Landtag beschließt über Altersteilzeit für
Polizeibeamte /
Hövelmann: Einstellungskorridor muss Bestand haben
26.06.2008, Magdeburg – 155
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 155/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 155/08
Magdeburg, den 26. Juni 2008
Landtag beschließt über Altersteilzeit für
Polizeibeamte /
Hövelmann: Einstellungskorridor muss Bestand haben
Der Landtag befindet in seiner
Sitzung am heutigen Donnerstag abschließend über den Gesetzentwurf der
Landesregierung für eine Altersteilzeitregelung für Polizeivollzugsbeamte.
¿Altersteilzeitzuschlag und Frühpensionierungsmodell stellen einen wirksamen
Beitrag zur notwendigen Anpassung des Stellen- und des Personalbestandes im
Bereich der Landespolizei dar und tragen damit zur Konsolidierung des
Landeshaushalts insgesamt bei¿, erklärte dazu Innenminister Holger Hövelmann
(SPD). ¿Angesichts der Attraktivität der vorgesehenen Regelungen bin ich davon
überzeugt, dass dies auch tatsächlich gelingen wird.¿
Der
Minister wies jedoch auch auf die Folgen dieses Konzepts für die Arbeit der
Polizei hin: ¿Da der Aufgabenumfang der Landespolizei sich ungeachtet des
Bevölkerungsrückgangs mittelfristig eher noch erhöhen wird ¿ ich nenne hier nur
die Stichpunkte Internetkriminalität und politisch motivierte Kriminalität ¿
wird der zu vollziehende Personal- und Stellenabbau eine weitere
Aufgabenverdichtung nach sich ziehen. Insbesondere werden die beabsichtigten
Regelungen dazu führen, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von erfahrenen
Kolleginnen und Kollegen des Polizeivollzugsdienstes vorzeitig den aktiven
Dienst verlässt. Umso wichtiger ist es deshalb, zeitnah und im erforderlichen
Umfang junge und gut ausgebildete Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte
nachzuführen, um so schrittweise die Altersstruktur des Personalkörpers zu
verbessern und seine Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten. Notwendige Grundlage
hierfür ist der durch die Landesregierung am 27. März 2007 im Rahmen des
Personalentwicklungskonzeptes 2007 -2020 beschlossene Einstellungskorridor für
den Bereich der Landespolizei.
Durch
diese Grundentscheidung für einen stabilen Einstellungskorridor wird eine
planvolle und strukturierte Personalentwicklung hin zu einem leistungsfähigeren
und verjüngten Personalkörper eröffnet, der den im gleichen Zuge beschlossenen
Abbau des Planpersonals bis zu einer Zielzahl zwischen 5.500 und ¿
belastungsorientiert ¿ 6.200 Stellen erst verkraftbar macht.¿ Hövelmann
betonte: ¿An diesem Einstellungskorridor
darf im Interesse der inneren Sicherheit nicht gerüttelt werden.¿
Der Innenminister erinnerte in
diesem Zusammenhang an den Beschluss der Landesregierung vom 27. Mai
dieses Jahres, die erst für die Jahre 2012 und Folgejahre vorgesehene
Einstellung von 100 Anwärterinnen und Anwärtern in das Jahr 2008 vorzuziehen.
Diese Maßnahme soll die aus dem vorzeitigen Ausscheiden von Polizistinnen und
Polizisten aus dem aktiven Dienst resultierenden Auswirkungen abmildern, indem
schneller als zunächst geplant junge Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten
ihren Dienst antreten können. Das Auswahlverfahren an der Fachhochschule
Polizei laufe bereits, berichtete Hövelmann: ¿Wir
freuen uns auf die neuen Kolleginnen und Kollegen.¿
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