Bundestagswahl 2025
Innenministerium zieht Bilanz zu Straftaten
06.03.2025, Magdeburg – 028/2025
- Ministerium für Inneres und Sport
Nach den vorläufigen Zahlen der Landespolizei wurden im Zusammenhang mit der Bundestagswahl insgesamt 701 Straftaten erfasst (Stand: 26.02.2025). Die 1.235 registrierten beschädigten oder entwendeten Wahlplakate bilden hierbei den Schwerpunkt (mitunter wurden mehrere angegriffene Plakate als eine Straftat erfasst). Die Wahlplakate der CDU waren am häufigsten von Straftaten betroffen (403 Plakate). Auch die AfD (283) und die Partei DIE LINKE (233) hatten Straftaten gegen Wahlwerbung im dreistelligen Bereich zu beklagen; bei der SPD waren es 87, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 80, VOLT 61, FDP 41 und beim BSW 37 registrierte Beschädigungen. Zum Vergleich: Bei den Europa- und Kommunalwahlen im vergangenen Jahr wurden insgesamt 1.452 Wahlplakate beschädigt bzw. entwendet.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Das Recht, wählen zu dürfen, ist eine der höchsten Errungenschaften unserer Demokratie. Diejenigen, die sich zur Wahl stellen, müssen die Möglichkeit haben, für sich und ihre Politik zu werben. Die Beschädigung und das Entwenden von Wahlplakaten untergräbt den demokratischen Wettbewerb. Unterschiedliche Auffassungen sind normal – ihnen darf jedoch nicht mit Aggressionen begegnet werden. Jegliche Angriffe auf Wahlkampfhelfer, Teilnehmer von Wahlveranstaltern oder Pressevertretern sind auf das Schärfste zu verurteilen. Ein respektvoller Umgang miteinander sollte die Grundlage jeder politischen Diskussion sein.“
Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl wurden acht Körperverletzungsdelikte bei der Polizei angezeigt. Diese ereigneten sich vorrangig in Halle (Saale), Magdeburg und Sangerhausen. Neben Wahlkampfhelfern waren auch ein Pressevertreter und zwei Veranstaltungsteilnehmer Opfer einer Straftat. In Wittenberg und Bitterfeld-Wolfen erfasste die Polizei zwei Bedrohungen. In einem Fall wurde einer Partei ein Flyer mit bedrohlichem Inhalt in den Briefkasten geworfen, im anderen Fall wurde ein Wahlhelfer beim Verteilen von Wahlwerbung bedroht. Neben sieben Verfahren wegen Beleidigung wurden auch drei Anzeigen wegen Volksverhetzung und 14 Anzeigen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gestellt. Die Mehrzahl dieser Fälle geschah im Zusammenhang mit dem Beschädigen von Wahlplakaten. Zum Vergleich: Bei den Europa- und Kommunalwahlen im vergangenen Jahr gab es vier Körperverletzungsdelikte, sechs Bedrohungen und 13 Propagandadelikte.
Unmittelbar nach der Veröffentlichung des Termins für die Wahl zum Deutschen Bundestag ergriffen die zuständigen Polizeiinspektionen und das Landeskriminalamt alle notwendigen Maßnahmen, um Störungen während des Wahlkampfes entschieden entgegenzutreten. Im Landeskriminalamt wurde hierzu eine Informationssammelstelle eingerichtet, in der alle landesweiten Erkenntnisse erhoben, abgeglichen und bewertet wurden. Die Kolleginnen und Kollegen tauschten sich regelmäßig aus und konnten die Maßnahmenkonzepte vor Ort entsprechend anpassen.
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