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Innenminister Hövelmann im Plenum des
Bundesrats zu den Änderungen des Waffenrechts: Schritt in die richtige
Richtung, hätte mir aber noch schärfere Regelungen gewünscht

10.07.2009, Magdeburg – 158

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 158/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 158/09

 

 

 

Magdeburg, den 10. Juli 2009

 

 

 

 

 

Innenminister Hövelmann im Plenum des

Bundesrats zu den Änderungen des Waffenrechts: Schritt in die richtige

Richtung, hätte mir aber noch schärfere Regelungen gewünscht

 

Der Bundesrat hat am heutigen Tag

die Änderungen des Waffenrechts beschlossen. In seiner Rede vor dem Plenum

wertete Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann die neuen Regelungen als

einen Schritt in die richtige Richtung und als einen Zugewinn an innerer

Sicherheit.

 

Das Gesetz sieht unter anderem

vor, die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen auf 18 Jahre

anzuheben und dass die ursprünglich erst für 2014 geplante Einrichtung eines

bundesweiten Waffenregisters bereits 2012 erfolgen wird. Auch können Behörden

künftig verdachtsunabhängig die Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften in den

Räumlich­keiten von Schusswaffen-Besitzern überprüfen.

 

Gleichwohl betonte der Minister,

dass er sich bei der Novellierung einen noch konsequenteren Vorstoß erhofft

hatte.

 

Hövelmann:  ¿Die Novellierung

ist unter dem Eindruck der tragi­schen Ereignisse von Winnenden mit großen

Erwartungen angegangen worden, hinter denen wir zurückgeblieben sind.¿

 

Als

besonders bedauerlich bezeichnete Hövelmann die fehlen­den Regelungen zum

Verbot des IPSC-Schießens, einer Schießübung, die sonst nur von

Spezialeinheiten der Polizei und des Militärs trainiert würden.

 

Der

Minister kündigte an, das neue Waffenrecht konsequent umzusetzen, stellte aber

am Schluss seiner Rede heraus, dass die Diskussion noch nicht am Ende sein

wird.

 

Holger

Hövelmann: ¿Sachsen-Anhalt wird weiterhin für die Auf­nahme der nicht im Gesetz

berücksichtigten Regelungen werben.¿

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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