Polizei
Kennzeichnungspflicht für Polizisten ist verfassungsgemäß
07.05.2019, Magdeburg – 36
- Ministerium für Inneres und Sport
Das
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat heute im Rahmen eines abstrakten
Normenkontrollverfahrens entschieden, dass die Kennzeichnung von im Einsatz
befindlichen Polizeivollzugsbeamten aus Sachsen-Anhalt verfassungsgemäß ist.
Mit dieser Entscheidung wird § 12 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes über die
öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes und damit zugleich die von der
Landesregierung vertretene Rechtsauffassung bestätigt.
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