Innenminister Hövelmann im Plenum des
Bundesrats zu den Änderungen des Waffenrechts: Schritt in die richtige
Richtung, hätte mir aber noch schärfere Regelungen gewünscht
10.07.2009, Magdeburg – 158
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 158/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 158/09
Magdeburg, den 10. Juli 2009
Innenminister Hövelmann im Plenum des
Bundesrats zu den Änderungen des Waffenrechts: Schritt in die richtige
Richtung, hätte mir aber noch schärfere Regelungen gewünscht
Der Bundesrat hat am heutigen Tag
die Änderungen des Waffenrechts beschlossen. In seiner Rede vor dem Plenum
wertete Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann die neuen Regelungen als
einen Schritt in die richtige Richtung und als einen Zugewinn an innerer
Sicherheit.
Das Gesetz sieht unter anderem
vor, die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen auf 18 Jahre
anzuheben und dass die ursprünglich erst für 2014 geplante Einrichtung eines
bundesweiten Waffenregisters bereits 2012 erfolgen wird. Auch können Behörden
künftig verdachtsunabhängig die Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften in den
Räumlichkeiten von Schusswaffen-Besitzern überprüfen.
Gleichwohl betonte der Minister,
dass er sich bei der Novellierung einen noch konsequenteren Vorstoß erhofft
hatte.
Hövelmann: ¿Die Novellierung
ist unter dem Eindruck der tragischen Ereignisse von Winnenden mit großen
Erwartungen angegangen worden, hinter denen wir zurückgeblieben sind.¿
Als
besonders bedauerlich bezeichnete Hövelmann die fehlenden Regelungen zum
Verbot des IPSC-Schießens, einer Schießübung, die sonst nur von
Spezialeinheiten der Polizei und des Militärs trainiert würden.
Der
Minister kündigte an, das neue Waffenrecht konsequent umzusetzen, stellte aber
am Schluss seiner Rede heraus, dass die Diskussion noch nicht am Ende sein
wird.
Holger
Hövelmann: ¿Sachsen-Anhalt wird weiterhin für die Aufnahme der nicht im Gesetz
berücksichtigten Regelungen werben.¿
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