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Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky
zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule
der Polizei

26.05.2005, Magdeburg – 73

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 073/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 073/05

 

 

 

Magdeburg, den 26. Mai 2005

 

 

 

 

 

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule

der Polizei

 

TOP 8 der Landtagssitzung am 26. Mai 2005 - LT-Drs. 4/2139

 

Anrede,

 

die

Gewährleistung der inneren Sicherheit gehört zum Kernbe­stand staatlicher

Aufgaben. Die Wahrung dieser Aufgabe be­ginnt bereits mit der Ausbildung des

Nachwuchses unserer Landespolizei an der Fachhochschule in Aschersleben. Es ist

deshalb notwendig, dass die späteren Berufsanfänger der Poli­zei auf der

Grundlage der Anforderungen und Vorgaben aus­gebildet werden, die der

verantwortliche Minister an Polizeibe­amte des Landes stellt.

 

Der

vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ge­setzes über die

Fachhochschule der Polizei zielt deshalb auf der Grundlage der

Koalitionsvereinbarung darauf ab, die Fach­hochschule der Polizei wieder voll

in die Aufbauorganisation der Landespolizei zu integrieren. Die Selbständigkeit

einer Polizei­fachhochschule muss ihre Grenzen schließlich dort finden, wo die

Verantwortung des zuständigen Ministers beginnt, nämlich bei den inhaltlichen

Vorgaben für die Polizeiausbildung.

 

Anrede,

 

der

vorliegende Gesetzentwurf hat zum Ziel, durch die Integra­tion der

Fachhochschule in die Landespolizei eine den jeweils polizeilichen Bedürfnissen

entsprechende Ausbildung sicherzu­stellen. In einem staatlichen Kernbereich,

wie dem der Landes­polizei, ist es unumgänglich, angemessen und zeitnah auf Aus­bildungsinhalte

und Ausbildungsschwerpunkte einwirken zu kön­nen und deren Umsetzung zu

garantieren, um den aktuellen po­lizeirelevanten Entwicklungen gerecht zu

werden.

 

Auch

angesichts des Nachfragemonopols des Landes nach Ab­solventen der

Fachhochschule ist es gerechtfertigt, durch die Integration der Fachhochschule

eine weitgehende Dienst- und Fachaufsicht des zuständigen Ministers

sicherzustellen.

 

Die

Landespolizei stellt die auszubildenden Beamtinnen und Beamten mit dem Ziel

einer voraussichtlich lebenslangen Übernahme in den Polizeidienst ein. Deshalb

ha­ben die während der Ausbildung erlernten Fähigkeiten und Fertigkeiten

uneinge­schränkt den Bedürfnissen der polizeilichen Praxis und den allgemein

für die Polizei geltenden Vorgaben zu entsprechen. Diese Forderung steht auch

im Einklang mit dem gesetzlich festgeschriebenen Bildungsauftrag einer

Beamtenfachhochschule, nämlich der Umsetzung der durch das zuständige

Ministerium vorgegebenen Ausbil­dungs- und Prüfungsvorschriften. Daher ist es

naheliegend, auch die Organisations­form auf diese Rahmenbedingungen

auszurichten und die Fachhochschule der Poli­zei zu einem integralen

Bestandteil der Landespolizei werden zu lassen.

 

Der

Status als staatliche Hochschule bleibt durch den Gesetzentwurf unangetastet.

Ebenso bleibt die Vergleichbarkeit der Ausbildung im Verhältnis zu anderen Hoch­schulen

erhalten.

 

Der

Gesetzentwurf garantiert darüber hinaus die verfassungsrechtlich geschützte

Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre im Rahmen des ‑ nach

der Recht­sprechung ‑ für Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung

geltenden Maßstabes. Der Hochschulbetrieb in der vorgesehenen Form entspricht

überdies der Rechtsform der Polizeifachhochschulen in fast allen anderen

Bundesländern.

 

Ebenso

wird auch die künftige Deutsche Hochschule der Polizei in Münster ohne

Rechtsfähigkeit errichtet werden. Lediglich in Niedersachsen, Berlin und

Schleswig-Holstein werden die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst, an

denen die Poli­zeiausbildung in Fachbereichen bzw. Fakultäten stattfindet,

derzeit als Körperschaf­ten des öffentlichen Rechts geführt. Aber auch in

Niedersachsen wird geprüft, die Polizeiausbildung künftig in eine interne

Bildungseinrichtung zurückzuführen.

 

Anrede,

 

neben

der organisatorischen Einbindung der Fachhochschule der Polizei sieht der

Gesetzentwurf aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Polizeiausbildung und

wegen der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Änderungen im Hochschulrecht im

Wesentlichen folgende Änderungen des Gesetzes vor:

 

¿ Die Aufgaben und die

Entscheidungskompetenzen des Senats in Personalangele­genheiten werden

geändert.

 

¿ Die Aufzählung des

hauptberuflichen Lehrpersonals wurde den Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes

angepasst.

 

¿ Im Hinblick auf die Integration

der Fachhochschule Polizei entfällt künftig das bisher bestehende Kuratorium.

 

¿ Das Anfertigen einer

Diplomarbeit ist künftig nicht mehr notwendiger Bestandteil der Laufbahnprüfung,

sondern fakultativ. Die Diplomarbeit bleibt jedoch Voraus­setzung für das

Verleihen des Hochschulgrades ¿Diplom-Verwaltungswirt/-in Poli­zei¿.

 

Vorgesehen

ist außerdem die rechtstechnische Anpassung an das Hochschulgesetz.

 

Nach

der derzeitigen Rechtslage gilt das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-An­halt,

soweit das Fachhochschulgesetz keine abweichenden Regelungen trifft. Nach dem

vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Fach­hochschule

der Polizei wird die Fachhochschule Polizei in dem Gesetz selbst als staatliche

Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes definiert. Die Vor­schriften

des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt sollen damit nur noch insoweit gelten, als

sie durch das Fachhochschulgesetz für anwendbar erklärt werden.

 

Anrede,

 

der

vorliegende Gesetzentwurf schafft die notwendigen Rahmenbedingungen, um

einerseits den sich wandelnden polizeifachlichen Anforderungen an die Nachwuchs­ausbildung

für die Landespolizei gerecht zu werden, andererseits eine hohe Qualität und

ein hohes Niveau der Ausbildung zu gewährleisten. Angesichts der guten Erfah­rungen

mit einem solchen Modell in den meisten Bundesländern, sehe ich darin auch für

Sachsen-Anhalt den richtigen Weg.

 

 

 

Ich

bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516/5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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