Innere Sicherheit
Neue Amnestieregelung im Waffenrecht
17.07.2017, Magdeburg – 50
- Ministerium für Inneres und Sport
Ab
sofort gilt eine neue Amnestieregelung im Waffenrecht. Danach besteht die
Möglichkeit, unerlaubt im Besitz befindliche Waffen oder Munition bei den
zuständigen Waffenbehörden oder Polizeidienststellen straffrei abzugeben. Auch
der Transport dieser Waffen oder Munition auf direktem Weg zur Übergabe an die
zuständigen Behörden wird nicht bestraft.
Möglich
wurde die Amnestieregelung nach einer entsprechenden Novellierung des
Waffenrechts und weiterer Vorschriften auf Bundesebene. Sie ist zeitlich
befristet und gilt für ein Jahr bis zum 1. Juli 2018.
Die
letzte Amnestieregelung im Waffenrecht lag im Jahr 2009. Damals wurden in
Sachsen-Anhalt insgesamt 25 unerlaubte Waffen bei den Behörden abgegeben, ein
Großteil dieser Waffen stammte aus Erbschaftsfällen.
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