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Innere Sicherheit
Neue Amnestieregelung im Waffenrecht

17.07.2017, Magdeburg – 50

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

Ab

sofort gilt eine neue Amnestieregelung im Waffenrecht. Danach besteht die

Möglichkeit, unerlaubt im Besitz befindliche Waffen oder Munition bei den

zuständigen Waffenbehörden oder Polizeidienststellen straffrei abzugeben. Auch

der Transport dieser Waffen oder Munition auf direktem Weg zur Übergabe an die

zuständigen Behörden wird nicht bestraft.

 

 

 

Möglich

wurde die Amnestieregelung nach einer entsprechenden Novellierung des

Waffenrechts und weiterer Vorschriften auf Bundesebene. Sie ist zeitlich

befristet und gilt für ein Jahr bis zum 1. Juli 2018.

 

 

 

Die

letzte Amnestieregelung im Waffenrecht lag im Jahr 2009. Damals wurden in

Sachsen-Anhalt insgesamt 25 unerlaubte Waffen bei den Behörden abgegeben, ein

Großteil dieser Waffen stammte aus Erbschaftsfällen.

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de