Landtag berät Änderung des
Verfassungsschutzgesetzes
11.09.2008, Magdeburg – 226
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 226/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 226/08
Magdeburg, den 11. September 2008
Landtag berät Änderung des
Verfassungsschutzgesetzes
Sperrfrist: heute, 11.9.2008, 17.00
Uhr
Landtag berät Änderung des Verfassungsschutzgesetzes
Hövelmann: ¿In der
Auseinandersetzung mit den Feinden der Demokratie bleiben wir auf der Höhe der Zeit¿
In der heutigen Landtagssitzung
bringt Innenminister Holger Hövelmann (SPD) für die Landesregierung den Entwurf
eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im
Land Sachsen-Anhalt ein. In seiner Rede führt Hövelmann unter anderem aus:
¿Damit wir in Sachsen-Anhalt
auch zukünftig verfassungsfeindlichen Bestrebungen wirksam entgegen treten
können, ist eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes notwendig. In der
Auseinandersetzung mit den Feinden der Demokratie bleiben wir damit auf der
Höhe der Zeit.
· Als Konsequenz aus der nach dem
Terrorismusbekämpfungsgesetz durchgeführten Evaluierung hat der Bundestag das
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz vom 5. Januar 2007 beschlossen. Mit
unserem Gesetzentwurf werden die abgestuften Einsatzschwellen dieses
Bundesgesetzes übernommen, so dass die Möglichkeiten für den Einsatz des
sogenannten IMSI-Catchers zur Ermittlung von Mobilfunkdaten an die Befugnisse
des Bundesamtes für Verfassungsschutz angeglichen werden.
Die Innenministerkonferenz (IMK) hatte sich im Dezember 2007 in Berlin mit den
Finanzquellen rechtsextremistischer Kreise befasst. Die IMK hat festgestellt,
dass außerhalb der Parteienfinanzierung der Bereich der rechtsextremistischen
Musik- und Szeneprodukte der umsatzstärkste im Rechtsextremismus ist. Produzenten
und Anbieter setzen bundesweit über Versandhändler und Szeneläden jährlich
mehrere Millionen Euro um. Die Aktivitäten der Vertriebe und Konzertorganisatoren
stärken die rechtsextremistische Szene insgesamt und erhöhen deren finanzielles
Potential. Vor diesem Hintergrund soll eine umfassende Aufklärung
rechtsextremistischer Finanzierungsquellen mit der entsprechenden Änderung im
Verfassungsschutzgesetz erreicht werden.
·
In seinem Urteil vom 3. März 2004 zur akustischen
Wohnraumüberwachung nach der Strafprozessordnung hat das
Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur akustischen Wohnraumüberwachung zu
repressiven Zwecken für unzureichend und den verfassungsrechtlichen
Anforderungen nicht für genügend erklärt. Die Voraussetzungen und das Verfahren
des Einsatzes technischer Mittel im Schutzbereich des Artikels 13 des
Grundgesetzes werden mit dem Gesetzentwurf an die Grundzüge der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts - soweit sie auf die präventive
Wohnraumüberwachung übertragbar sind - angepasst.
·
Zudem werden Regelungen zum Schutz des Kernbereichs
privater Lebensgestaltung beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel
eingeführt. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung wird
damit dem staatlichen Zugriff seitens des Verfassungsschutzes vollständig
entzogen.¿
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