Gemeinde Börde-Hakel im Salzlandkreis erhält
vom Land Zuweisung in Millionenhöhe
03.06.2010, Magdeburg – 65
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 065/10
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 065/10
Magdeburg, den 3. Juni 2010
Gemeinde Börde-Hakel im Salzlandkreis erhält
vom Land Zuweisung in Millionenhöhe
Das Innenministerium bewilligt der Gemeinde Börde-Hakel im Salzlandkreis
eine Zuweisung in Höhe von insgesamt knapp 5,3 Millionen Euro. Der
Zuweisungsbetrag dient dem Ausgleich von Fehlbeträgen der Verwaltungshaushalte
der ehemals selbstständigen Gemeinden Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln.
Im Rahmen der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform haben sich
Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln zur Mitgliedsgemeinde Börde-Hakel der
Verbandsgemeinde ¿Egelner Mulde¿ zusammengeschlossen. Aufgrund der Altfehlbeträge
der am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden befindet sich die Gemeinde
Börde-Hakel nunmehr in einer schwierigen finanziellen Situation.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Gemeinde Börde-Hakel ist bemüht,
ihren durch die Altfehlbeträge der am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden
stark belasteten Haushalt zu konsolidieren. Angesichts der schwierigen
Haushaltslage fehlen der Gemeinde Börde-Hakel jedoch die Möglichkeiten, diese
Altfehlbeträge aus eigener Kraft auszugleichen. Aus diesem Grund unterstützt
das Land die Bemühungen der Gemeinde, schrittweise zu einem ausgeglichenen
Haushalt zu kommen.¿
Die ehemals selbstständigen
Gemeinden Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln und die Gemeinde Börde-Hakel
selbst hatten in der Vergangenheit zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten
bereits Liquiditätshilfen in Höhe von insgesamt nahezu 3,7 Millionen Euro vom
Land auf Grundlage des Finanzausgleichgesetzes erhalten. Liquiditätshilfen sind
grundsätzlich rückzahlbar oder werden, wie in diesem Fall, bei späteren
Zuweisungen verrechnet. Deshalb wird der Gemeinde Börde-Hakel jetzt ein Betrag
in Höhe von etwas mehr als 1,6 Millionen Euro ausgezahlt.
Hintergrund: Zuweisungen für den freiwilligen
Zusammenschluss von Gemeinden
Gemeinden, die sich im Rahmen
der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform zusammengeschlossen haben,
kann nach dem entsprechenden Runderlass des Innenministeriums eine finanzielle Unterstützung
als nichtinvestive Zuweisung aus dem hierfür im Landeshaushalt bereitgestellten
Fond gewährt werden. Diese Haushaltsmittel dienen der Stärkung der Verwaltungs-
und Leistungskraft der ¿neuen¿ leitbildgerechten Kommune. Dies kann
insbesondere durch die Reduzierung der Fehlbeträge und/oder der gemeindlichen
Verschuldung erreicht werden.
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