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Innenminister Hövelmann zum FAG: Die zweite
große Reform in dieser Legislaturperiode

10.12.2009, Magdeburg – 244

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 244/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 244/09

 

 

 

Magdeburg, den 10. Dezember 2009

 

 

 

Sperrfrist: heute, 10.12.2009, 11.00 Uhr

 

 

 

Innenminister Hövelmann zum FAG: Die zweite

große Reform in dieser Legislaturperiode

 

Der Landtag berät am heutigen

Donnerstag abschließend über den Entwurf eines neuen Finanzausgleichsgesetzes

(FAG). In der Debatte erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD):

 

¿Gestatten Sie mir, dass ich,

bevor ich zum heute debattierten Finanzausgleichsgesetz überleite, mich

besonders an die vierzehn Damen und Herren Abgeordnete wende, die diesem

Landtag bereits in der 1. Wahlperiode angehörten. In der Zeit vor Weihnachten

1990, also vor nunmehr 19 Jahren, begann mit dem Gesetzentwurf der damaligen

Landesregierung vom 11. Dezember die Diskussion um die Finanzausstattung der

Kommunen.

 

Die

Zuweisungen des Landes an die Gemeinden und Landkreise der Jahre 1991, 1992 und

1993/1994 regelten noch Jahresgesetze. Das jeweilige

Gemeindefinanzierungsgesetz stellte aus dem Steueraufkommen des Landes sowie

aus dem Landesanteil am Fonds ,Deutsche Einheit` allgemeine Zuweisungen,

vorverteilt auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die kreisfreien

Städte und die Landkreise, in der Binnenverteilung nach Einwohnerzahlen

gewichtet, zur Verfügung.

 

In der zweiten

Legislaturperiode begann eine neue Ära der Gesetzgebung: Auf der Grundlage des Gesetzentwurfs

von SPD und Bündnis 90/Grüne vom 26. Oktober 1994 über den Finanzausgleich,

dabei liegt die Betonung auf ,Ausgleich`, wurde die einfach strukturierte

Regelung der Gemeindefinanzierungsgesetzes durch die Einbeziehung der

gemeindlichen Steuerkraft in die Ausgleichsregelung ersetzt. Der Finanzausgleich

wurde von da an den Anforderungen der Landesverfassung und der Gemeindeordnung

eher gerecht.

 

In den Jahren von 1996 bis

heute wurde das Finanzausgleichsgesetz 18mal, zuletzt durch das Zweite Funktionalreformgesetz

vom 5. November diesen Jahres, geändert.

 

Mit dem

heute zu beschließenden Gesetzentwurf steht der kommunale Finanzausgleich vor

einer entscheidenden Fortentwicklung:

 

In

Abkehr von der bisherigen Berechnung der Finanzausgleichsmasse über die

Festsetzung einer Verbundquote ist zentrales Ziel dieses Gesetzentwurfs, den

Finanzausgleich auf eine aufgabenbezogene, am Bedarf ausgerichtete und damit

von der Leistungskraft des Landes unabhängige Ermittlung der Finanzausgleichsmasse

umzustellen.

 

Damit bleibt es dem Gesetzgeber

der Fünften Legislaturperiode vorbehalten, eine weitere, entscheidende Weiche

zu einem für die Kommunen verlässlichen Finanzausgleich zu stellen. Ich möchte

an dieser Stelle den Regierungsfraktionen meinen ausdrücklichen Dank für die

intensive Beratung - quasi bis zur letzten Minute - des Gesetzentwurfes sagen.

Sie haben das Gesetz besser gemacht, und im Ergebnis wird den Kommunen noch

mehr Geld zu Verfügung gestellt. Dieses freut mich als Kommunalminister natürlich

besonders.

 

Auch wenn der Weg manchmal

holprig und auch vermeintlich löchrig war - ich erinnere nur an das ebenso

schnell entstandene wie wieder verschwundene vermeintliche 270-Millionen-Loch -,

ich denke, ihn gemeinsam zu gehen, hat sich gelohnt.

 

Denn um es ganz deutlich zu

sagen: Würde das FAG nicht novelliert werden, würde die alte Rechtslage fort

gelten, wonach abhängig von den Einnahmen des Landes die Kommunen anteilig

Zuweisungen erhalten. Dieses hätte zur Folge, dass die Kommunen im kommenden

Jahr - berücksichtigt man die allerjüngsten Schätzungen zur Entwicklung der Einnahmen

des Landes, nicht zuletzt aufgrund der Entscheidungen des Bundes - ca. 150

Millionen Euro weniger erhalten würden. Aus Sicht des Landeshaushaltes wäre das

Festhalten am alten Recht also durchaus eine erwägenswerte Option gewesen. Aber

genau dieses wird das Land nicht tun und bekennt sich damit zu seiner

besonderen Verantwortung gegenüber den Kommunen.

 

Angesichts der gegenwärtigen

Finanz- und Wirtschaftskrise ist es auch nicht so, dass sich die Einnahmen des

Staates innerhalb eines Jahres erholen werden. Für den Bundeshaushalt ist bei

der Verabschiedung des zweiten Nachtragshaushaltes 2009 davon ausgegangen

worden, dass sich im erst im Jahr 2013 die Einnahmen des Staates wieder dem Niveau

von 2009 annähern. Und bei dieser Prognose waren die Steuerpläne der neuen

Bundesregierung noch gar nicht mit einberechnet. Berücksichtigt man die

Absenkung der Solidarpaktmittel dürfte die Einnahmeentwicklung unseres Landes

sich noch kritischer darstellen.

 

Ich stelle jedenfalls hier

fest: Das neue FAG ist ein großer Gewinn für die kommunale Familie, und zwar

für alle Angehörigen der kommunalen Familie. Ich kann den Ruf nach mehr

Zuweisungen, insbesondere von Seiten der kreisfreien Städte und der Gemeinden

im kreisangehörigen Raum, nachvollziehen. Aber Land und Kommunen sitzen in

einem Boot - und ein noch mehr an Zuweisungen wäre in Zeiten der Finanz- und

Wirtschaftkrise für das Land fiskalpolitisch nicht zu vertreten. Fakt ist:

Schon dieses FAG ist ein großer Kraftakt des Landes und verdient Anerkennung.

 

Insbesondere von der FDP, deren

Finanzpolitik im Bund uns hier völlig die Beine wegzuschlagen droht, verbitte

ich mir jegliche Kritik.

 

Zurück zur Genese des heute

behandelten Gesetzentwurfs: Bereits die Wegstrecke vom Referentenentwurf zum

Gesetzentwurf, also zur Einbringung der Drucksache 5/2018 vom 10. Juni 2009 in

den Landtag, hat dazu beigetragen, dass die Frage der Anrechnung eigener

Einnahmen (d.h. der Kreisumlage, bzw. eigener Steuereinnahmen) auf die Ausgaben

für die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises

problematisiert wurde.

 

Im Ergebnis werden die Aufgaben

des übertragenen Wirkungskreises (nach Abzug direkt zurechenbarer Einnahmen aus

Verwaltungsgebühren und sonstiger Erstattungen), nunmehr vollständig und

unabhängig von der Finanzkraft der einzelnen Kommune vom Land finanziert.

 

Die

anschließende Diskussion der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres in

den Fachausschüssen, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Empfehlungen

aus der Vorlage 24, dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, hat dazu

beigetragen, fachpolitische Schwerpunkte zu setzen.

 

Zum Beispiel wird unter Nr. 2

der ,9-Punkte-Empfehlung` angeregt, dass das Gesetz wieder mehr besondere Ergänzungszuweisungen

ausweisen sollte:

 

· So ist

der Diskussion um das Zweite Funktionalreformgesetzes die Übernahme der

Finanzierung für die Suchtberatungsstellen zu verdanken,

 

· die,

mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, zusätzlich zur Jugendpauschale

wieder Eingang in das Finanzausgleichsgesetz gefunden hat.

 

· Darüber

hinaus wird mit § 11 eine weitere Besondere Ergänzungszuweisung für die

Wahrnehmung der Aufgaben der Hilfe zur Erziehung aufgenommen.

 

· Zudem

ist den allgemeinen Zuweisungen der Landkreise und der kreisfreien Städte ein

aufgabenbezogen ermittelter Betrag entnommen, der im Verhältnis der Länge der

Kreisstraßen verteilt wird.

 

Umgesetzt

wird auch der unter Nr. 6 der Empfehlungen formulierte Prüfauftrag, wonach die

Gemeinden innerhalb des Finanzausgleichs ihre eigene Steuerkraft ab 2011 mit 90

v.H. und ab 2012 mit 100 v.H. einzubringen haben.

 

Mit der

besonderen Regelung zur Einwohnergewichtung werden die Verbandsgemeinden den

Einheitsgemeinden gleichgestellt und mit der Umsetzung des Prüfauftrags Nr. 8

wird die Investitionspauschale in Abhängigkeit der Steuerkraft gewährt.

 

Für den erfolgreichen Abschluss

der Diskussion als besonders wichtig stellte sich schließlich der Auftrag

heraus, zu überprüfen, ob den Kommunen garantiert werden kann, dass ihre Finanzausstattung

in der Übergangszeit bis 2012 nicht unter ein noch zu bestimmendes Maß absinken.

 

Diese Forderung setzt der neu

aufgenommene § 29 um: Zum Ausgleich von Härten, die mit Einnahmeverlusten, die

durch das Inkrafttreten des Finanzausgleichs entstehen, verbunden sind, stellt

das Land den kreisangehörigen Gemeinden für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

jeweils einen Gesamtbetrag von 1,157 Mio. ¿ zur Verfügung.

 

Dazu hat der Innenausschuss die

zugrundeliegende Modellberechnung zum Protokoll genommen und den Haushaltsgesetzgeber

gebeten, eine entsprechende Erläuterung im Einzelplan 13 auszubringen. Diese

Erläuterungen werden dem Finanzausschuss für seine Beratungen zum Einzelplan 13

vorgelegt.

 

Gestatten

Sie mir noch ein Wort zu den mit den Interessensvertretern der Kommunen, mit

Bürgermeistern und Landräten geführten Diskussionen: Nicht ohne ausführliche

Diskussion, aber doch aus unterschiedlichen Gründen wurde nicht allen

Forderungen der Spitzenverbände, der Oberbürgermeister und der Landräte auf dem

Weg zur Ermittlung der Finanzausgleichsmasse Rechnung getragen. Das ist auch

das Ergebnis unterschiedlicher Wertungen von Sachverhalten sowie eines

politischen Abwägungsprozesses.

 

Dennoch behaupte ich, und meine

persönliche Erinnerung an die in Stendal stattgefundene Landkreisversammlung

bestätigt mich: Die Landräte, versammelt im Landkreistag Sachsen-Anhalt, sind

nach wie vor der Auffassung, dass die stark aufgabenbezogene Ausrichtung des

neuen kommunalen Finanzausgleichs die Planungssicherheit für die Kommunen

erhöht und die konkrete Kostenbeteiligung des Landes an den einzelnen

kommunalen Aufgaben verdeutlichte. Im Rahmen der Stendaler Thesen wird an der

Umstellung des Finanzausgleichssystems festgehalten.

 

Auch der Städte- und Gemeindbund

begrüßt nach wie vor, dass der Gesetzentwurf einem an der Aufgabenwahrnehmung

der Kommunen orientierten Berechnungsmodus für die Ermittlung der angemessenen

Finanzausgleichsmasse folgt. Dadurch wird ein stärkerer Zusammenhang zwischen

der Festsetzung von Aufgabenstandards und den daraus resultierenden Kosten für

die Kommunen hergestellt.

 

Zusammenfassend kann ich heute

feststellen, dass der vorgelegte Entwurf die Grundforderung nach einer

nachvollziehbaren, belastbaren Ermittlung der aufgabenangemessenen Finanzausstattung

umsetzt und die steuerkraftunabhängige Finanzierung der Aufgaben des

übertragenen Wirkungskreises durch das Land Sachsen-Anhalt sichert.

 

Der

vorliegende Gesetzentwurf schreibt die Finanzausgleichsmasse für das Jahr 2010

auf rd. 1,595 Mrd. Euro und für das Jahr 2011 auf rd. 1,590 Mrd. Euro fest

(einschl. der Investitionszuweisungen und der Bedarfszuweisungen).

 

Der

zunehmenden Diskussion zur Verteilungsgerechtigkeit entsprechend werden

besondere Ergänzungszuweisungen nach aufgabenbezogenen Kriterien zur Verfügung

gestellt, das bedeutet natürlich auch, dass das Finanzierungsvolumen, das

aufgabenbezogen, aber steuer- bzw. umlagekraftabhängig zur Auszahlung gelangen

soll als allgemeinen Zuweisungen verringert wurde.

 

Damit ist meines Erachtens der

Einstieg in ein eine Finanzausgleichssystem gelungen, das die

Finanzausgleichsmasse aufgabenbezogen ermittelt und zur Verfügung stellt.

 

Auf diese Grundlage kann die

Revision der Finanzausgleichsjahre 2012 ff. aufsetzen um - in einem weiteren

Schritt der Umsetzung des ,9-Punkte-Kalatogs` - den weiteren Weg in die

aufgabenbezogene Auszahlung der Zuweisungen fortzusetzen.

 

Neben der Gemeindegebietsreform

ist der Einstieg in ein aufgabenbezogenes FAG die zweite große Reform, die der

Landesgesetzgeber in dieser Legislatur durchführt. Darauf können wir stolz

sein. Wir schaffen leistungsfähige Strukturen, die die ihnen zur Verfügung

gestellten finanziellen Mittel bestmöglich für Ihre Einwohnerinnen und

Einwohner umsetzen können.¿

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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