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In Sachsen-Anhalt sind
Rudolf-Heß-Kundgebungen auch in diesem Jahr flächendeckend verboten

13.08.2010, Magdeburg – 109

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 109/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 109/10

 

 

 

Magdeburg, den 13. August 2010

 

 

 

 

 

In Sachsen-Anhalt sind

Rudolf-Heß-Kundgebungen auch in diesem Jahr flächendeckend verboten

 

 

 

Auch

in diesem Jahr ist in Sachsen-Anhalt jede öffentliche Versammlung verboten, die

aus Anlass des Todestages des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß, der vor 23 Jahren

im Kriegsverbrechergefängnis in Berlin-Spandau starb, stattfindet und der

Verherrlichung des NS-Regimes dient. Die entsprechende Allgemeinverfügung des

Landesverwaltungsamtes gilt vom morgigen Samstag, 14. August, 8.00 Uhr, bis zum

Donnerstag, 19. August, 0.00 Uhr.

 

Innenminister Holger Hövelmann

(SPD): ¿Für die Verherrlichung von Naziführern und Kriegsverbrechern bleibt es

in Sachsen-Anhalt bei null Toleranz. Sachsen-Anhalts Polizei wird jeden Versuch

unterbinden, dieses Verbot zu umgehen.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de