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Eu­ro­pa­wahl und Kom­mu­nal­wah­len am 9. Juni 2024

Wahl­auf­ruf der Lan­des­wahl­lei­te­rin Chris­ta Dieck­mann

04.06.2024, Mag­de­burg – 2024

  • Mi­nis­te­ri­um für In­ne­res und Sport

Am Sonn­tag, dem 9. Juni 2024, haben etwa 1,8 Mil­lio­nen wahl­be­rech­tig­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in Sach­sen‑An­halt die Mög­lich­keit, an der Eu­ro­pa­wahl und den Kom­mu­nal­wah­len teil­zu­neh­men.

Lan­des­wahl­lei­te­rin Chris­ta Dieck­mann ap­pel­liert an alle Wahl­be­rech­tig­ten von ihrem Wahl­recht Ge­brauch zu ma­chen und ihre Stim­me zur Wahl des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments und ihre Stim­me(n) zur Wahl des Kreistags-​, des Stadt-​ und Ge­mein­de­ra­tes sowie der Ort­schafts­rä­te und Orts­vor­ste­her ab­zu­ge­ben.

„De­mo­kra­tie braucht Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler. Nur wer wählt, nimmt am po­li­ti­schen Ent­schei­dungs­pro­zess teil und nimmt sein wich­tigs­tes po­li­ti­sches Recht wahr. Auch kön­nen alle 16- und 17-​Jährigen ihre Stim­me nicht nur bei den Kom­mu­nal­wah­len, son­dern erst­mals auch bei der Eu­ro­pa­wahl ab­ge­ben, um ihre Zu­kunft (mit-)zu ge­stal­ten“, so Lan­des­wahl­lei­te­rin Chris­ta Dieck­mann.

Wer kurz­fris­tig noch Brief­wahl be­an­tra­gen möch­te: Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen noch bis Frei­tag, den 7. Juni 2024, 18 Uhr, bei der Ge­mein­de be­an­tragt wer­den. Da eine Zu­stel­lung in die­sen Fäl­len nicht mehr recht­zei­tig mög­lich ist, müs­sen Wahl­be­rech­tig­te ihre Un­ter­la­gen bei der Ge­mein­de ab­ho­len oder kön­nen noch die Brief­wahl an Ort und Stel­le nut­zen. In be­son­de­ren Ein­zel­fäl­len (z. B. plötz­li­che Er­kran­kung) ist eine Be­an­tra­gung der Brief­wahl noch ‑ durch ent­spre­chend Be­voll­mäch­tig­te ‑ am Wahl­tag bis 15 Uhr mög­lich.

Ein wich­ti­ger Hin­weis für die Wäh­ler, die ihre be­reits be­an­trag­ten Brief­wahl­un­ter­la­gen bis­her nicht er­hal­ten haben: Bitte fra­gen Sie um­ge­hend bei Ihrer Wohn­ort­ge­mein­de nach. Ist Ihnen der be­an­trag­te Wahl­schein mit Brief­wahl­un­ter­la­gen bis­her nicht zu­ge­gan­gen, be­steht nur bis zum Sams­tag (8. Juni 2024), 12 Uhr, die Mög­lich­keit, einen neuen Wahl­schein zu er­tei­len. Der nicht zu­ge­gan­ge­ne Wahl­schein wird in die­sen Fäl­len für un­gül­tig er­klärt.

Die Wahl­brie­fe müs­sen spä­tes­tens am Wahl­tag, 9. Juni 2024, bis 18 Uhr bei der auf dem Wahl­brief an­ge­ge­be­nen Stel­le ein­ge­hen. Um einen recht­zei­ti­gen Ein­gang des Wahl­brie­fes si­cher­zu­stel­len, soll­te die­ser mög­lichst vor Don­ners­tag, den 6. Juni 2024 mit der Post ab­ge­schickt wer­den. Wer sei­nen Wahl­brief spä­ter ab­schickt, trägt das Ri­si­ko, dass die­ser die Wahl­be­hör­den nicht recht­zei­tig er­reicht und die Stim­men nicht mehr be­rück­sich­tigt wer­den kön­nen.

An der Ur­nen­wahl teil­neh­men kann auch, wer Brief­wahl­un­ter­la­gen be­an­tragt und die recht­zei­ti­ge Ab­sen­dung der Brief­wahl­un­ter­la­gen ver­passt hat. In die­sem Fall kann auch das Wahl­lo­kal im Wohn­ort auf­ge­sucht wer­den; Wahl­schein und Aus­weis sind in das Wahl­lo­kal mit­zu­neh­men.

Am Sonn­tag, dem 9. Juni 2024, haben etwa 1,8 Mil­lio­nen wahl­be­rech­tig­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in Sach­sen‑An­halt die Mög­lich­keit, an der Eu­ro­pa­wahl und den Kom­mu­nal­wah­len teil­zu­neh­men.

Lan­des­wahl­lei­te­rin Chris­ta Dieck­mann ap­pel­liert an alle Wahl­be­rech­tig­ten von ihrem Wahl­recht Ge­brauch zu ma­chen und ihre Stim­me zur Wahl des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments und ihre Stim­me(n) zur Wahl des Kreistags-​, des Stadt-​ und Ge­mein­de­ra­tes sowie der Ort­schafts­rä­te und Orts­vor­ste­her ab­zu­ge­ben.

„De­mo­kra­tie braucht Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler. Nur wer wählt, nimmt am po­li­ti­schen Ent­schei­dungs­pro­zess teil und nimmt sein wich­tigs­tes po­li­ti­sches Recht wahr. Auch kön­nen alle 16- und 17-​Jährigen ihre Stim­me nicht nur bei den Kom­mu­nal­wah­len, son­dern erst­mals auch bei der Eu­ro­pa­wahl ab­ge­ben, um ihre Zu­kunft (mit-)zu ge­stal­ten“, so Lan­des­wahl­lei­te­rin Chris­ta Dieck­mann.

Wer kurz­fris­tig noch Brief­wahl be­an­tra­gen möch­te: Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen noch bis Frei­tag, den 7. Juni 2024, 18 Uhr, bei der Ge­mein­de be­an­tragt wer­den. Da eine Zu­stel­lung in die­sen Fäl­len nicht mehr recht­zei­tig mög­lich ist, müs­sen Wahl­be­rech­tig­te ihre Un­ter­la­gen bei der Ge­mein­de ab­ho­len oder kön­nen noch die Brief­wahl an Ort und Stel­le nut­zen. In be­son­de­ren Ein­zel­fäl­len (z. B. plötz­li­che Er­kran­kung) ist eine Be­an­tra­gung der Brief­wahl noch ‑ durch ent­spre­chend Be­voll­mäch­tig­te ‑ am Wahl­tag bis 15 Uhr mög­lich.

Ein wich­ti­ger Hin­weis für die Wäh­ler, die ihre be­reits be­an­trag­ten Brief­wahl­un­ter­la­gen bis­her nicht er­hal­ten haben: Bitte fra­gen Sie um­ge­hend bei Ihrer Wohn­ort­ge­mein­de nach. Ist Ihnen der be­an­trag­te Wahl­schein mit Brief­wahl­un­ter­la­gen bis­her nicht zu­ge­gan­gen, be­steht nur bis zum Sams­tag (8. Juni 2024), 12 Uhr, die Mög­lich­keit, einen neuen Wahl­schein zu er­tei­len. Der nicht zu­ge­gan­ge­ne Wahl­schein wird in die­sen Fäl­len für un­gül­tig er­klärt.

Die Wahl­brie­fe müs­sen spä­tes­tens am Wahl­tag, 9. Juni 2024, bis 18 Uhr bei der auf dem Wahl­brief an­ge­ge­be­nen Stel­le ein­ge­hen. Um einen recht­zei­ti­gen Ein­gang des Wahl­brie­fes si­cher­zu­stel­len, soll­te die­ser mög­lichst vor Don­ners­tag, den 6. Juni 2024 mit der Post ab­ge­schickt wer­den. Wer sei­nen Wahl­brief spä­ter ab­schickt, trägt das Ri­si­ko, dass die­ser die Wahl­be­hör­den nicht recht­zei­tig er­reicht und die Stim­men nicht mehr be­rück­sich­tigt wer­den kön­nen.

An der Ur­nen­wahl teil­neh­men kann auch, wer Brief­wahl­un­ter­la­gen be­an­tragt und die recht­zei­ti­ge Ab­sen­dung der Brief­wahl­un­ter­la­gen ver­passt hat. In die­sem Fall kann auch das Wahl­lo­kal im Wohn­ort auf­ge­sucht wer­den; Wahl­schein und Aus­weis sind in das Wahl­lo­kal mit­zu­neh­men.

Im­pres­sum:
Mi­nis­te­ri­um für In­ne­res und Sport des Lan­des Sachsen-​Anhalt
Ver­ant­wort­lich:
Pa­tri­cia Blei
Pres­se­spre­che­rin

Hal­ber­städ­ter Stra­ße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Mag­de­burg

Te­le­fon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542
Fax: 0391 567-5520
E-​Mail: Pres­se­stel­le(at)mi.sachsen-​anhalt.de