Landesregierung bringt neues Glücksspielrecht
in Landtag ein
12.10.2007, Magdeburg – 287
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 287/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 287/07
Magdeburg, den 12. Oktober 2007
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Landesregierung bringt neues Glücksspielrecht
in Landtag ein
Die Landesregierung bringt am heutigen Freitag den Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften im Land
Sachsen-Anhalt in den Landtag ein. Mit dem Gesetz stimmt das Land dem zwischen
den Ländern ausgehandelten Glücksspielstaatsvertrag zu. In der Folge dieses
Vertrages werden das Glücksspielgesetz und das Spielbankgesetz angepasst. Dazu
erklärt Innenminister Holger Hövelmann:
¿Der Glücksspielstaatsvertrag schreibt das Glücksspielmonopol im
bisherigen Umfang bis zum Jahr 2011 fest. Notwendig wurde er durch das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006, in dem es feststellte, dass
ein staatliches Wettmonopol mit dem Grundgesetz nur dann vereinbar ist, wenn es
konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist.
Wichtigstes Ziel des neuen Staatsvertrags ist daher die Vermeidung und
Bekämpfung der Spielsucht. Er ist darauf ausgerichtet,
¿
das Glücksspiel im
Internet zu verbieten,
¿
den Vertrieb über
Annahmestellen qualitativ und quantitativ zu begrenzen,
¿
die Werbung auf
Information und Aufklärung zu beschränken,
¿
ein übergreifendes
Sperrsystem für Spielbanken, Sportwetten und Lotterien zu schaffen, das
Spielsüchtige und Suchtgefährdete von der Teilnahme ausschließt,
¿
neue Glücksspiele und
Vertriebswege durch Experten für Spielsuchtbekämpfung bewerten zu lassen.¿
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