Innenminister Jeziorsky: Strafverschärfung
für illegale Graffiti
16.09.2005, Magdeburg – 126
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 126/05
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 126/05
Magdeburg, den 16. September 2005
Innenminister Jeziorsky: Strafverschärfung
für illegale Graffiti
Graffitischmierereien sind seit dem 8. Sept.
2005 nach Auskunft von Innenminister Klaus Jeziorsky bundesweit als Sachbeschädigung
nach dem Strafgesetzbuch strafbar. Danach könne die Verbreitung illegaler
Graffiti mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe
belegt werden. Die bislang für das Land Sachsen-Anhalt geltende
Graffiti-Gefahrenabwehrverordnung, die eine Geldbuße bis 5.000 Euro vorgesehen
habe, sei damit gegenstandslos geworden und werde aufgehoben.
Weil der Bund in der Vergangenheit untätig
geblieben war, hatte Innenminister Jeziorsky bereits im Jahr 2002 eine
Graffiti-Gefahrenabwehrverordnung erlassen. Illegale Graffiti konnte seitdem in
Sachsen-Anhalt zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, was für die
Jahre 2003 und 2004 in Sachsen-Anhalt zu einem Rückgang um insgesamt 13 % bei
Graffitischmierereien führte. Mussten im Jahr 2003 noch 4.415 Fälle
registriert werden, waren es im Jahr 2004 ¿nur¿ 3.839 Fälle.
Sachsen-Anhalt und andere unionsgeführte
Länder hatten in der Vergangenheit mehrfach bundesrechtliche Regelegungen zur
Bekämpfung illegaler Graffiti gefordert und die zögerliche Haltung von Rot-Grün
in dieser Frage kritisiert. So hat z. B. der Bundesrat im Mai 2004 auf Antrag
der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen-Anhalt den
Bundestag aufgefordert, seine Beratungen über den im Dezember 2002 vom
Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Graffitibekämpfungsgesetzes unverzüglich
fortzusetzen und das Gesetz zügig zu beschließen.
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