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Landtag berät Änderung des
Verfassungsschutzgesetzes

11.09.2008, Magdeburg – 226

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 226/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 226/08

 

 

 

Magdeburg, den 11. September 2008

 

 

 

 

 

Landtag berät Änderung des

Verfassungsschutzgesetzes

 

Sperrfrist: heute, 11.9.2008, 17.00

Uhr

 

 

 

Landtag berät Änderung des Verfassungsschutzgesetzes

 

Hövelmann: ¿In der

Auseinandersetzung mit den Feinden der Demokratie bleiben wir auf der Höhe der Zeit¿

 

 

 

 

 

In der heutigen Landtagssitzung

bringt Innenminister Holger Hövelmann (SPD) für die Landesregierung den Entwurf

eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ver­fassungsschutz im

Land Sachsen-Anhalt ein. In seiner Rede führt Hövelmann unter anderem aus:

 

¿Damit wir in Sachsen-Anhalt

auch zukünftig verfassungsfeind­lichen Bestrebungen wirksam entgegen treten

können, ist eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes notwendig. In der

Auseinandersetzung mit den Feinden der Demokratie bleiben wir damit auf der

Höhe der Zeit.

 

· Als Konsequenz aus der nach dem

Terrorismus­bekämpfungsgesetz durchgeführten Evaluierung hat der Bundestag das

Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz vom 5. Januar 2007 beschlossen. Mit

unserem Gesetz­entwurf werden die abgestuften Einsatzschwellen dieses

Bundesgesetzes übernommen, so dass die Möglichkeiten für den Einsatz des

sogenannten IMSI-Catchers zur Ermitt­lung von Mobilfunkdaten an die Befugnisse

des Bundes­amtes für Verfassungsschutz angeglichen werden.

Die Innenministerkonferenz (IMK) hatte sich im Dezember 2007 in Berlin mit den

Finanzquellen rechtsextremistischer Kreise befasst. Die IMK hat festgestellt,

dass außerhalb der Parteienfinanzierung der Bereich der rechtsextremistischen

Musik- und Szeneprodukte der umsatzstärkste im Rechts­extremismus ist. Produzenten

und Anbieter setzen bundes­weit über Versandhändler und Szeneläden jährlich

mehrere Millionen Euro um. Die Aktivitäten der Vertriebe und Konzertorganisatoren

stärken die rechtsextremistische Szene insgesamt und erhöhen deren finanzielles

Potential. Vor diesem Hintergrund soll eine umfassende Aufklärung

rechtsextremistischer Finanzierungsquellen mit der entsprechenden Änderung im

Verfassungsschutz­gesetz erreicht werden.

 

·

In seinem Urteil vom 3. März 2004 zur akustischen

Wohnraumüberwachung nach der Strafprozessordnung hat das

Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur akustischen Wohnraumüberwachung zu

repressiven Zwecken für unzureichend und den verfassungsrechtlichen

Anforderungen nicht für genügend erklärt. Die Voraussetzungen und das Verfahren

des Einsatzes technischer Mittel im Schutzbereich des Artikels 13 des

Grundgesetzes werden mit dem Gesetzentwurf an die Grundzüge der Rechtsprechung

des Bundesverfassungsgerichts - soweit sie auf die präventive

Wohnraumüberwachung übertragbar sind - angepasst.

 

·

Zudem werden Regelungen zum Schutz des Kernbereichs

privater Lebens­gestaltung beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel

eingeführt. Der Kern­bereich privater Lebensgestaltung wird

damit dem staatlichen Zugriff seitens des Verfassungsschutzes vollständig

entzogen.¿

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de