Ministerien und Gewerkschaften
vereinbaren Zusammenarbeit bei der Regelung beamtenrechtlicher Verhältnisse
10.11.2010, Magdeburg – 158
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 158/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 158/10
Magdeburg, den 10. November 2010
Ministerien und Gewerkschaften
vereinbaren Zusammenarbeit bei der Regelung beamtenrechtlicher Verhältnisse
Gemeinsame Presseerklärung :
Im Finanzministerium
unterzeichneten am heutigen Mittwoch Innenminister Holger Hövelmann ,
Finanzminister Jens Bullerjahn , der
DGB-Landesvorsitzende Udo Gebhardt und der Vorsitzende des dbb
Beamtenbund und Tarifunion Sachsen-Anhalt, Maik Wagner , eine Vereinbarung
zur Zusammenarbeit in Beamtenrechtsfragen. Die Vereinbarung dient der Ausgestaltung
des Beteiligungsrechts der Gewerkschaften an der Vorbereitung
beamtenrechtlicher Regelungen, die durch das am 15. Dezember 2009
verabschiedete Landes-beamtengesetz erstmals festgeschrieben wurde.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD) sagte zum Abschluss der Vereinbarung mit den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen:
¿Ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen der Landesregierung und ihren
Beamtinnen und Beamten darf keine Schönwetterveranstaltung sein. Die
Mitwirkungsrechte der Gewerkschaften haben wir deshalb nicht nur im Gesetz
festgeschrieben, sondern geben ihr mit der heutigen Vereinbarung auch eine
verbindliche Form.¿
Zur Vereinbarungsunterzeichnung erklärte der Finanzminister Jens Bullerjahn
(SPD): ¿Die Vereinbarung ist ausdrücklich zu begrüßen. Die heutige Unterzeichnung
kann aber nur ein erster Schritt sein. Es wird zukünftig darauf ankommen, das
verabredete Beteiligungsverfahren auch mit Leben zu erfüllen und durch
regelmäßige Information und Konsultation gemeinsam dafür zu sorgen, dass über
alle Frage des öffentlichen Dienstrechts konstruktiv beraten werden kann¿.
Udo Gebhardt, Vorsitzender des DGB-Landesverbandes Sachsen-Anhalt, sieht in der
Vereinbarung erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten der Gewerkschaften zugunsten
von Beamtinnen und Beamten. ¿Zugleich übernehmen die Gewerkschaften damit
bewusst auch einen Teil Verantwortung für die Entwicklung des Landes
insgesamt", sagte Gebhardt.
¿Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Innen- sowie dem
Finanzministerium und den Gewerkschaften ist für den Erfolg der
Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts in Sachsen-Anhalt von
entscheidender Bedeutung. Die frühzeitige und umfassende Beteiligung des dbb
und des DGB, die bei den Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des
Landesbeamtenrechts und der Besoldung schon gängige Praxis war, haben wir jetzt
verbindlich festgeschrieben. Die Beteiligungsvereinbarung ist ein gemeinsamer
Erfolg der beiden gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen¿, sagte dbb-Landeschef
Maik Wagner.
Insbesondere wurden
folgende Punkte vereinbart:
Zwischen den Beteiligten finden regelmäßige Spitzengespräche zu allgemeinen und
grundsätzlichen Fragen des Beamtenrechts sowie Fachgespräche zum Austausch über
die aktuellen Entwicklungen des Beamtenrechts statt.
An Gesetzes-, Verordnungs- und Erlassentwürfen zu allgemeinen
beamtenrechtlichen Regelungen, also solchen, die den Status, die Alimentation
und den beruflichen Werdegang der Beamten betreffen, werden die Spitzenorganisationen
¿ zeitgleich mit den anderen Ressorts der Landesregierung ¿ mit dem Recht zur
Stellungnahme bzw. im Wege der Anhörung
beteiligt.
Die durch die Spitzenorganisationen abgegebenen Vorschläge und Einwände werden
im Kabinett bzw. im Landtag dargestellt. In den Fällen in denen sie nicht
berücksichtigt wurden, werden die Gründe dafür genannt.
Die Spitzenorganisationen selbst können den beteiligten Ministerien Vorschläge
für beamtenrechtliche Regelungen vorlegen. Zu den Vorschlägen wird nach Prüfung
schriftlich durch die Ministerien Stellung genommen.
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Verantwortlich: Martin Krems
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