Menu
menu

Über 650.000 Euro Finanzhilfe für Trebnitz

08.03.2010, Magdeburg – 25

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 025/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 025/10

 

 

 

Magdeburg, den 8. März 2010

 

 

 

 

 

Über 650.000 Euro Finanzhilfe für Trebnitz

 

Der Gemeinde Trebnitz im Burgenlandkreis wurde vom

Innenministerium eine Bedarfszuweisung in Höhe von 658.405 Euro zum Ausgleich

von Haushaltsfehlbeträgen bewilligt. Die finanziellen Schwierigkeiten der Gemeinde

liegen ähnlich wie bei der Stadt Teuchern, die im vergangenen Monat ebenfalls

eine Bedarfszuweisung erhalten hatte, im Wesentlichen in der Zugehörigkeit zum

Abwasserzweckverband ¿Oberes Rippachtal¿ begründet. Innenstaatssekretär Rüdiger

Erben: ¿Trebnitz unternimmt große Anstrengungen, sein Konsolidierungspotenzial

auszuschöpfen. Der Gemeinde ist es dabei auch gelungen, einige Altfehlbeträge

abzudecken, allerdings reicht die eigene Finanzkraft trotz der bisher

vorgenommenen Einsparbemühungen zu einer absehbar vollständigen Deckung bei

Weitem nicht aus. In dem Trebnitz den eingeschlagenen Kurs konsequent

ausgestaltet und das Land der Gemeinde finanziell beisteht, soll es

schrittweise gelingen zu einer ausgeglichenen Haushaltsführung zu gelangen.¿ Die

Gemeinde Trebnitz hatte bereits vor knapp vier Jahren finanzielle Unterstützung

vom Land bekommen. Zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten wurde der

Gemeinde seinerzeit mit einer Liquiditätshilfe im unteren sechsstelligen

Bereich unter die Arme gegriffen. Da Liquiditätshilfen grundsätzlich

rückzahlpflichtig sind bzw. im Fall späterer Bedarfszuweisungen zum Ausgleich

von Haushaltsfehlbeträgen auf den Auszahlungsbetrag angerechnet werden, ist an

die Gemeinde Trebnitz nach Verrechnung dieser Summe Betrag in Höhe von 402.805

Euro ausgezahlt worden.

 

Hintergrund Bedarfszuweisung

 

Gemäß § 17

Finanzausgleichsgesetz können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks zur

Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im

Haushalt Bedarfszuweisungen erhalten. Dies betrifft insbesondere den Ausgleich

von Haushaltsfehlbeträgen.

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de