Über 650.000 Euro Finanzhilfe für Trebnitz
08.03.2010, Magdeburg – 25
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 025/10
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 025/10
Magdeburg, den 8. März 2010
Über 650.000 Euro Finanzhilfe für Trebnitz
Der Gemeinde Trebnitz im Burgenlandkreis wurde vom
Innenministerium eine Bedarfszuweisung in Höhe von 658.405 Euro zum Ausgleich
von Haushaltsfehlbeträgen bewilligt. Die finanziellen Schwierigkeiten der Gemeinde
liegen ähnlich wie bei der Stadt Teuchern, die im vergangenen Monat ebenfalls
eine Bedarfszuweisung erhalten hatte, im Wesentlichen in der Zugehörigkeit zum
Abwasserzweckverband ¿Oberes Rippachtal¿ begründet. Innenstaatssekretär Rüdiger
Erben: ¿Trebnitz unternimmt große Anstrengungen, sein Konsolidierungspotenzial
auszuschöpfen. Der Gemeinde ist es dabei auch gelungen, einige Altfehlbeträge
abzudecken, allerdings reicht die eigene Finanzkraft trotz der bisher
vorgenommenen Einsparbemühungen zu einer absehbar vollständigen Deckung bei
Weitem nicht aus. In dem Trebnitz den eingeschlagenen Kurs konsequent
ausgestaltet und das Land der Gemeinde finanziell beisteht, soll es
schrittweise gelingen zu einer ausgeglichenen Haushaltsführung zu gelangen.¿ Die
Gemeinde Trebnitz hatte bereits vor knapp vier Jahren finanzielle Unterstützung
vom Land bekommen. Zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten wurde der
Gemeinde seinerzeit mit einer Liquiditätshilfe im unteren sechsstelligen
Bereich unter die Arme gegriffen. Da Liquiditätshilfen grundsätzlich
rückzahlpflichtig sind bzw. im Fall späterer Bedarfszuweisungen zum Ausgleich
von Haushaltsfehlbeträgen auf den Auszahlungsbetrag angerechnet werden, ist an
die Gemeinde Trebnitz nach Verrechnung dieser Summe Betrag in Höhe von 402.805
Euro ausgezahlt worden.
Hintergrund Bedarfszuweisung
Gemäß § 17
Finanzausgleichsgesetz können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks zur
Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im
Haushalt Bedarfszuweisungen erhalten. Dies betrifft insbesondere den Ausgleich
von Haushaltsfehlbeträgen.
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