Menu
menu

Polizei
Kennzeichnungspflicht für Polizisten ist verfassungsgemäß

07.05.2019, Magdeburg – 36

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

Das

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat heute im Rahmen eines abstrakten

Normenkontrollverfahrens entschieden, dass die Kennzeichnung von im Einsatz

befindlichen Polizeivollzugsbeamten aus Sachsen-Anhalt verfassungsgemäß ist.

Mit dieser Entscheidung wird § 12 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes über die

öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes und damit zugleich die von der

Landesregierung vertretene Rechtsauffassung bestätigt.

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de