Vier neue Landkreise erhalten größere
Kreistage - Altersgrenze für Landräte und Bürgermeister: keine
Übergangsregelung für Amtsinhaber
31.07.2006, Magdeburg – 142
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 142/06
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 142/06
Magdeburg, den 28. Juli 2006
Vier neue Landkreise erhalten größere
Kreistage - Altersgrenze für Landräte und Bürgermeister: keine
Übergangsregelung für Amtsinhaber
Vier der
neun Landkreise, die zum 1. Juli 2007 neu gebildet werden, sollen nach den
Plänen der Landesregierung am 22. April 2007 größere Kreistage wählen als
bislang vorgesehen. Das sieht ein in der vergangenen Woche vom Kabinett
verabschiedeter Gesetzentwurf vor, den der Staatssekretär im Innenministerium,
Rüdiger Erben (SPD), heute in Magdeburg erläuterte: ¿Mit der Kreisgebietsreform
entstehen erstmals in Sachsen-Anhalt auch Landkreise mit mehr als 200.000
Einwohnern. Damit alle Teile eines neuen Kreises angemessen vertreten sind,
sollen in diesen Landkreisen künftig 60 Kreistagsmitglieder gewählt werden.¿
Das betrifft Burgenland, Harz, Saalekreis und Salzland. Bislang war für
Landkreise mit mehr als 150.000 Einwohnern die Zahl der Kreistagsmitglieder auf
54 festgelegt.
Gleichzeitig wird die Zahl der
für Einwohneranträge und Bürgerbegehren erforderlichen Unterschriften in den
größeren Landkreisen ebenfalls entsprechend angehoben.
Der Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung, der
Landkreisordnung und des Kommunalwahlgesetzes sieht zugleich als obere
Altersgrenze für Landräte, Oberbürgermeister und hauptamtliche Bürgermeister
die Vollendung des 72. Lebensjahrs vor. Für Amtsinhaber, die zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens bereits gewählt sind, soll die alte Regelung gelten, das heißt
das Ausscheiden aus dem Amt mit Erreichen der bisherigen Altersgrenze von 65.
Mit dem Gesetzentwurf wird zudem die Grundlage dafür geschaffen, dass
der Stadtrat und die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister der
künftigen Stadt Dessau-Roßlau gleichzeitig mit den Kreistags- und
Landtagswahlen am 22. April 2007 gewählt werden. Das gilt auch für
kreisangehörige Gemeinden, die ¿ wie Bitterfeld-Wolfen ¿ zum 1. Juli 2007 neu
gebildet werden.
Anlage
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