 Tonnen haben.
Um die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen
Feuerwehren, insbesondere im ländlichen Raum, sowie der technischen
Hilfsdienste und Rettungsdienste zu erhalten, bedarf es einer auf diese
Bereiche beschränkten Sonderregelung. Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie
2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein
(Neufassung) vom 20. Dezember 2006 ermöglicht den Mitgliedstaaten, Fahrzeuge,
die von den Streitkräften und dem Katastrophenschutz eingesetzt werden oder
deren Kontrolle unterstellt sind, von der Anwendung dieser Richtlinie
auszuschließen. Hierunter sind auch Kraftfahrzeuge der Freiwilligen
Feuerwehren, der Rettungsdienste sowie der technischen Hilfsdienste zu
verstehen.
Impressum:
Verantwortlich: Martin Krems
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517
Fax: (0391) 567-5520
Mail:
Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de