In Sachsen-Anhalt sind
Rudolf-Heß-Kundgebungen auch in diesem Jahr flächendeckend verboten
13.08.2010, Magdeburg – 109
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 109/10
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 109/10
Magdeburg, den 13. August 2010
In Sachsen-Anhalt sind
Rudolf-Heß-Kundgebungen auch in diesem Jahr flächendeckend verboten
Auch
in diesem Jahr ist in Sachsen-Anhalt jede öffentliche Versammlung verboten, die
aus Anlass des Todestages des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß, der vor 23 Jahren
im Kriegsverbrechergefängnis in Berlin-Spandau starb, stattfindet und der
Verherrlichung des NS-Regimes dient. Die entsprechende Allgemeinverfügung des
Landesverwaltungsamtes gilt vom morgigen Samstag, 14. August, 8.00 Uhr, bis zum
Donnerstag, 19. August, 0.00 Uhr.
Innenminister Holger Hövelmann
(SPD): ¿Für die Verherrlichung von Naziführern und Kriegsverbrechern bleibt es
in Sachsen-Anhalt bei null Toleranz. Sachsen-Anhalts Polizei wird jeden Versuch
unterbinden, dieses Verbot zu umgehen.¿
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